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Guten Abend liebe GF-Community.
Private Investoren entdecken das Geschäft mit medizinischen Versorgungszentren. Gleichzeitig ermitteln Staatsanwaltschaften gegen eine wachsende Zahl der Einrichtungen. Es geht um Abrechnungsbetrug und unnötige Operationen.
"Ich kann nur jedem raten, keine Scham zu haben, sondern das konsequent abzulehnen", sagt Johanna Klengel mit Nachdruck. Bei der 75 Jahre alten Seniorin aus der Nähe von Hamburg fing alles mit Schwierigkeiten beim Lesen an. Die Diagnose beim Augenarzt: Grauer Star. Daraufhin sucht Klengel im Internet nach einer Klinik, die ihren Grauen Star behandeln kann.
Schnell wird sie fündig, es ist eine Klinik ganz in ihrer Nähe.
Bereits beim ersten Termin sei ihr eine Operation mit Laser empfohlen worden, berichtet die Rentnerin. Als gesetzlich Versicherte müsse sie diese Leistung allerdings privat bezahlen.
Während des Gespräches habe sie mehrfach erwähnt, dass sie Kassenpatientin sei und nicht mehrere tausend Euro bezahlen möchte, erzählt sie.
Die Klinik habe diese Einwände ignoriert, stattdessen sogar zu ihr gesagt, sie gehöre doch zu der Generation, die sich das "sicherlich leisten" könne. Darüber hinaus sei die angebotene Laserbehandlung wesentlich schonender als die Kassenleistung, die manuell gemacht werde.
Operation für mehr als 3.600 Euro
Klengel erzählt, sie habe gleich einen Behandlungsvertrag vorgelegt bekommen: Mehr als 3.600 Euro soll sie für asphärische Linsen und die Operation an beiden Augen bezahlen. Überzeugt durch das Beratungsgespräch, habe sie unterschrieben. Doch zu Hause seien ihr Zweifel gekommen. Sie recherchiert, erkundigt sich bei Ihrer Krankenkasse. Dort habe man ihr versichert, die Operation, die von der Krankenkasse bezahlt werde, sei genauso gut.
Klengel fühlt sich von der Augenklinik nicht gut beraten. Zu diesem Zeitpunkt weiß sie noch nicht: Die Augenklinik ist seit einigen Jahren im Besitz einer Private-Equity-Gesellschaft. Sie wird als sogenanntes Medizinisches Versorgungszentrum, kurz MVZ, geführt. Bei einem MVZ werden verschiedene Kliniken und Praxen zu einer größeren Einheit zusammengeschlossen - ähnlich wie Einkaufsläden in einer Shopping Mall.
Wirtschaftliche Interessen im Vordergrund?
Bei der Verbraucherzentrale Hamburg kennt die Rechtsexpertin Anke Puzicha zahlreiche Fälle wie den von Johanna Klengel. Die Studienlage zeige keine signifikanten Vorteile der Laser-OP gegenüber der konventionellen Operationsmethode, so die Juristin. Vielmehr dränge sich der Verdacht auf, die wirtschaftlichen Interessen der Augenklinik stünden im Vordergrund. Denn, so Puzicha, für die konventionelle Methode könne das MVZ etwa 1.000 Euro abrechnen, während bei der Lasermethode in etwa das Doppelte möglich sei.
Auf Anfrage lässt die Klinik durch ihren Anwalt mitteilen, dass sie keine Stellungnahme zu Veröffentlichungszwecken abgeben werde.
Fest steht: Immer mehr private Investoren drängen in den Gesundheitsmarkt seit einer Gesetzesänderung der damaligen SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2004. Seitdem müssen Praxisinhaber nicht mehr zwingend Mediziner sein. Auch Investoren dürfen nun Praxen übernehmen.
Die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale beobachtet besonders in den profitablen Medizinbereichen wie etwa der Augenheilkunde, der Zahnmedizin oder der Radiologie ein vermehrtes Aufkaufen von Praxen durch Investorengruppen.
Die Praxen würden intern umstrukturiert, um möglichst viel Rendite zu erzielen, so Puzicha.
Ermittlungen gegen mehrere MVZ
Inzwischen wird gegen immer mehr MVZ ermittelt. Etwa bei den Staatsanwaltschaften in Meiningen, Hamburg, Leipzig oder Stuttgart. Dort hat die Staatsanwaltschaft ein großes Augenzentrum aus Süddeutschland im Visier. Der Verdacht: Abrechnungsbetrug in Tateinheit mit Körperverletzung.
Körperverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn eine Operation durchgeführt wird, die medizinisch gar nicht notwendig wäre.
Ein Patient dieses Augenzentrums, der anonym bleiben möchte, berichtet von seiner Erfahrung. Ihm sei dort eine Grauer-Star-Operation mit Laser für mehrere tausend Euro empfohlen worden. Er hätte um Bedenkzeit gebeten. Kurz darauf erhält er ein Schreiben: Die Kopie eines Briefes des Augenzentrums an das zuständige Landratsamt. Darin heißt es, bei ihm sei eine Trübung der Linsen auf beiden Seiten festgestellt worden. Und weiter: Da er eine Operation abgelehnt habe, spreche ihm das Augenzentrum ein offizielles Fahrverbot aus.
Darf ein Arzt ein Fahrverbot erteilen? Christoph Foth, Leiter des Ordnungsamtes beim zuständigen Landratsamt Zollernalbkreis, findet das Schreiben des Augenzentrums an seine Behörde irritierend. Ärzte dürften kein Fahrverbot mit rechtlicher Wirkung verhängen. Sie können lediglich eine Empfehlung aussprechen.
| Artikel:
Medizinische Versorgungszentren: Profit vor Patientenwohl? | tagesschau.de
| Frage:
Wird man heutzutage nur noch Betrogen?
Mit freundlichen Grüßen
RobinPxGF.