Grundgesetz – die neusten Beiträge

Racial Profiling bei der Polizei - Richtig oder falsch?

Racial Profiling meint nicht nur, dass Ausländer öfter kontrolliert werden, sondern auch, dass sie die Polizei bei den Kontrollen anders verhält und gewisse Gruppen bereits unter Generalverdacht stellt und anders behandelt - bewusst und unbewusst.

Racial Profiling ist in Deutschland verboten, das beginnt schon im Grundgesetz (u.a. Art. 3 Abs. 3 GG). Die Wahrheit ist aber: Das passiert immer wieder. Es gibt zahlreiche Untersuchungen und empirische Hinweise, dass das in Deutschland passiert.

Beispiele:

  • Untersuchung der Ruhr Universität Bochum
  • Studie der Polizei Niedersachen (2020-2024)

Dazu kommen Vorfälle wie 2020, wo der damalige Bundesinnenminister Seehofer eine Studie zum Racial Profiling mit der Begründung abgelehnt hat, wir bräuchten sie nicht, da es ohnehin verboten ist (Quelle). Ziemlich bescheuerte Argumentation. Seit wann wird etwas, was nicht erlaubt ist, nicht gemacht? Dann können wir ja auch alle Blitzer abschaffen. Es ist offensichtlich, dass er genau wusste, dass das Ergebnis nicht positiv für die Polizei wäre.

Auf der anderen Seite spricht die polizeiliche Kriminalstatistik 2023 klare Bände:

41% der Straftaten haben Menschen ohne Deutschen Pass begangen, dabei machen sie nur 15% der Deutschen Bevölkerung aus (Quelle: bpb). Ausländer begehen nach der Kriminalstatistik also deutlich mehr Straftaten als Deutsche.

Fragen an euch:

  • Findet ihr es unter Anbetracht der Kriminalstatistik richtig, Racial Profiling zu betreiben, oder ist das für euch in jeglicher Hinsicht falsch?
  • Glaubt ihr, dass es wirklich regelmäßig passiert, oder haltet ihr das für Unfug oder nur ein kleines Problem?
Racial Profiling ist richtig und erhöht unsere Sicherheit 50%
Racial Profiling ist falsch und zu unterlassen 50%
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Wie kann das sein, dass ich meine Mutter finanzieren müsste?

meine Mutter ist chronisch krank und kann deswegen nicht arbeiten gehen.

Sie bekommt Sozialhilfe und Kindergeld.Von der Sozialhilfe wird fast die Hälfte abgezogen für wasserkosten, weil die angeblich zu hoch sind.

Ich habe früher Bürgergeld bekommen von Jobcenter 633€.Da ich jetzt aber eine Ausbildung angefangen habe, haben die mir das ganze Geld gestrichen also bekomme garkein Bürgergeld mehr.

Wie soll meine Mutter da jetzt leben, weil wenn wir dort anrufen sagen die, ich soll sie finanzieren.

Wie soll ich bitte mich selber und meine Mutter finanzieren?Das ist zu viel.Ich habe nur Ausbildungsgeld und muss jeden Monat auch mehrere Rechnungen zahlen z.b. für Betriebliche Rentenversicherung.

Auch muss ich meine zahnspange bezahlen das sind 1300€ in nur 3 Raten jeweils 500,500 und 300€

dann kommt noch meine Fahrkarte mit 50€ und mehrere Dinge.Ich finanziere ja mich schon selber also zahle dann für mein Shampoo und essen und so.Aber ich kann mit dem bisschen Geld nicht noch meine ganze Mutter finanzieren, das reicht nicht.

Was kann man da tun?

Ich bin nicht gesetzlich verpflichtet dazu und kann das auch nicht garnicht weil ich meine Rechnungen und Ausgaben für mich ausgeben muss

wie kann man erwarten, dass eine 18 jährige die gerade erst Ausbildung begonnen hat sich selbst und ihre Mutter dazu noch finanziert ? Mit dem bisschen Ausbildungsgeld ?

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Boris Pistorius will Ende August einen Gesetzentwurf für den neuen Wehrdienst ins Kabinett einbringen. | Ist das Gesetz verfassungsrechtlich tragbar?

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Neuer Wehrdienst: Wohin es gehen könnte

Die globale Sicherheitslage wird immer kritischer - die Bundeswehr muss deutlich wachsen.

