Wohngeld hat vorrangige leistung?

Hallo,

Ich brauche euren Rat, vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

Ich bin in Krankenhaus, ich habe Arbeitslosengeld2 und Wohngeld gleichzeitig erhalten, ich wollte Jobcenter mitteilen dass ich Krankengeld und Wohngeld gleichzeitig erhalte, und unrechtmäßige Leistungen zurückzahlen möchte, aber meine Betreuerin meinte dass ich beides weiterlaufen soll. Jetzt habe ich von Wohngeld stelle eine Anhörung bekommen, dass eine Datenabgleich vorgenommen wurde, und festgestellt wurde, dass ich Arbeitslosengeld 2 erhalten habe.

Fakt ist, eine davon muss ich zurückzahlen. Da ich aber bei Wohngeld besser aufgestellt bin, möchte ich bei denen bleiben.

Meine Betreuerin hat mich dazu aufgefordert eine Weiterbewilligungsantrag zustellen, was ich leider auch gemacht habe, was eigentlich kein Sinn ergibt, das macht das ganze doch unglaubwürdig.

Ich habe Jobcenter angerufen und denen geschildert, dass ich durcheinander gekommen und verpasst habe das mitzuteilen. Ich habe nicht erwähnt das meine Betreuerin mir das gesagt das ich es nicht mitteilen muss.

Die sorge dass die mich verklagen ist sehr hoch, hat jemand eine Idee was ich Jobcenter und Wohngeldstelle das klarstelle? Soll ich Weiterbewilligungsantrag zurücknehmen?

Hat jemand Idee wie ich eine schreiben formulieren kann?

Danke im voraus.

Freundliche Grüße

Geld, Leistung, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Wohngeld
Was kann/darf jobcenter tun um dich zur arbeit zu zwingen?

Wenn jemand vom jobcenter abhängig ist, kann er zb zum psychiather gehen damit dieser ihm eine diagnose erstellt. das ist kein geheimniss, wenn diese diagnose schwer genug ist bzw der mensch krank genug ist, lässt man ihn in ruhe.

Wie sieht es denn aus wenn jemand nicht krank ist, er muss bewerbungen schreiben, wenn er an firmen schreibt wo dieser weiß das sie ihn so oder so ablehnen, darf jobcenter zwangsweise einen irgendwo einstellen, auch das ist kein geheimniss und weis jeder. doch in diesem fall kann der mensch sich oft krank schreiben lassen, dr holoday stichwort.

sind dies die einzigen möglichkeiten? weil ich sehe sehr viele die komplett durch den kako gezogen werden, während andere, zum teil ganze familien, komplett in ruhe gelassen werden. das bedeutet das man auch pech haben kann mit dem jobcenter typen/frau die für einen zuständig ist... deswegen die frage, was geht, welche legalen mittel haben die.

PS: noch was in eigener sache, bevor jetzt blöde kommentare kommen, hier geht es lange nicht mehr um "faule menschen" die kein bock haben, auch eine heuschrecke will essen! sie kann nichts dafür das sie das essen vom bauer holen muss, wird jedoch als plage angesehen. Keiner möchte von hartz4 oder bürgergeld freiwillig abhängig sein, kein arbeiter würde damit tauschen wollen! also spare dir die kommentare vom "faulen menschen", jeder hat sein päckchen zu tragen. jetzt ist zusammenhalt angesagt, die zeiten werden nicht besser! Denn durch zusammenhalt ist man unverwüstlich

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe, Bürgergeld
Welche Rechte habe ich bei einer Erstausstattung für Erstbezug?

Hallo liebe Community,

zurzeit arbeite ich ( 32 J. ) daran von zu Hause auszuziehen und hatte heute meinen ersten Termin beim Jobcenter. Dadurch das ich ALG 1 Anspruch habe, aber durch die Ausbildung ( Erzieher ) nicht viel verdient habe, ist dementsprechend mein Leistungsanspruch sehr gering. Deswegen muss ich auch Unterstützung beim Jobcenter suchen, damit ich eine eigene Wohnung beziehen kann. Ich bin noch nie ausgezogen und muss es tun, weil meine Mutter mich psychisch fertig macht und wir stets auf heftigste Art und Weise aneinander geraten. Letztes Jahr im Oktober 22 wurde ich von meiner Ausbildung krankheitsbedingt bis März 23 beurlaubt und habe Krankengeld bekommen (Ich bin schon seit 2 Jahren in Therapie wegen Depressionen). Die Ausbildung möchte ich dieses Jahr weitermachen, aber durch den heftigen Stress, der nicht besser wird, mit meiner Mutter, muss ich dort ausziehen. WBS ist schon da, Wohnung ist ebenso da, nächste Woche Mittwoch unterzeichne ich den Mietvertrag, da ich eine Kostenzusage vom Jobcenter habe.

