Das bleibt nur zu hoffen. Für Anfang Juni habe ich schon gebucht.

Schon allein um diese "Massnahmen" schnellstmöglich loszuwerden.
Es gibt Dinge die kann man nicht lernen, man hat sie einfach.
Mir ist kein Gesetz bekannt in dem das vollumfänglich verboten wäre.
Was soll denn darauf für eine Reaktion des Körpers erfolgen? Dann würde die gesamte Menschheit "reagieren", denn Feinstaub ist überall.
Über die Verwertung möglicher Beweise entscheidet das Gericht.
Ich habe ziemlich am Anfang meiner beruflichen Karriere mal an einer Obduktion teilgenommen.
Es gibt Dinge die muss man nicht haben, sowas gehört für "Normalmenschen" zu diesen Dingen. Ich muss allerdings zu meiner Schande gestehen dass ich mich damals förmlich danach gedrängt habe und habe das Ganze auch ganz gut überstanden. Aber hinterher ist man immer schlauer.
Hat ein solcher gesunder Mensch dann auch 2 Stunden nach den Mahlzeiten für Werte über 140 mg/dl
Bei gesunden Menschen liegt der Glucosegehalt zwei Stunden nach den Mahlzeiten, auch wenn sie ziemlich Kohlehydratlastig waren wiedr im Normalbereich um 80 mg/dl. Höhere Werte kann er nur erreichen wenn er es übertreibt und z. B. sehr viele Nudeln isst und dazu noch 2 Liter Cola trinkt. Aber auch dann ist der Glucosegehalt kaum über 140 mg/l. Bei Dir wird das allerdings anders sein.
Da Du Dich schon auf dem Weh zu einer ausgewachsenen Diabetes befindest solltest Du Regelmässig, mindestens einmal wöchentlich, den Blutzuckergehalt messen. Auch wenn Du die Teststreifen selbst bezahlen musst. So gut wie Deine bisherigen Werte auch sind, verlasse Dich nicht darauf dass das so bleibt.
Eine Neuropathie ist in der Regel nicht heilbar. Behandelt wird sie durch dauerhafte Tabletteneinnahme.
Steht hier ganz deutlich drin:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Sofern er das will, wird es wieder Steinmeier.
Zuständig ist das Amtsgericht Deines Wohnorts.
Allerdings solltest Du Dich zunächst an eine öffentliche Schuldnerbertaung wenden. Dort wird man Dir bei dem Antrag helfen, denn es gibt da einiges zu beachten.
Nein, sie dürfen das nicht weitersagen und werden das auch nicht tun. Jedoch wird es irgendwann soweit sein das nichts mehr zu verbergen ist, was soll also die Geheimniskrämerei?
Die Sicherung der Grundrechte ist zu wichtig um sie allein dem Parlament (Bundestag) zu überlassen. Dadurch wird verhindert das eben genau das passiert was in der jüngsten Geschichte Deutschlands eben passiert ist.
Als Nachteil sehen es viele an dass eine Grundgesetzänderung nicht schneller erfolgen kann, wenn sie eventuell schnellen Handlungsbedarf sehen, den es nicht gibt. Das Grundgesetz hat für solche Fälle Ausnahmen zugelassen, wie man an der aktuellen Situation deutlich sehen kann.
Es ist gut und wichtig, das man nicht so ohne Weiteres an der Verfassung herumbateln kann.
Nochmal um es klarzustellen:
Es gibt keine Sonderregeln für Geimpfte!
Das was der Geimpfte bekommt ist genau das was normal ist, denn nicht normal ist der Zustand der gerade herrscht. Es gibt also lediglich etwas zurück was einem normalerweise zusteht, das bedarf keiner Regel.
was ist mit einer Person, die sich Gesundheits bedingt nicht impfen lassen darf? Es aber gerne würde.
Dann wird er darüber aufgeklärt welches Risiko er eingeht und das er keinerlei Haftung erwarten kann wenn was schifgeht, unterschreibt die Belehrung und wird geimpft.
Reicht es wen ihr Lebensgefährte (zum Beispiel) geimpft ist oder wie?
Das ist egal.
Und was passiert mit Kindern unter 16?
Die kommen auch noch dran, die Tests und Untersuchungen dafür laufen schon längst.
dürften sie dan auch nichts machen? Oder dürften sie was machen wen ihre Eltern Geimpft sind?
Sie müssen sich zunächst an die bisherigen Beschränkungen die für sie gelten halten. Ob die elter geimpft sind oder nicht ist egal. Spätestens wenn die Herdenimmunität erreicht ist, können sie machen was sie wollen, bis dahin wird es aber auch eine Impfung für unter 16-jährige geben.
Nichts, aber auch absolut überhaupt nichts.
Leider sehen das viel so, daher wird es Zeit das die SPD dieses "Aushängeschild" schnellstmöglich abhängt.
Ohne Impfung dürfen Schüler dann vermutlich auch nicht mehr teilnehmen.
Deine Lehrerin hat sich hier seeeehr weit aus dem Fenster gelehnt.
Kann man damit vor Gericht gehen, wenn es dann dazu kommt?
Es wird zumindest in absehbarer Zeit nicht dazu kommen, denn zu dem Thema steht noch eine andere verfassungsgerichtliche Entscheidung an.
Das war selbst hier vor über 50 Jahren längst nicht überall vorhanden.
Das sind keine Beamten. Es handelt sich lediglich um ein paar kurzausgebildete Mitarbeiter des Ordnungsamts, die sich für wichtiger halten als sie sind. Der Volksmund bezeichnet sie auch gerne als "Hilfssherrifs".