Binnen 6 Wochen sollten die Arbeiten fertig sein, aber der vereinbarte Termin wurde um weit mehr als ein Jahr überschritten.

Hier wäre erstmal zu klären, wie konkret das vertraglich festgehalten ist.

A hat dann bei B Schadenersatz angemeldet.

Hat er den Schadensersatz auch mit einem Gerichtsbeschluss festgestellt bekommen oder erstmal nur gefordert ohne etwas in der Hand zu haben aus dem er vollstrecken kann?

Danach hat B Insolvenz angemeldet.

Ist ja sein Recht.

Die Recherche zeigte dabei, dass sich B aber bereits bei Auftragsvergabe in einer anderen Insolvenz befand, mit aktuell folgendem Ergebnis

Das hätte man als Unternehmer vielleicht vorher schauen müssen. Das gehört meines Erachtens zu den Pflichten eines Kaufmanns. Alle Insolvenzbeschlüsse sind ja öffentlich auf der amtlichen Website insolvenzbekanntmachungen.de einsehbar.

Interessanterweise haben beide Verfahren denselben Insolvenzverwalter

Das ist absolut gängige Praxis und der Normalfall. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestimmt. Den sucht sich der Schuldner ja nicht aus. Wenn der Schuldner einem Insolvenzverwalter schon zum Teil bekannt ist, macht es das Verfahren billiger als einen neuen Insolvenzverwalter einzusetzen, der den Fall nicht kennt.

wird heute, am ...12.2024, um .... mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Was steht denn im Beschluss zur Restschuldbefreiung selbst?

Der Verwalter ist wenig kommunikativ und auch die Frage zu etwaigen Vermögenswerten die B eigentlich besitzen sollte, wird nicht eingegangen.

Das muss er dir auch nicht mitteilen, was der Schuldner an Vermögen hat oder nicht. Sofern es eines gibt, kann sich der Gläubiger das Insolvenzgutachten anfordern.

Beim ersten Gerichtstermin wurde die Forderung von A abgelehnt.

Das spricht schon einmal dafür, dass es keinen durchsetzbaren Anspruch gibt.

Gibt es für A jetzt nur noch die Möglichkeit der Klage oder gibt es andere Wege die Forderung geltend zu machen?

Hier kommt es ein bisschen auf die Restschuldbefreiung an. Wenn diese erteilt wird, fallen alle Forderungen zu diesem Zeitpunkt weg. Aus der Masse befriedigt werden aber nur die Gläubiger, die ihre Ansprüche auch zur Tabelle angemeldet haben und die dann vom Gericht oder Verwalter festgestellt worden sind.

Da B - zumindest nicht sichtbar Vermögen hat - würden die Kosten für das Verfahren vermutlich an A hängen bleiben und es keinen Sinn machen, oder?

Wenn ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden soll auf Wunsch des Gläubigers muss dieser auch die Verfahrenskosten decken.

Gibt es Dinge/Rechte/Pflichten, gegen die B verstoßen haben könnte?

Möglicherweise. Möglicherweise nicht. Das ist aber Glaskugellesen.

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Wenn du in deiner USt-Erklärung eine Nachzahlung ermittelt hast, musst du den Betrag innerhalb eines Monats bezahlen.

Hast du dagegen eine Erstattung ermittelt, bekommst du das auf das für die USt hinterlegte Konto erstattet, wenn keine weiteren Steuerrückstände existieren.

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Lohnt Es sich für jeden die zasta App runter zu laden?

In meinen Augen nein. Alles was Zasta macht, kann dir größtenteils auch Elster als Website leisten umsonst. Bei Zasta dagegen ist das kostenpflichtig.

Und wenn nicht für wenn lohnt es sich.

Für Zasta. Die verdienen ja damit Geld.

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Mein Hauptarbeitgeber hat die 6 statt der 1 genommen.

