Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern.
1 Kind ist 1 Jahr. Das andere 4.
Und muss meinen jetzigen Job aus wichtigen Gründen kündigen.
Beide Kinder sind in Betreuung.
Anwartschaften auf Arbeitslosengeld für 12 Monate sind erfüllt.
Ich bekomme bereits Bürgergeld, da mein Einkommen nicht reicht.
Nun muss ich mich ja arbeitslos melden.
Bekomme ich dann Arbeitslosengeld 1?
Muss ich das beantragen oder erhalte ich weiter das bisherige Bürgergeld?
Darf ich zuhause bleiben da das Kind noch nicht 3 ist?
Oder werde ich zum Arbeiten gezwungen?
Da das Kind einen Betreuungsplatz hat?
Und muss ich mich somit auf Jobs bewerben, wenn mein Kind unter 3 ist?
Denn ich habe gehört, Mütter mit Kindern unter 3 Jahren werden "in Ruhe gelassen".
Oder werden nur die Mütter in Ruhe gelassen, die Bürgergeld bekommen? Und die die Arbeitslosengeld 1 bekommen müssen sich bewerben?
Wie ist das für Alleinerziehende mit einem Kind unter drei Jahren geregelt in Bayern?
"Arbeitslosengeld-II-Beziehende sind dazu verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Arbeitslosengeld-II-Beziehende, die Kinder unter drei Jahren betreuen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Sie können dem Arbeitsmarkt aber auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist. "
Gilt das für meinen Fall in Bayern?