Jetzt frage ich mich, was mir wirklich zusteht an Erstausstattung für meine Wohnung. Also in meinem Zimmer hab ich alles, was man zum normalen Leben braucht, außer die essenziellen Dinge wie für die Küche, Haushaltsgeräte, Utensilien und Waschmaschine. Nach § 24 SGB II habe ich ein Anrecht auf Dinge, die ich nicht habe. Heute hat der Sachbearbeiter gesagt, dass ein Toaster oder Wasserkocher nicht dazugehören würde. Bei der Frage eine Liste zu bekommen was mir zusteht hat er die Frage ignoriert und einfach weitergemacht.

Was steht mir wirklich zu, gibt es Richtlinien für sowas in Hessen (Gießen) ? Ich habe das hier gefunden: https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/KdU_Ordner/AE_Ordner/AE%20Frankfurt%20M%20-%2001.01.2021.pdf

Vielen Dank für eure Antworten im vorraus.

Wohnung, Geld, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Bedarfsgemeinschaft, Erstausstattung, Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld
Jobcenter bearbeitet WBA nicht?

Ich war letztes Jahr schon im Leistungsbezug beim Jobcenter, habe Ende des Jahres einen Job gefunden, diesen einige Monate später aber leider wieder verloren und dem Jobcenter bescheid gegeben.

Meine Berufsberaterin hat mir die weiteren Schritte erläutert und einen WBA zu mir gesandt, den ich vor einem Monat auch wieder ausgefüllt und mit nötigen Unterlagen eingereicht habe. Einen Tag darauf hat meine Berufsberaterin mich freundlicherweise angerufen und mich darüber informiert, dass sie die Mail an die richtige Mailadresse weitergeleitet.

Als ich am 01.03. noch keinen Bewilligungsbescheid/Aufforderung zur Mitwirkung erhalten habe und keinen Geldeingang auf meinem Konto feststellen konnte, habe ich meine Berufsberaterin kontaktiert, um den aktuellen Stand der Dinge abzufragen. Daraufhin hat sie unklare und zögerliche Antworten gegeben, mir aber letztendlich versichert, dass sie die Kollegin der Leistungsabteilung kontaktiert und sich schlau macht, wie es mit dem WBA aussieht.

Kurz danach hat meine Berufsberaterin mich angerufen, um mich darüber zu informieren, dass die Kollegin die Unterlagen hat und sich darum kümmert. Auf Nachfrage, wie lange die Bearbeitung des Bewilligungsbescheides dauern wird, nannte sie mir 3 Tage.

Da gestern immer noch kein Schreiben vom Jobcenter im Briefkasten zu finden, und auf meinem Konto kein Geldeingang festzustellen war, rief ich (diesmal direkt bei der Leistungsabteilung) nochmals an.

Die Dame am Telefon sagte mir, dass meine Unterlagen erst am 01.03. eingegangen wären, was allerdings nicht der Fall ist. Das zuständige Jobcenter hat die nötigen Unterlagen schon seit dem 10.02. und für mich hört sich das ganze so an, als hätte meine Berufsberaterin es vergessen und bei/nach unserem Telefonat am 01.03. erst die Mail weitergeleitet.

Außerdem sagte man mir, dass am vergangenen Donnerstag (den 02.03.) eine Aufforderung zur Mitwirkung an mich rausgegangen ist, die im übrigen noch immer nicht im Briefkasten ist. Natürlich habe ich mir beim Telefonat sagen lassen, welche Unterlagen fehlen damit ich diese sofort dort hin schicken kann, was ich dann auch direkt gemacht habe.

Als ich erwähnte, dass meine Berufsberaterin mir 3 Tage Bearbeitungszeit nannte, wurde ich ausgelacht.

Gestern Abend kam eine Mail von meinem Vermieter, weil auch er keine Mietzahlung feststellen konnte und ich bin aktuell echt ratlos und in einer Notlage.

Vorab: Nein, ich habe keine Familie/Freunde/Bekannte/Nachbarn die mich in irgendeiner Weise unterstützen können.

Was habe ich in der Situation für Möglichkeiten und Optionen? So wie ich das sehe ist es nämlich nicht mein Verschulden und ich habe keine finanziellen Mittel mehr.