Dein Hauptarbeitgeber hat keinen Fehler gemacht: Dein Hauptarbeitgeber konnt nichts anderes mehr nehmen. Die Erklärung dafür lieferst du selbst mit:

Der ursprüngliche Fehler lag bei meinem 2. Arbeitgeber (Nebenbeschäftigung), der mich im November letzten Jahres (ich habe im November nur eine Woche dort gearbeitet im Sinne einer kurzfristigen Beschäftigung und diesen Januar eine Woche) trotz meiner richtigen Angaben auf dem Einstellungsformular in der Steuerklasse 1 statt der 6 angemeldet hat.

Wenn in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) schon ein Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber eingetragen ist, kriegen alle anderen Arbeitgeber nur noch die Steuerklasse 6 für den Monat zugewiesen. Dabei gilt das Prinzip: "Wer zuerst kommt mahlt zuerst". Der Arbeitgeber, der sich zuerst als Hauptarbeitgeber einträgt, bekommt somit Steuerklasse 1-5 abgerufen und alle anderen nur noch die Steuerklasse 6. Hier hat dein Nebenarbeitgeber sich als Hauptarbeitgeber eingetragen mit der Folge, dass der andere Arbeitgeber nur noch mit der Klasse 6 abrechnen durfte.

Jetzt hat mein Hauptarbeitgeber mich in die 6 versetzt und mir für Januar sowie nachträglich November Steuern abgezogen,

Musste er auch.

die ich ja eigentlich von meiner Nebenbeschäftigung abgezogen haben wollte.

Da musst du dich beim Personalverantwortlichen deiner Nebenbeschäftigung beschweren, der sich falsch als Hauptarbeitgeber eingetragen hat. Nur die Arbeitgeber bestimmen, wer Hauptarbeitgeber wird. Du hast effektiv kein Mitspracherecht für die Eintragung selbst.

Kann das in diesem Falle auch nachträglich korrigiert werden in meinem Sinne, denn ich habe ja ursprünglich richtige Angaben beim Einstellungsformular gemacht?

Nur wenn beide Arbeitgeber das korrigieren.

Im Endeffekt ist es aber vollkommen egal. Die Steuerklasse bestimmt nur die Höhe der Vorauszahlungen in Form der Lohnsteuer. Mit Steuerklasse 6 bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG. Nach dem Steuerbescheid hast du auf den Cent genau das selbe an Steuern bezahlt, egal wie die Steuerklassen vorher verteilt waren.

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habe ein Minijob, mit welchem ich auch mein volles Minijobgehalt bekomme,

Hier wäre erst einmal zu klären, wie der Minijob versteuert wird.

Es gibt 2 Möglichkeiten wie ein Minijob versteuert wird:

1) pauschale Versteuerung: Hier fallen 2% pauschale Steuer an, womit das abgegolten ist. Die pauschale Steuer kann auf den Arbeitnehmer umgelegt werden. Für den Arbeitgeber ist das die teurere Variante im Vergleich zur individuellen Besteuerung.

2) individuelle Versteuerung: Hier wird die Steuer anhand deiner elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abgerechnet, also über die Steuerklasse des Arbeitnehmers. Für den Arbeitgeber ist das die billigere Variante im Vergleich zur pauschalen Besteuerung.

Wenn ich z.B. bei einem Abiball oder Geburtstag auflege und ein bisschen Geld dafür bekomme, wie funktioniert es dann mit den Steuern, Gewerbe etc.?

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Gewinnermittlung, § 60 Abs. 4 EStDV, und bis zum Jahr 2023 die Umsatzsteuererklärung, § 18 Abs. 3 UStG, elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt. Die Übernahme des Gewinns in die Einkommensteuererklärung, ist dann der kleinste Teil.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt (s.o.).

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen. So lange du unterhalb des Freibetrags bist, besteht dafür keine Abgabepflicht.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 25.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

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Klingt für mich eher als wärst du nur die Cashcow deiner Freundin und nicht ein gleichwertiger Partner. Eine Beziehung besteht aus gegenseitigem Nehmen und Geben. Für mich klingt das so als würde hier nur einer geben, nämlich du.

Sie verdient kein Geld in der Ausbildung, aber findet ihr ich sollte ihr trotzdem mehr schenken?

In meinen Augen nein.

