Die Grundgesetzänderung ist verfassungswidrig!
Wenn der Bundestag vom Bundespräsidenten aufgelöst wurde, ist er nicht mehr beschlussfähig. Die Auflösung des Bundestages führt dazu, dass keine weiteren Beschlüsse mehr gefasst werden können, bis nach den Neuwahlen ein neuer Bundestag gewählt wurde und sich konstituiert hat.
Die Auflösung des Bundestages erfolgt in der Regel gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes (GG) auf Vorschlag des Bundeskanzlers, wenn der Bundestag entweder das Vertrauen in die Bundesregierung verweigert oder eine Neuwahl erforderlich ist. Nach der Auflösung des Bundestages gibt es eine Wahlperiode, bis die neuen Abgeordneten ihre Mandate antreten. Erst dann ist der neue Bundestag wieder beschlussfähig. Das bedeutet, dass die Lockerung der Schuldenbremse nicht im alten Bundestag debattiert werden konnte, da dieser bereits im Januar aufgelöst wurde.