Danke fürs Lesen, ich hoffe jemand kann mir helfen

Geld, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Bürgergeld
Am Einstellungstest nicht teilgenommen ohne abzusagen?

Guten Tag Leute. Ich habe leider eine lange Frage. Ich bin aktuell leider immer noch auf der Ausbildungssuche seit über einem Jahr, hatte zwischendurch Praktikum gehabt für 6 Monate und 1 Jahr zuvor auch noch Ausbildungssuchend gewesen. Aufgrund meiner Erkrankung habe ich leider sehr viel Zeit verloren. Da mein Vater Bürgergeld für die Bedarfsgemeinschaft bezieht wurde ich automatisch für die Berufsberatung angemeldet, wo ich immer wieder Vermittlungsvorschläge erhalte. Ich bewerbe mich auch regelmäßig, habe auch in den letzten Wochen öfters Einstellungstests und Vorstellungsgespräche gehabt. Das weiß meine Ansprechpartnerin beim Jobcenter auch, sie ist auch ganz nett. Zudem habe ich fast bei 2 stellen eine Zusage, worauf ich noch warte. Aber 100% ist es noch nicht. Allerdings hätte ich gestern um 10 Uhr morgens einen schriftlichen Test bei der Landeshauptstadt gehabt als Verwaltungsfachangestellter. Auf diesen berufsbereich werde ich mich nicht mehr bewerben, was wir auch abgesprochen haben da es nicht wirklich mein Bereich ist. Ich war bereits da, mit paar Minuten Verspätung allerdings war der Raum wo der Test stattfand bereits geschlossen, und die hatten schon begonnen. Dann bekam ich noch einen anderen wichtigen Anruf, und dann ging ich gar nicht mehr zum Test rein. Jetzt bin ich besorgt, das ich Probleme mit dem Jobcenter und der Landeshauptstadt bekommen könnte da ich nicht hinging. Oder das ich vielleicht von anderen Ausbildungsstellen automatisch auch dadurch Absagen erhalten könnte wenn die es irgendwie erfahren das ich ohne abzusagen nicht beim Termin war. Zudem hatte ich den ersten Termin verschoben gehabt aufgrund grippalen Infekt. Zuhause hatte ich einen Einstellungstest gemacht gehabt, aber den vor Ort nicht. Könnte dadurch ein Problem entstehen? Sowas ist mir das erste mal passiert leider :/

Arbeit, Beruf, Bewerbung, Community, Ausbildung, Krankheit, Agentur für Arbeit, ALG II, Ausbildungsplatz, Azubi, Bewerbungsgespräch, Einstellungstest, Jobcenter, Vorstellungsgespräch, Bürgergeld, Erfahrungen, Community-Experte
Die Krankenkasse verlangt Beiträge nach Arbeitslosigkeit?

Hallo, ich weiß nicht ob ihr mir hier einen Tipp geben könnt aber ich möchte eine Situation mit euch teilen. Ich bin krankheitsbedingt während meiner Probezeit gekündigt worden und war nach der Kündigung krankgeschrieben. Da die Kündigung rechtzeitig ausgesprochen war, hatte ich beim Arbeitsamt gemeldet und denen mitgeteilt, dass ich ab dem und dem Zeitpunkt arbeitslos sein werde. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ich während meiner Krankheit das Geld von meiner Krankenkasse erhalte und erst dann mich arbeitslos melden kann wenn ich wieder gesund bin. Während ich krankgemeldet war, habe ich mich auf die Suche nach einem Job gemacht und auch eins gefunden. Jetzt arbeite ich seit Januar und habe gestern einen Brief erhalten von meiner Krankenkasse, dass ich noch Beiträge nachzahlen muss. Ich bin nicht privat versichert. Dürfen die das? Können die einfach her gehen und mir Monate später einen Brief schreiben, wo drin steht, dass sie über 2000 Euro Forderungen haben. Ich dachte, das Amt kümmert sich um die Beiträge, wenn man arbeitslos ist, aber jetzt bekomme ich auf einmal Mahnungen. Bisher habe ich keine Rechnung erhalten aus diesem Grund wusste ich gar nicht, dass ich monatlich Beiträge zahlen muss. Es wäre super, wenn mir jemand bei dieser Frage einen Tipp geben kann. Danke schon mal.

Kündigung, Geld, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Krankenkasse, Mahnung, krankengeldbezug, Krankenkassenbeiträge

Meistgelesene Fragen zum Thema Agentur für Arbeit