Sollte körperliche Intervention gegen Rechtsextreme als Notwehr gelten?
Rechtsradikale Aktivisten und Streamer stören regelmäßig demokratische Kundgebungen. Sie provozieren, filmen, verbreiten Hass und inszenieren sich im Netz, um Menschen zu verführen und die Gesellschaft weiter zu spalten.
Daher meine Frage: Sollte es in solchen Fällen zulässig sein, dass Privatpersonen rechtsextreme Störer durch körperliche Intervention zurückzudrängen: und zwar ohne dass dies rechtlich als Nötigung oder Körperverletzung gewertet wird, sondern als Form von Notwehr?
Ich frage auch vor dem Hintergrund Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandsrecht).
Wichtig: Dies ist keine Aufforderung zu Gewalt. Es geht ausschließlich um eine juristisch-politische Grundsatzdiskussion. Ich möchte eure Meinungen dazu hören, ob solche Interventionen als Notwehr oder ziviler Widerstand verstanden werden sollten, oder ob ihr findet, dass dies immer strafbar bleiben muss.