Punkt 2 ist absoluter Blödsinn. Der Rest taugt auch nicht viel.

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Hausarzt: er vermittelt doch

Meine Hausärztin hat mich von ihrem Vater "geerbt" und ist die wichtigste Ärztin die ich habe. Bei ihr laufen alle Befunde und Behandlungen von Fachärzten zusammen. Somt hat sie den Überblick z. B. über das was ich an Medikamenten nehme ob sich das untereinander "verträgt".

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Aus § 32 BZRG (Bundeszentralregistergesetz):

(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches.
(2) Nicht aufgenommen werden
..........
Verurteilungen, durch die auf
a)Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b)Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/

Also sollten Deine Geldstrafen im Führungszeugnis auftauchen. Es sei denn die Sache mit dem E-Scooter wurde als Ordnungswidrigkeit gewertet.

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Das Kind kann gar nicht auf den Unterhalt verzichten, es ist nämlich nicht geschäftsfähig. In dem Alte kann es sich von seinem Taschengeld einen Dauerlutscher kaufen, sonst nichts.

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