Freiberuflicher Minijob nach Abitur?
Ich mache dieses Jahr mein Abitur und möchte dann bis Beginn des Studiums ein bisschen Geld verdienen. Wie sieht es da aus, wenn man freiberuflich arbeitet, z.B. als Online Nachhilfelehrer, Übersetzer, Korrekturleser etc?
Welche rechtlichen Dinge muss ich da beachten? Muss ich das irgendwo anmelden beim Amt? Wie sieht das aus mit Steuern etc?
Gibt es Unterschiede, wenn ich bei einer Organisation die z.B. Nachhilfelehrer vermittelt, angestellt bin. Da bin ich ja auch freiberuflich.
LG
3 Antworten
Schon mal eine Übungsleitertätigkeit geprüft? Diese wäre bis max. 250€ mtl. Verdienst sozialversicherungs- und steuerfrei: https://magazin.minijob-zentrale.de/hohere-steuerfreibetrage-ehrenamt-uebungsleiter/
wie z.B.:
Wer kann diese Aufwandsentschädigungen erhalten?Die Übungsleiterpauschale kann in Anspruch genommen werden für
- nebenberufliche Tätigkeiten beispielsweise als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder
- nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder
- die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
Um die Ehrenamtspauschale nutzen zu können, muss die nebenberufliche Tätigkeit
- im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich
- im Dienst oder Auftrag einer Institution des öffentlichen Rechts innerhalb der Europäischen Union oder
- in einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke ausgeübt werden.
Gruß siola55
Muss ich das irgendwo anmelden beim Amt?
Ja beim Finanzamt indem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermittelst.
Wie sieht das aus mit Steuern etc?
Du gibst am Jahresende elektronisch deine Gewinnermittlung samt Steuererklärung ab und versteuerst anschließend deinen Gewinn.
Gibt es Unterschiede, wenn ich bei einer Organisation die z.B. Nachhilfelehrer vermittelt, angestellt bin. Da bin ich ja auch freiberuflich.
Ja da gibt es Unterschiede. Wenn du angestellt bist, erhälst du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 EStG. Da muss dein Arbeitgeber dann auch entsprechend die Lohnsteuer und SV Beiträge einbehalten.
Um freiberuflich tätig zu sein, musst du Einkünfte im Sinne des § 18 EStG erzielen und hast dabei das Unternehmerrisiko, was dir im Angestelltenverhältnis fehlt.
Gewerbe anmelden und Steuerpflicht wie bei jedem Job. Ich würde erwarten, dass du als angehender Akademiker in der Lage bist, diese Seite im Netz selbst zu finden.
https://www.superprof.de/blog/nachhilfelehrer-nebenjob-studium/
Warum ist das nicht so? Recherche wird zu deinem Studienalltag gehören.
Solange ich unter 520€ bleibe aber keine Steuerpflicht
So lange du im Jahr 2023 unter dem Existenzminimum von 9.984 Euro bleibst, musst du keine Steuern zahlen. Das wären dann umgerechnet sogar 832 Euro pro Monat.
10.908,-- - wenn schon - denn schon.
Der Grundfreibetrag wird nicht gezwölftelt.
Wieder ein Beispiel dafür, dass Halbwissen oft schlechter ist als Nichtwissen.
Es wird auf dieser Plattform wohl immer Leute geben, die so einen äußerst dämlichen Kommentar wie deinen, nicht unterlassen können. Wenn du mir helfen willst, dann tu das, ohne mir unterschwellig die Fähigkeit des Studierens absprechen zu wollen.
Ich habe nach Recherche einfach nur noch einmal die Absicherung durch vielleicht erfahrenere Menschen gesucht, denn stell dir vor, man kann als Akademiker (oder angehender Akademiker) auch mal etwas übersehen oder Fehler machen.
Solange ich unter 520€ bleibe aber keine Steuerpflicht oder ist das beim Freiberufler anders?