Das Grundgesetz basiert auf der Idee der „deutschen Volkszugehörigkeit“. Findet Ihr das gut?
“Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
18 Stimmen
7 Antworten
Da steht doch klar definiert, wer per Gesetz als Deutscher gilt: nämlich jeder Mensch, der eien deutsche Staatsangehörigkeit hat, auch mit Migrantionshintergrund.
Auch jeder Mensch deutscher Volkszugehörigkeit - beispielsweise aus den deutschen Siedlungsgebieten in Osteuropa.
Ich stehe fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Du nicht?
Ich schätze, ich stehe fester auf diesem Boden, als die meisten. Aber trotzdem strebe ich an, die Bugs, die dem Verfassungsgeist meiner Auffassung nach nicht entsprechen, im Sinne der Mütter und Väter des Grundgesetzes, lebten sie dieser Tage, mit den dazu vorgesehenen demokratischen Mitteln durch Reform zu korrigieren. Die Wehrpflicht nur für Männer ist nicht schlüssig mit einer feministischen Gesellschaft, eine nichtfeministische Gesellschaft ist aber nicht schlüssig mit dem Grundgesetz. Ich mag keine unschlüssigen Definitionen und Gesetze.
Das Grundgesetz ist nicht getragen von völkischem Denken, haben wir da Konsens?
Das Grundgesetz geht von der Existenz des deutschen Volkes aus. Von diesem geht alle Staatsgewalt aus. Deutscher kann auch sein, wer keinen deutschen Pass besitzt, jedoch deutscher Volkszugehörigkeit ist.
Die Idee, die Statusdeutschen auch einzubeziehen, hat einen historischen Kontext, keinen völkischen. Wenn diese Staatsbürger*innen der Weimarer Republik und ihre Kinder bzw. Enkel, die in den im Krieg verloren gegangenen Gebieten lebten, nach Deutschland zurückkämen, sollte es ihnen nicht verwehrt sein - mit oder ohne Ariernachweis.
Dahinter steckt kein völkischer, also von der Idee eines deutschen Volkes im Sinne einer deutschen Rasse getragener Gedanke. Es steckt kein Rassismus im Grundgesetz.
Aber der Artikel über die Statusdeutschen ist mit der Zeit nicht mehr wirklich sinnvoll - denke ich. Ich müsste für eine verfestigte und qualifizierte Meinung allerdings erst einmal ansehen, um welche Menschen genau es heute dabei geht.
Es tut mir leid für Dich. Aber das Grundgesetz erklärt alle Flüchtlinge und Vertriebene „deutscher Volkszugehörigkeit“ zu „Deutschen im Sinne des Grungesetzes“, auch wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft NICHT besitzen.
Es gibt also eine „deutsche Volkszugehörigkeit“ ohne deutschen Pass.
Weiß nicht, was Dir für mich leidtut. Deutsche "Volkszugehörigkeit" gibt es im GG nur in dem Passus, von dem wir gerade sprachen. Da ist nichts mit völkischem und rassischem Gedöns drin. Wenn du nicht genau aus den bezeichneten Gebieten kommst, ist Essig mit Statusdeutschsein.
Schmeiß die völkischen Ideen einfach aus Deinem Kopf. Sind zu nichts gut.
Für wen den sonst? Für Russland, USA usw.? Die haben andere Gesetze. Damals bekam jeder der aus ehemaligen deutschen Ostgebieten kam, seine Zugehörigkeit nachweisen konnte oder aus der DDR gleich die deutsche Staatsbürgerschaft. Der musste sie nicht extra beantragen. Ob es diese Reglung heute noch gibt, weiß ich nicht. Die DDR gibt es jedenfalls nicht mehr und es war auch nur unter Vorbehalt.
Das GG basiert nicht auf "Volkszugehörigkeit" sondern auf den Menschenrechten, lies mal Artikel 1!
Bundeskanzler werden dürfen deutsche Staatsbürger*innen mit passivem Wahlrecht zum Bundestag. Keine völkischen Vorraussetzungen nach Grundgesetz, sondern Staatsbürgerschaft.
Die Grundsätze eines Staates sind Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk. Ansonsten könnten wir uns ja einfach an Polen anschließen
Das Staatsvolk definiert sich in Deutschland durch die Staatsbürgerschaft, und das ist auch gut so. Wir sollten sie nur einfach allen Menschen zugänglich machen, die dauerhaft hier leben und das für sich wollen.
Deshalb steht da "vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung"
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren weise genug, sich nicht im Besitz einer ewig gültigen Wahrheit zu sehen. Sie haben einen tollen Job gemacht.
Ja, Einbürgerungstest sind dadurch nicht ausgeschlossen, sollten aber mit Augen-maß erfolgen.
Einbürgerungstest, die die meisten derer, die sie befürworten, vermutlich nicht bestehen würden...
Wer Deutscher ist, muss keinen Einbürgerungstest bestehen, um Deutscher zu sein.
Also sollte auch niemand sonst ihn bestehen müssen, denn offensichtlich haben die abgeprüften Inhalte mit der Sache nichts zu tun.
Vorsicht, das hier ist eine Falle bzw. Fangfrage!
Da wird nicht von Staatsangehörigkeit gesprochen, sondern von Volkszugehörigkeit. Zwei verschiedene Begriffe, leider.
Das Grundgesetz hat noch ein paar Bugs, weil seine Mütter und Väter sich vom militaristisch/nationalistischen Zeitgeist ihres Großwerdens noch nicht vollständig entgiftet hatten. Da wäre noch zeitgemäßer Feinschliff gut, wie z.B. auch bei der antifeministischen Wehrpflicht-Möglichkeit.