Beziehungsweise wie oft schenkt ihr eurer Freundin etwas oder eurem Freund?

2-3x im Jahr maximal. Im allgemeinen kaufen wir uns selbst, was wir brauchen und unsere Beziehung ist auch ohne materielle Geschenke intakt.

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Warum lernt man in der Schule nichts über Steuern?

Wer soll das unterrichten?

Lehrer haben selbst absolut keine fachliche Ahnung davon. Frage 10 verschiedene zufällige Finanzbeamte welche Berufsgruppe die falschesten Steuererklärungen abgeben und ich garantiere dir, dass mindestens 8 als Antwort "Lehrer" geben werden. Davon abgesehen herrscht schon jetzt ein massiver Lehrermangel. Welcher Lehrer will dann noch ein Fach unterrichten, wo sich jährlich mehrfach der Unterrichtsstoff ändert und somit die Materialien anzupassen sind. In der Mathematik gibt es deutlich weniger Änderungen und man kann das selbe Mathebuch und Skript die nächsten 10 Jahre immer wieder verwenden.

Steuerberater sind schon vollständig ausgelastet, so dass sie nicht einmal weitere Mandanten aufnehmen. Wie soll dabei noch Zeit gefunden werden, sowas an allen Schulen zu unterrichten?

Die Finanzämter haben auch akuten Personalmangel. Im öffentlichen Dienst fehlen auch 360.000 Stellen, dessen Arbeit von den verbleibenden Bediensteten zusätzlich aufgefangen werden muss.

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Ab wann muss ich nun eine Steuererklärung machen.

Die Abgabepflicht ist gesetzlich geregelt. Die häufigsten Gründe für Abgabepflichten beim Bezug von Arbeitslohn sind:

  • Nebeneinkünfte von mehr als 410 €
  • Progressionseinkünfte (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.) von mehr als 410 €.
  • Fall der Mindestvorsorgepauschale (tatsächliche Vorsorgeaufwendungen sind weniger als die freigestellten Vorsorgeaufwendungen) bis einschließlich 2025
  • Arbeit mit Steuerklasse 6
  • Bei Eheleuten arbeitet die Person mit Steuerklasse 5 oder 4 mit Faktor und rechnet nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab
  • Kapitalerträge ohne Steuerabzug oder zu viele freigestellte Kapitalerträge
  • Bestehen eines Verlustvortrags
  • Großbuchstabe S auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
  • Im Jahr geschieden und neue Ehe geschlossen
  • Erstattungen von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung von mehr als 410 € ab 2026
  • Eine Aufforderung vom Finanzamt liegt vor.
Ich hatte Krankengeld bezogen und meine Krankenkasse hat ca 5500 Euro beim Finanzamt angegeben.

Damit besteht Abgabepflicht gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG.

Ich habe noch nie eine Steurerklärung gemacht

Irgendwann ist immer das erste Mal. Auch das lernt man, zumal es in der heutigen Zeit echt einfach geworden ist mit dem Belegabruf bei Elster bzw. den e-Feldern in den Papierformularen.

Du hast auch in deinem Leben einen Zeitpunkt gehabt, wo du nie Fahrrad gefahren warst und hast das auch gelernt.

man hat mich auch noch nie vom Finanzamt angeschreiben, das ich eine machen soll.

Das Finanzamt muss dich nicht anschreiben. Wenn du gesetzlich dazu verpflichtet bist, musst du das ohne Aufforderung erledigen.

Muss ich nun eine Steuerklärung machen

Ja musst du.

und wer könnte mir da weiter helfen

Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, wenn du es nicht selbst erledigen willst. Die nehmen aber Geld dafür.

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Privat.

Mit dem abgeschlossen Kaufvertrag bist du die Verpflichtung eingegangen die Ware anzunehmen und zu bezahlen, § 433 Abs. 2 BGB.

Bei einem privaten Verkäufer hast du kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Gewerbetreibenden im Fernabsatzgeschäft.

Ich habe anständig den Kauf storniert.

