Wie lange wird es unser Grundgesetz noch geben?

8 Antworten

Wann es Krieg gibt ist nicht voraussehbar. Gleiches gilt für einen Staatsreic der obendrein auch noch sehr unwahrscheinlich ist. Ansonsten gilt das hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Es wird wohl vorerst Bestand haben, so vermute ich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Da bin ich einigermaßen optimistisch zumal die Altparteien immerhin diese Gefahr erkannt haben und noch vor der Wahl absichern wollen gegen eine starke AFD.

Unser Grundgesetz passt im Kern, muss höchstens an neue Herausforderungen immer wieder mal angepasst werden. Es kann nur durch ein totalitäres System ersetzt werden. Aber diese Gefahr kann ich aktuell nicht nachvollziehen.


Artus01  25.12.2024, 13:24
Da bin ich einigermaßen optimistisch zumal die Altparteien immerhin diese Gefahr erkannt haben und noch vor der Wahl absichern wollen gegen eine starke AFD.

Das ging nicht um die Absicherung des Grundgesetzes, sondern um die Sicherung des Bundesverfassungsgerichts.

Selbst die Verfassung der Weimarer Republik wurde durch die Nazis nicht grundlegend abgeschafft.

Sie wurde "angepasst".

Das GG ist so lange gültig, bis es durch "interessierte Kreise" ad absurdum geführt wird.

Vulgo, keine Außerkraftsetzung.

Nur falls unsere Demokratie durch einen Krieg beseitigt würde, wäre eine neue Verfassung denkbar.


Artus01  25.12.2024, 13:22

Nicht nur dann.

Still  25.12.2024, 16:33
@Artus01

Sondern? Die ersten 20 Artikel haben Ewigkeit-Garantie.

Artus01  25.12.2024, 17:15
@Still

Zunächst mal haben die ersten Artikel 1 bis 20 keine Ewigkeitsgarantie sondern nur die Artikel 1 und 20. Erkenne den Unterschied.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

Abs. 3.

Aber das ist nicht das Entscheidende, denn es gibt den Art. 146 GG:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Ob das bezüglich der Ewigkeitsklausel in Art. 79 möglich ist, ist ein ewiges Streitthema unter Verfassungsexperten. Ich habe hier an anderer Stelle bereits was darüber geschrieben. Siehe weiter oben.