Vermittlungsvorschläge und Beratung...?
Ich war jetzt ein paar Monate krank und habe privat an einer beruflichen Beratung teilgenommen. Nun ist meine Krankheit geheilt und jetzt bin ich wieder mit der Agentur für Arbeit in Kontakt (hatte bis jetzt jedoch noch keinen Termin).
Meine Beratung ist allerdings noch nicht vorbei und ich weiß noch nicht 100%, was dabei rauskommen wird. Ich kann ja nicht zum Termin gehen und sagen, dass ich es noch nicht weiß, dann stehe ich ja den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Also was sage ich am besten bzw. wie handele ich am besten?
Soll ich solange die Beratung noch läuft erstmal nichts sagen und auf die alten vorgeschlagenen Jobs bewerben und später sagen, dass ich mich während meiner Krankheit beraten lassen habe und mich gerne umorientieren möchte?
2 Antworten
Sei einfach ehrlich. Dann kann die Bundesagentur für Arbeit ihre Beratung auch besser auf dich zuschneiden. Sie haben z.B. ein Tool, was dich dabei unterstützt eine passende Weiterbildung oder eine gänzlich neue berufliche Orientierung zu finden: New Plan – Online-Tool zur beruflichen Entwicklung | mein NOW
. Ich kann ja nicht zum Termin gehen und sagen, dass ich es noch nicht weiß, dann stehe ich ja den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Also was sage ich am besten bzw. wie handele ich am besten?
Selbstverständlich kannst / musst Du zum Termin gehen.
Wenn Du wieder arbeitsfähig bist, stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. sonst hättest Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
... und später sagen, ...
Warum nicht gleich?
Es macht doch keinen Sinn, Dein Ziel zu verschweigen
. Es geht darum, was ich meiner Vermittlerin sage, sobald ich einen Termin sage.
Selbstverständlich bin ich auf Deine Frage eingegangen. Du könntest sie verstehen.
... und später sagen, ...
Warum nicht gleich?
Es macht doch keinen Sinn, Dein Ziel zu verschweigen
Auf alles was Du verschweigst, für Dich behalten willst ...
... kann niemand Rücksicht nehmen und ggf. unterstützen.
mal selbst etwas erkunden ? heut anscheinend verpöhnt ?
Wer sollte einen denn davon abhalten?
Man darf das auch in einem Beratungsgespräch erwähnen. Es ist nicht verboten.
Du gehst überhaupt nicht auf meine Frage ein. Das, was du schreibst weiß ich bereits. Es geht darum, was ich meiner Vermittlerin sage, sobald ich einen Termin sage. Weil stand jetzt weiß ich noch nicht 100%, wo meine berufliche Umorientierung hingeht. Wenn ich sage, dass ich es jetzt noch nicht weiß, aber noch in einer Beratung stecke, dann bekomme ich kein Geld mehr, obwohl ich eigtl. gerade was dafür tue, damit ich bald weiß, was ich machen möchte.