Das Ressort von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) rechnet beim neuen Wehrdienst ab 2031 mit bis zu 40.000 Rekruten pro Jahr. Wie das ZDF aus Kreisen des Verteidigungsministeriums erfuhr, sollen ab 2028 auch alle 18-jährigen Männer zu einer Musterung verpflichtet werden - auch wenn sie sich nicht für den freiwilligen Wehrdienst entscheiden.

Pistorius will Ende August seinen Gesetzentwurf für den sogenannten neuen Wehrdienst ins Kabinett einbringen. Er sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr an alle jungen Männer und Frauen ein Fragebogen versandt wird. Männer müssen ihn ausfüllen, für Frauen ist das freiwillig. Dabei soll das Interesse am Dienst in der Bundeswehr abgefragt werden. Geeignete Kandidaten werden dann zur Musterung eingeladen.

Diese soll ab 2028 aber für alle 18-jährigen Männer verpflichtend werden, auch wenn sie kein Interesse am Wehrdienst bekundet haben. Ziel ist den Angaben zufolge, ein "Lagebild" über die gesundheitliche Eignung. Denn im Spannungs- oder Verteidigungsfall würde die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht nach aktueller Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten.

Ziel der Pläne von Pistorius ist es, Vorgaben der Nato für den Konfliktfall zu erfüllen. Diese sehen einen Bedarf von etwa 460.000 deutschen Soldaten vor. Derzeit gibt es nur gut 182.000 Soldaten bei der Bundeswehr sowie gut 49.000 aktive Reservisten. Pistorius strebt nun mindestens 260.000 Soldaten an sowie eine Gesamtzahl von 200.000 Reservisten.

Quelle: ZDF

(Der übermäßig dargestellte Genderwahn wurde entfernt, da es die Aussagen verfälschte.)

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Wie lässt sich dieses geplante Vorhaben mit dem Gleichbehandlungssatz vereinbaren?

Artikel 3 des Grundgesetzes sieht eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen vor.

Ein Gesetzentwurf vorzuschlagen, der verfassungswidrig ist, wäre wenig hilfreich.

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Ausführungen dazu von Frau Prof. Kathrin Groh (Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München. Zu ihren Forschungsgebieten gehört unter anderem das nationale Militärrecht), verkürzt dargestellt, Original über den Link am Ende.

Der EuGH erklärte sich in Sachen nationaler Organisationsformen von Streitkräften für unzuständig. Das BVerwG fand zumindest tragfähige, weil gewichtige Gründe für die Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung: Da Frauen typischerweise im familiären Bereich stärkeren Belastungen ausgesetzt werden als Männer, ist auch ihre völlige Herausnahme aus jeglichen Dienstverpflichtungen in Friedenszeiten gerechtfertigt. Dieser binäre Blick des Grundgesetzes auf die Wehrpflicht verstößt nicht gegen die Menschenwürde und produziert auch bereits deswegen kein verfassungswidriges Verfassungsrecht, weil es verfassungswidriges Verfassungsrecht jenseits des Art. 79 Abs. 3 GG nicht gibt. Art. 12a Abs. 1 GG und die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 GG stehen auf derselben Normenstufe. Die Wehrpflicht allein für Männer ist eine verfassungsrechtliche Bereichsausnahme zu den besonderen Gleichheitssätzen. Sie verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Frauen zum Dienst mit der Waffe verpflichten zu wollen, setzt folglich eine Verfassungsänderung voraus. Teile der Literatur halten den Gesetzgeber bereits heute aus Art. 3 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 GG für verpflichtet, auch Frauen verfassungsrechtlich zum Wehrdienst heranzuziehen. Nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG ist eine unmittelbare Differenzierung zwischen Frauen und Männern nämlich nur zulässig, wenn damit Probleme gelöst werden sollen, die ihrer Natur nach entweder nur bei Männern oder nur bei Frauen auftauchen. Hier werden biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern adressiert, die im Hinblick auf den Dienst mit der Waffe natürlich nicht vorliegen. Eine Wehrpflicht, die ausschließlich Männer trifft, verstieße also gegen den besonderen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG, wenn sie nicht durch Art. 12a Abs. 4 S. 2 GG auf derselben Rechtsebene verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre. Zugleich würde sich eine solche Wehrpflicht auch für Frauen aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG mit dem Gleichbehandlungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG beißen, der verlangt, dass faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden sollen. Solche Nachteile liegen mit dem gender care gap, dem gender pay gap und auch dem gender pension gap vor, die – je nach Dauer und Ausgestaltung einer Wehrpflicht – sogar noch vertieft statt beseitigt würden. Eine genderneutrale Wehrpflicht auf Verfassungsebene würde allerdings als Ausnahme zum Gleichbehandlungsauftrag zulässig sein. Ob das gesellschaftspolitisch klug und durchsetzbar wäre, steht auf einem anderen Blatt, obwohl sich nach einer ersten Umfrage in Deutschland – anders als in Österreich – Zweidrittel der befragten Frauen für eine Wehrpflicht aussprechen, die auch sie trifft.