Du kannst nicht einseitig den Kauf stornieren bei privat. Das geht nur gemeinsam mit Zustimmung des Verkäufers.

Gibt es dafür irgendeine Berechtigung?

Ja, § 433 Abs. 2 BGB mit dem geschlossenen Kaufvertrag zwischen euch.

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Angenommen ich kaufe etwas für 100€. Wenn ich in den USA sitze, gehe ich mal davon aus, dass die ihre US-eigene VAT ausweisen.

Diese Annahme ist falsch. Selbst im Supermarkt sind in den USA nur die Nettopreise ausgewiesen.

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Mir wurden 90 Cent(Wegen der Rücklastschrift) abgebucht, obwohl die Sparkasse den Rechenfehler gemacht hat.

Die Sparkasse hat keinen Rechenfehler gemacht. Bei der Kartenzahlung für Rossmann erteilst du denen ein einmaliges Lastschriftmandat mittels Unterschrift für die Zahlung. Bei der Erteilung des Lastschriftmandates wird der Kontostand nie überprüft.

Ich kann mein Konto nicht überziehen. Bis jetzt wars so, dass wenn ich nicht genug Geld auf dem Konto hatte, das das Terminal im Laden immer angezeigt hat: Karte abgelehnt.

Der Lastschrift gegenüber ist die Zahlung mit PIN Eingabe. Nur dort wird direkt übermittelt, ob der Kontostand ausreichend ist. 99% der Einzelhändler nutzen diese Methode. Rossmann nutzt als einzige mir bekannte Kette stattdessen das Lastschriftverfahren, s.o., wo kein Kontostand geprüft wird.

Könnte mir Rossmann ein Mahnverfahren schicken/

Ja. Die haben Anspruch auf die Zahlung.

Habe ich Rossmann betrogen?

Nein.

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Wenn du bislang keine Steuererklärung gemacht hast, kannst du die Steuererklärungen 2021 bis 2024 noch abgeben.

Dabei ist es auch egal, ob du den GdB als außergewöhnliche Belastungen erklärst oder Werbungskosten oder Sonderausgaben. Ohne Steuerbescheid für das Jahr, kannst du noch alles geltend machen, was geht.

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Hallo, kann ich bei den Einkommensteuerformularen das jahr oben rechts in der ecke einfach ändern?

Nein weil sich die Vordrucke von Jahr zu Jahr teilweise ändern und die Vordrucke dann nicht mehr eingescannt werden können.

oder ist dies nicht erlaubt?

Es ist nicht verboten, allerdings kann das zu Problemen in der maschinellen Bearbeitung führen, was dazu führt, dass sich die Bearbeitung hinzieht oder eben das falsche Jahr angenommen wird.

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ich überlege mir eine private Discord Gruppe zu erstellen welche was kostet.

Das ist dann ein anmeldepflichtiges und steuerpflichtiges Gewerbe mit allen Rechten und Pflichten.

Meine Frage wäre muss man irgendwelche Steuern zahlen dafür weil das ist ja eigentlich Privatverkauf oder nicht?

Das ist kein Privatverkauf. Ein Privatverkauf zeichnet sich dadurch aus, dass man alte Sachen von sich für weniger verkauft, als man es eingekauft hat, also ohne Gewinn. Du dagegen verkaufst ein digitales Produkt eindeutig mit Gewinnerzielungsabsicht.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Alle Punkte sind hier erfüllt. Es ist nachhaltig, da es nicht nur einmalig passiert, sondern mehrere Verkäufe über Discord laufen sollen. Es ist selbstständig, weil man dafür keinerlei Urlaubsansprüche oder Krankengeldansprüche erhält und alles auf eigenes Risiko läuft, man hat eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht, du willst ja damit Geld verdienen und zu guter Letzt beteiligt man sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, weil man in direkter Konkurrenz Anbietern trittst, die solche kostenpflichtigen Leistungen anbieten.

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung samt Gewinnermittlung, § 60 Abs. 4 EStDV, und bis zum Jahr 2023 die Umsatzsteuererklärung, § 18 Abs. 3 UStG, elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 25.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

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