Die Option Zwangsversteigerung ist erstmal keine Option da zu viel Verlust.

Viel mehr wirst Du auch bei einem Verkauf nicht bekommen, solange auch nur ein Teil davon blockiert ist.

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teilweise zwei Gläser (über 80%)

Das halte ich allerdings für masslos übertrieben. Sowas gibt es als Schnaps kaum zu kaufen.

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Die Beigabe von Briefmarken wird in aller Regel geduldet und die Briefmarken werden auch ausgehändigt. Allerdings gibt es in den JVAen in der Regel ein Beschränkung der Menge, die meist zwischen und Briefmarken liegt. Grund dafür ist das Briefmarken im Grunde bares Geld sind un sich für Geschäfte unter den Gefangenen bestens eignen.

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zu 4 Jahren und 6 Monate Haft verurteilt

Da wird er die Abschiebung nicht mehr verhindern können, was auch gut so ist.

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Eine Verurteilung wegen Mord kommt nicht in Betracht. Einen Straftabestand wegen "passiver Beihilfe zum Suizid" gibt es nicht.

Allerdings könnte eine Verurteilung nach § 238, Abs 3, StGB in Betracht kommen.

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Nun sollte aber wirklich langsam gut sein mit Deinem Verfolgungswahn. Such Dir einen Therapeuten.

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Du solltest versuchen mit dem Kreditunternehmen eine passende Ratenzahlung zu vereibaren. Wenn erstmal eine Inkassobude im Spiel ist wird es schnell doppelt so teuer. Beispiel:

an ein Inkassobüro übergeben wird und ob ich das dann in Raten bezahlen kann

Selbstverständlich wird die Inkassobude Dir eine Ratenzahlung einräumen, dafü lässt sich nämlich leicht eine Einigungsgebühr kassieren. Wehe Dir wenn Du eine Rate verpasst, dann erfolgt sofort die Kündigung der Vereinbarung. Aber Du bekommst sicher eine neue Ratenzahlung genehmigt, natürlich wird wieder eine Einigungsgebühr fällig.

Hör Dich mal um ob Dir jemand das Geld leihen kann. Soviel ist das selbst für einen Bürgergeldempfänger nun auch nicht.

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Du wirst diese Ausgabe in der Liste Deiner Verbindlichkeiten angeben müssen. Allerdings findet sie keine Berücksichtigung was Deinen Pfändungsfreibetrag angeht. Du kannst den Vertrag halten, aber eben nur von dem was Dir nach der monarlichen Pfändung übrig bleibt. Wende Dich an Deinen Bruder dass er künftig de Versicherungsbetrag selbst finanzieren muss und wenn er es an Dich zahlt.

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Unterhalt einfordern durch Jugendamt?

Gleich vorweg, es geht hier um eine gute Freundin und nicht um mich...

Meine Freundin spricht nicht gut deutsch und hat von der deutschen Bürokratie keine Ahnung, ich habe ihr versprochen Informationen einzuholen und mich um ihren Fall zu kümmern.

Sie hat einen Sohn mit einem Mann, beide waren nie verheiratet. Der Mann ist Millionär, hat mehrere Sportwagen und ein Geflecht aus diversen Firmen. Er zahlt "freiwillig", d.h. ohne dass es etwas schwarz auf weiss gibt Unterhalt in Höhe von 450€. Wir schätzen seinen monatlichen Verdienst auf mindestens 20.000€ und demnach müsste er laut Düsseldorfer Tabelle deutlich mehr zahlen.

Meine Freundin war nun kürzlich auf dem Jugendamt, weil sie gerne ein Dokument hätte durch das eine offizielle Forderung besteht, so dass sie nicht mehr von dem Wohlwollen ihres Ex abhängig ist, denn theoretisch könnte er die vermeintlich ohnehin zu niedrige Zahlung ja auch jederzeit einstellen.

Auf dem Jugendamt sagte man ihr scheinbar, man würde da nicht aktiv werden da der Mann ja bezahle, und man hätte wichtigeres zu tun mit Fällen wo eine Zahlung gänzlich verweigert wird.

Nun ist es nicht ausgeschlossen, dass sich meine Freundin durch ihre Schüchternheit hat vorschnell abwimmeln lassen, zudem ist es wahrscheinlich dass sie durch ihre Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache den Sachbearbeiter schlicht falsch verstanden hat.

Ich würde mich nun gerne von ihr mit einer Vollmacht ausstatten lassen und die Sache in ihrem Sinne klären - ist das möglich oder muss sie zwingend auch anwesend sein beim Termin?

Zudem, was mache ich/wir wenn wir wieder abgewimmelt werden? Haben wir nicht das Recht, dass der Ex seine Einkünfte offenlegen muss auch wenn er bereits freiwillig Unterhalt zahlt, eben weil wir vermuten dass er mehr zahlen müsste? Oder brauchen wir in dem Fall handfeste Beweise?

Wie sollen wir am besten vorgehen? Es ist ja offensichtlich, dass er mehr zahlen muss ubd auch kann...

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Da sind zwei Sätze welche die Sache schwierig machen:

Der Mann ist Millionär, hat mehrere Sportwagen und ein Geflecht aus diversen Firmen.

und:

Wir schätzen seinen monatlichen Verdienst auf mindestens 20.000€

Wenn das nachweisbar stimmt, muss er natürlich deutlich mehr zahlen. Das Problem wird sein einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Solche Leute sind sehr gut darin ihr Einkommen zu verschleiern, die Steuerfahndungen können davon ganze Arien singen. Wenn er mit einer Steuererklärung ankommt nach der er kaum irgendwelche Steuern zu entrichten hat, wird es arge Probleme bringen.

Wurde er denn schonmal darauf angesprochen das der Unterhalt deutlich zu niedrig ist? Vielleicht zeigt er sich ja einsichtig.

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Es wird nach Aktenkage geprüft ob Du in irgeneiner Weise in die Tat involviert bist, wenn nicht bekommst Du die Besuchserlaubnis. Der Besuch wird allerdings überacht worüber Du Dir klar sein solltest.

Zudem gilt die Besuchserlaubnis nur für die Personen die auf dem Besuchsschein aufgeführt sin, wenn sie nur auf Dich lautet gilt sie auch nur für Dich.

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