Nachhilfe privat?
Hi, muss ich als noch nicht ganz volljährige wirklich für Nachhilfe geben außerhalb einer Agentur, eine freiberufliche Tätigkeit anmelden? Ich meine ich müsste dafür erstmal zum Familiengericht, davor brauche ich noch die Zustimmung der Schule, der Eltern, wenn ich das dann alles habe, brauche ich die Zustimmung von denen und muss dann jede Rechnung einreichen.
Zunöchst einmal weiß ich noch nicht, wie man Rechnungen schreibt und ist das wirklich alles nötig für einfach Nachhilfe geben?
Ich möchte nicht unverschämt sein oder nerven, aber kann mir jemand vielleicht eventuell eine Schritt für Schritt Anleitung schreiben, der sich da auskennt, was ich wo wie machen muss?
Ansich kann ich das ja schon alles machen, ich weiß nur nicht ganz wie…
Liebe Grüße 💕
Wie lange soll das denn laufen bzw wie viele Schüler hast du, wie viele Stunden gibst du denn Nachhilfe? Wie viel willst du damit einnehmen?
Ich hätte eine Schülerin, eventuell 2 und würde das einmal die Woche machen, eventuell 2mal die Woche, je 12€
1 Antwort
Nein, ganz so hoch wird das Thema nicht aufgehängt.
Als Schüler kannst du gelegentlich Freunden und Bekannten Nachhilfe im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" geben und geringe Einnahmen sind dabei auch ok, ohne dass du es irgendwo melden musst.
Wenn du regelmäßig und dauerhaft Einkünfte aus deiner Nachhilfetätigkeit erzielst, musst du das nur zu Beginn der regelmäßigen Tätigkeit beim Finanzamt als freiberufliche Tätigkeit anmelden. Dann bekommst du eine Steuernummer und musst jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Solange du weniger als den Grundfreibetrag von z.Zt. 12.096 € im Jahr verdienst, musst du keine Steuern bezahlen. Aber du musst trotzdem deine Einnahmen und Ausgaben (Fahrtkosten, Unterrichtsmaterial) dokumentieren und die Steuererklärung abgeben - eben um nachzuweisen, dass du keine Steuern zahlen musst.
Du brauchst keine Rechnungen zu schreiben, es reicht auch eine Quittung von einem vorgedruckten Quittungsblock, die du durchnummerierst und die Durchschriften behältst du. Ansonsten fasse z.B. für jeden Schüler monatlich die Stunden in einer Rechnung zusammen. Muster für einfache Rechnungen ohne Umsatzsteuer findest du auch kostenlos im Internet.
Du brauchst aber weder das Familiengericht noch ein Gewerbe anzumelden.
Dazu findest du auch einige Hinweise im Internet z.B. hier: https://teacherly.de/blog/darf-man-privat-nachhilfe-geben
vielen Dank!