Sollten Abtreibungen bis zum Tag der Geburt legal sein?
In der Debatte um reproduktive Selbstbestimmung rückt ein Punkt ins Zentrum: Gilt Menschenwürde automatisch für alles biologisch-menschliche Leben – auch vor der Geburt?
Die Juristin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf sagt: Nein. Würde sei kein Naturmerkmal, sondern eine rechtlich vermittelte Schutzposition, die soziale Teilhabe und Selbstwahrnehmung voraussetzt. Ein Fötus sei biologisch menschlich, aber noch kein Rechtssubjekt mit voller Würdegarantie. Das widerspricht früheren Urteilen, folgt aber einer modernen, feministischen Linie.
Gerade im letzten Drittel der Schwangerschaft muss das Selbstbestimmungsrecht der gebärfähigen Person Vorrang haben – auch bei späten Abbrüchen. Ein pauschales Verbot blendet Lebensrealitäten aus.
Klar: Die in Teilen gesichert rechtsextreme AfD will genau das verhindern und instrumentalisiert den Bundestag, um Frauenrechte zurückzudrehen.
Darum die Frage an euch – offen, respektvoll:
Sollten Abbrüche auch im 9. Monat legal möglich sein, wenn eine Person sich bewusst gegen die Geburt entscheidet?
Quelle: https://www.zeit.de/kultur/2025-07/frauke-brosius-gersdorf-verfassungsrichterin-wahl-spd-kandidatin
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6 Antworten
Es ist ganz klar Mord und sollte immer illegal sein solange nicht das Leben der Mutter in Gefahr ist. Wer so etwas zustimmt der hat kein Respekt vorm Leben.
Würde sei kein Naturmerkmal, sondern eine rechtlich vermittelte Schutzposition, die soziale Teilhabe und Selbstwahrnehmung voraussetzt.
Und was ist mit Schwerbehinderten, mit Menschen mit Lock-Down?
Dieser Würdebegriff ist zu relativ und im Ergebnis falsch. Würde setzt nicht an der Teilhabe und der Selbstwahrnehmung an, sondern an zwei Dingen: An der Fähigkeit zum moralischen Denken und daran, Adressat moralischer Handlungen zu sein.
Die Würde setzt an der Moral an, nicht am Dialog, nicht an der Selbstwahrnehmung. Würde ist nicht nur ein juristisches Konstrukt.
Es ist ein schwieriges Thema.
Niemand hat ein Leistungsrecht am Körper eines anderen - zB hat niemand ein Recht auf eine lebensrettende Organ- oder Blutspende, also warum sollte der Fötus hier besonders privilegiert sein?
Anders ausgedrückt: warum sollte der Fötus das Recht haben, neun Monate lang die Ressourcen der Schwangeren zu verbrauchen und ihren Körper zu nutzen?
Folgt man aber dieser Argumentation, wird man feststellen, dass diese Argumentation nur bis zur 24. Woche gilt.
Denn danach wäre der Fötus auch außerhalb der Gebärmutter lebensfähig und kann dank der modernen Medizin am Leben erhalten werden.
Wenn man es also ernst nimmt, dass niemand ein Recht am Körper eines anderen hat, dann wäre die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs nur für Abbrüche gegeben, die stattfinden, bevor das Kind außerhalb der Gebärmutter lebensfähig ist, also vor der 24. Woche
Falsche odrr verdrehte Zitate werden durch Wiederholung nicht wahrer.
Die Rechten Trolle die siwas verbreitet haben, die haben niemals angehört oder gelesen was Frau B wirklich gesagt hat.
Und von jura hat weder der Fragesteller noch die Initiatoren dieser Schmutzkampagne einen Schimmer.
Tatsächlich haben Fötus oder Embryo Menschenrechte, aber als "Mensch" gilt der Mensch von Geburt bis zum Tod. Vorher und nachher gibt's auch rechte und Schutz durch Gesetze.
Das ist nicht Meinung sondern Rechtslage, die eine jura Professorin besser erklären kann als ich es kann. Google oder Youtube hilft sich schlau zu machen.
Es ist eine völlig überflüssige Diskussion. Die aktuelle Rechtslage erlaubt auch bereits Spätabbrüche bei medizinischer Indikation. Und ja, die gibt es auch. In absolut furchtbaren Fällen, wo sehr gewollte Schwangerschaften leider dramatisch schief gehen. Wo das werdende Baby entweder schon im Mutterleib oder kurz nach der Geburt sterben wird. Wo aber das Sterben nach der Geburt potentiell mit viel Leid bei dem Zwerg verbunden wäre. Oder auch, wo die Mutter die Fortsetzung der Schwangerschaft sehr wahrscheinlich mit ihrem Leben bezahlen würde. Abbrüche im zweiten und dritten Schwangerschaftsabschnitt sind wirklich ganz furchtbare Dramen, Entscheidungen, die alles andere als leichtfertig getroffen werden!
Abbrüche, wo es einzig und allein darum geht, dass eine Frau nicht schwanger sein möchte, finden auch dort, wo wesentlich längere Fristen als hier in Deutschland rechtlich erlaubt sind, trotzdem in der absoluten Mehrheit der Fälle im ersten Trimester statt, die meisten so um die 8. Schwangerschaftswoche herum. Eine Verlängerung oder auch eine Abschaffung dieser Frist hätte somit keineswegs zur Folge, dass irgendeine Frau einen Tag vor der Geburt das Ungeborene im Mutterleib töten lassen wollen würde. Allerdings würde die Abschaffung dieser Frist in manchen Fällen den Zeitdruck rausnehmen, der gerade bei Beibehaltung der Beratungspflicht im Falle sehr unregelmäßiger Zyklen manche Frauen schon in Bedrängnis bringen kann. Deshalb würde ich mich sehr dafür aussprechen, diese Fristen einfach abzuschaffen. Auch, weil es dabei, welche Frist die richtige ist, ohnehin keine Einigkeit gibt.
Spätabbrüche sind in aller Regel stille, vagine Geburten, bei denen der Fötus im Mutterleib abgetötet wird und dann die vagine Geburt eingeleitet wird. Weil dieser Weg auch und gerade für die Frauen sehr viel schonender ist als andere Methoden. Somit ist auch diese Diskussion müßig, da selbstverständlich ein gesunder Fötus in so einem Fall nicht vorher im Mutterleib getötet werden würde, sondern direkt eine eingeleitete Geburt oder ein Kaiserschnitt stattfinden würde.
Eine Verlängerung oder auch eine Abschaffung dieser Frist hätte somit keineswegs zur Folge, dass irgendeine Frau einen Tag vor der Geburt das Ungeborene im Mutterleib töten lassen wollen würde.
Würde ich auch sagen. Ist zu 100% ausgeschlossen.
Auch, weil es dabei, welche Frist die richtige ist, ohnehin keine Einigkeit gibt.
Deshalb vielleicht auf moderne, juristische Positionen hören und gar keine Frist setzen...
Wenn man ein Kind zwei Tage vor dem errechneten Geburtstermin holen muss, um die Mutter zu retten, könnte man es doch auch so holen, dass es überlebt, oder nicht?