Quelle: Verfassungsblog, Frau Prof. Kathrin Groh

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Bundeswehr, Deutschland, Politik, Regierung, Recht, Grundgesetz, Verfassungsrecht, Militärdienst, Boris Pistorius

Sollten deutsche Bürger*innen mehr Verständnis und Respekt für das Verhalten junge geflüchteter Menschen in Freibädern haben?

Denn was viele als „Fehlverhalten“ bezeichnen, ist oft Ausdruck tiefsitzender Traumata, struktureller Ausgrenzung und kultureller Missverständnisse – nicht krimineller Energie. In einer Gesellschaft, die jahrzehntelang koloniale Gewalt exportiert und heute noch auf Abschottung und Überwachung statt auf Integration und Teilhabe setzt, ist es geradezu zynisch, junge Geflüchtete an den Maßstäben einer weißen Mehrheitsgesellschaft zu messen, die ihnen nie wirklich einen Platz anbietet.

Vielleicht sollten weniger Überwachung und mehr interkulturelle Mediation in Freibädern stattfinden. Vielleicht sollten wir weniger über „Integration“ reden und mehr über die Dekolonisierung öffentlicher Räume. Vielleicht ist das „Problem“ nicht das Verhalten dieser Jugendlichen – sondern die Erwartung, dass sie sich bedingungslos anpassen, während ihnen täglich mit Misstrauen und Ablehnung begegnet wird.

Wer sich jetzt über angebliche Respektlosigkeit aufregt, sollte sich fragen, ob er oder sie je Respekt für die Lebensrealitäten dieser jungen Menschen aufgebracht hat.

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Sollten Abtreibungen bis zum Tag der Geburt legal sein?

In der Debatte um reproduktive Selbstbestimmung rückt ein Punkt ins Zentrum: Gilt Menschenwürde automatisch für alles biologisch-menschliche Leben – auch vor der Geburt?

Die Juristin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf sagt: Nein. Würde sei kein Naturmerkmal, sondern eine rechtlich vermittelte Schutzposition, die soziale Teilhabe und Selbstwahrnehmung voraussetzt. Ein Fötus sei biologisch menschlich, aber noch kein Rechtssubjekt mit voller Würdegarantie. Das widerspricht früheren Urteilen, folgt aber einer modernen, feministischen Linie.

Gerade im letzten Drittel der Schwangerschaft muss das Selbstbestimmungsrecht der gebärfähigen Person Vorrang haben – auch bei späten Abbrüchen. Ein pauschales Verbot blendet Lebensrealitäten aus.

Klar: Die in Teilen gesichert rechtsextreme AfD will genau das verhindern und instrumentalisiert den Bundestag, um Frauenrechte zurückzudrehen.

Darum die Frage an euch – offen, respektvoll:

Sollten Abbrüche auch im 9. Monat legal möglich sein, wenn eine Person sich bewusst gegen die Geburt entscheidet?

Quelle: https://www.zeit.de/kultur/2025-07/frauke-brosius-gersdorf-verfassungsrichterin-wahl-spd-kandidatin

Nein, sollte nicht legal sein 81%
Ja, sollte legal sein 19%
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Es werden mehr in Länder und Kommunen investiert um die lokalen Infrastrukturen zu modernisieren - Rekordinvestitionen von 100 Milliarden Euro!

Die Bundesregierung will, dass Bundesländer, Städte und Gemeinden die lokale Infrastruktur zügig modernisieren können. Davon ist schon länger die Rede, künftig stehen dafür nun 100 Milliarden Euro zu Verfügung.

