Die Bundesregierung will, dass Bundesländer, Städte und Gemeinden die lokale Infrastruktur zügig modernisieren können. Davon ist schon länger die Rede, künftig stehen dafür nun 100 Milliarden Euro zu Verfügung.
Nach dem Beschluss des Sondervermögen: Die Investitionsoffensive für das ganze Land für Infrastruktur und Klimaneutralität, - Rekordinvestitionen für Schulen und Kita, Bahnstrecken und Straßen, Die Weiterentwicklung von Wärme- und Energieinfrasturkturen udn gute Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen in den Städten und Gemeinden erhalten bleiben
Mit der Grundgesetzänderung im März 2025 schaffte der 20. Deutsche Bundestag die Voraussetzung dafür, ein Sondervermögen von über 500 Milliarden Euro einzurichten – für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Jetzt hat das Bundeskabinett diese langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen in die Zukunft Deutschlands beschlossen. Mehr dazu hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen-2356240
Der Bundesregierung ist es wichtig, dass Länder und Kommunen schnell, flexibel und zielgerichtet investieren können. Der Gesetzentwurf ermöglicht daher eine breite und unkomplizierte Verwendung der Mittel in den verschiedensten Infrastrukturbereichen vor Ort.
Dabei bestimmen die Bundesländer selbst, wie viel Mittel in die kommunale Infrastruktur fließen. Bei der Verteilung der Mittel sollen die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden.
Gesetz ermöglicht Verteilung von Kreditmitteln sowie - Strukturelle Neuverschuldung: bedeutet, dass Kredite aufgenommen werden, ohne dabei finanzielle Transaktionen oder Konjunktureffekte zu berücksichtigen. Sie erfolgt unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage oder außergewöhnlichen Notsituationen.
Der Spielraum dieses Sondervermögens wird nun erweitert, sowie auch die Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen. Das war vor der Gesetzänderung der Schuldenregelung vorher nicht möglich. Diese Änderung räumt den Ländern einen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent ein. Diese neue Obergrenze gilt nicht nur den Ländern sondern auch dem Bund. Unabhängig von konjunkturellen Lagen und außergewöhnlichen Notsituationen können sie nun die Kreditmittel für Investitionen nutzen. Zugleich haben die Länder und Kommunen aber mit einer herausfordernden Finanzsituation und einem massiven Investitionsstau zu kämpfen.
Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf regelt, wie die Kreditmittel in der zulässigen Höhe jeweils auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Zudem wurden weitere Gesetze angepasst, unter anderem in Bezug zu EU-Regeln.
Quelle
https://www.youtube.com/watch?v=lxad5l75IFQ