Nach dem Beschluss des Sondervermögen: Die Investitionsoffensive für das ganze Land für Infrastruktur und Klimaneutralität, - Rekordinvestitionen für Schulen und Kita, Bahnstrecken und Straßen, Die Weiterentwicklung von Wärme- und Energieinfrasturkturen udn gute Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen in den Städten und Gemeinden erhalten bleiben

Mit der Grundgesetzänderung im März 2025 schaffte der 20. Deutsche Bundestag die Voraussetzung dafür, ein Sondervermögen von über 500 Milliarden Euro einzurichten – für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Jetzt hat das Bundeskabinett diese langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen in die Zukunft Deutschlands beschlossen. Mehr dazu hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen-2356240

Der Bundesregierung ist es wichtig, dass Länder und Kommunen schnell, flexibel und zielgerichtet investieren können. Der Gesetzentwurf ermöglicht daher eine breite und unkomplizierte Verwendung der Mittel in den verschiedensten Infrastrukturbereichen vor Ort. 

Dabei bestimmen die Bundesländer selbst, wie viel Mittel in die kommunale Infrastruktur fließen. Bei der Verteilung der Mittel sollen die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden.

Gesetz ermöglicht Verteilung von Kreditmitteln sowie - Strukturelle Neuverschuldung: bedeutet, dass Kredite aufgenommen werden, ohne dabei finanzielle Transaktionen oder Konjunktureffekte zu berücksichtigen. Sie erfolgt unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage oder außergewöhnlichen Notsituationen.

Der Spielraum dieses Sondervermögens wird nun erweitert, sowie auch die Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen. Das war vor der Gesetzänderung der Schuldenregelung vorher nicht möglich. Diese Änderung räumt den Ländern einen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent ein. Diese neue Obergrenze gilt nicht nur den Ländern sondern auch dem Bund. Unabhängig von konjunkturellen Lagen und außergewöhnlichen Notsituationen können sie nun die Kreditmittel für Investitionen nutzen. Zugleich haben die Länder und Kommunen aber mit einer herausfordernden Finanzsituation und einem massiven Investitionsstau zu kämpfen. 

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf regelt, wie die Kreditmittel in der zulässigen Höhe jeweils auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Zudem wurden weitere Gesetze angepasst, unter anderem in Bezug zu EU-Regeln.        

Quelle

https://www.youtube.com/watch?v=lxad5l75IFQ

Wirtschaft, Politik, CDU, Grundgesetz, Infrastruktur, Schuldenbremse, CDU/CSU, Friedrich Merz

Wagenknecht empfiehlt CDU/AFD-Kooperation – sollte die CDU auf Landesebene mit der AfD regieren?

Sahra Wagenknecht (BSW) hat kürzlich erklärt, ihre Partei wolle sich nicht (mehr) an profillosen Koalitionen beteiligen, die sich lediglich gegen die AfD richten. Stattdessen empfiehlt sie der CDU in Ostdeutschland, entweder eine Minderheitsregierung zu bilden oder sogar eine Koalition mit der AfD in Erwägung zu ziehen. Die sogenannte „Brandmauer“ gegen die AfD bezeichnet sie als „undemokratische Dummheit“, die letztlich nur der AfD helfe.https://www.welt.de/politik/deutschland/article256320084/Sahra-Wagenknecht-lehnt-Koalitionen-gegen-AfD-und-weitere-BSW-Regierungsbeteiligung-ab.html#Comments

Gemeinsamkeiten bzw. Überschneidungen auf Landesebene von CDU und AFD

Migrationspolitik: beide Parteien fordern strengere Kontrolle und Abschiebungen.

Bildungspolitik: Ablehnung ideologischer Reformen, Betonung von Leistung und Disziplin.

Innere Sicherheit: Fokus auf Polizei, Strafverfolgung und öffentliche Ordnung.

Heimat, Identität, Tradition“: schwammige, aber teils ähnliche Narrative – wenn auch unterschiedlich motiviert und formuliert.

Zentrale Unterschiede:

Verfassungsverständnis: Die CDU steht klar auf dem Boden des Grundgesetzes, während Teile der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Europapolitik: CDU pro-europäisch, AfD EU-feindlich bis „Dexit“-nah.

Außen- und Russlandpolitik: CDU klar transatlantisch, AfD mit prorussischen Tendenzen.

Einordnung und persönliche Meinung:

Ich würde mir hier wirklich eine gegenseitig respektvolle Diskussion wünschen – ohne Beleidigungen und Vorwürfe gegen die Gegenseite. Das bringt nämlich niemandem weiter, wenn sich alle nur in ihren Schützengräben verschanzen und sich gegenseitig mit geistigen Fäkalien bewerfen.

Für einige Bürger mag allein der Gedanke an eine Zusammenarbeit eine Zumutung sein – aber genau so war der Gedanke, die Nachfolgepartei der SED (heute Linke) mit in Regierungsverantwortung zu nehmen, vor einigen Jahren im Osten. Heute ist die Linke trotz ihrer SED-Vergangenheit und Sozialismus Gegenwart eine ganz normale Partei.

Koalition mit AfD gefährdet Demokratie. 42%
Zusammenarbeit mit AfD pragmatisch prüfen. 39%
Permanenter Austausch nötig und vielleicht eines Tages Koalition 16%
Unterschiede CDU und AfD zu groß. 3%
Regierung, CDU, Demokratie, Grundgesetz, Wahlen, CSU, AfD, BSW, CDU/CSU, Sahra Wagenknecht

KEINE TOLERANZ FÜR INTOLERANZ!

Das Toleranzparadoxon beschreibt den Widerspruch, dass eine Gesellschaft, die uneingeschränkt tolerant ist, am Ende von den Intoleranten zerstört werden könnte. Der Philosoph Karl Popper prägte diesen Begriff 1945 in seinem Werk Die offene Gesellschaft und ihre Feinde. Er stellte fest, dass völlige Toleranz gegenüber jeder Meinung – auch gegenüber intoleranten Haltungen – gefährlich ist, da intolerante Gruppen die Freiheiten einer offenen Gesellschaft ausnutzen könnten, um diese abzuschaffen. Poppers Lösung lautet deshalb: Eine tolerante Gesellschaft muss das Recht behalten, Intoleranz zu bekämpfen, besonders dann, wenn sie mit Gewalt oder Aufrufen zur Gewalt einhergeht. Dabei sollte zuerst mit Argumenten geantwortet werden – doch wenn die Intoleranten nicht diskutieren, sondern angreifen, darf sich die Gesellschaft auch mit rechtlichen Mitteln wehren, um ihre Grundwerte zu schützen.

Währen die aktuelle deutsche Regierung eine konstruktive Politik betreiben müsste und die soziale Situation für die Leute im Land zu verbessern, müsste man folglich gemäss Poppers Erkenntnisen, eine Partei wie die AFD verbieten, welche in vieler Hinsicht strukturell Intollerant ist, mit ihren Positionen zu Homosexualität, Migration, Religionsfreiheit,... oder nicht?

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Wie steht ihr zum Thema "Creative Sentencing"?

Mit "Creative Sentencing" sind alternative Strafen gemeint, die von einem Gericht (vor allem in den USA) anstelle klassischer Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.

Die Angeklagten haben dabei aber die Wahl zwischen dieser "kreativen", oder einer "klassischen" Strafe (Gefängnis, Bewährung, Geldstrafe).

Hier Beispiele aus einem Artikel in der Frankfurter Rundschau:

Eine Angeklagte musste, weil sie ihren Hund „Moose“ vernachlässigt hatte, acht Stunden lang im Gestank einer Abfalldeponie verbringen und Müll aufsammeln (...)
Eine andere Angeklagte musste einen Fußmarsch von 50 Kilometern absolvieren, weil sie einen Taxifahrer um das Geld für eine Strecke von 50 Kilometern geprellt hatte. Wiederum ein anderer Angeklagter, der einen Polizisten als Schwein bezeichnet hatte, musste sich neben ein echtes Schwein an die Straße stellen und ein Schild mit der Aufschrift „Das ist kein Polizeibeamter“ in den Händen halten (...)
 Ein Mann stand vor Cicconettis Richterbank, weil er als Angehöriger der Heilsarmee posiert und Passanten um Geld gebeten hatte, das er allerdings in die eigene Tasche steckte. Statt eine Haftstrafe anzutreten, entschied sich der Mann dafür, 400 Stunden lang Sozialdienste in der Nachbarschaft abzuleisten – mit einer Nikolausmütze auf dem Kopf.

Quelle: Frankfurter Rundschau, 13.01.2019

Die Gründe für das "creative sentencing" sind laut Artikel die überfüllten Gefängnisse, sowie die hohen Kosten, die durch Haftstrafen für die Allgemeinheit entstehen.

Wie steht ihr zu solchen Strafen?

Könnte in bestimmten Bereichen sinnvoll sein 36%
Finde ich eher schlecht 29%
Finde ich eher gut 14%
Finde ich sehr gut 7%
Finde ich sehr schlecht 7%
Andere Meinung: 7%
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