Die Option Zwangsversteigerung ist erstmal keine Option da zu viel Verlust.
Viel mehr wirst Du auch bei einem Verkauf nicht bekommen, solange auch nur ein Teil davon blockiert ist.
Die Option Zwangsversteigerung ist erstmal keine Option da zu viel Verlust.
Viel mehr wirst Du auch bei einem Verkauf nicht bekommen, solange auch nur ein Teil davon blockiert ist.
Tja eigentlich lieber einen Hund. Da ich allerdings nicht mehr besonders gut laufen kann ist aus dem Hund eine Katze geworden.
teilweise zwei Gläser (über 80%)
Das halte ich allerdings für masslos übertrieben. Sowas gibt es als Schnaps kaum zu kaufen.
Es gibt reichlich von diesem Zeug der auch noch recht teuer ist, das musst Du halt ausprobieren. Allerdings solltest Du die Zutatenliste besser nicht lesen.
Nein. Niemandem, auch dem Staat nicht, steht es zu einen Menschen zu töten !
Es steht auch niemandem zu das von anderen Menschen zu verlangen !
Du kannst schon. Allerdings ist das nicht erlaubt wenn die Garage tatsächlich als Garage ausgewiesen ist, denn dann darf da nur ein Auto, ein Motorrad oder noch ein paar Fahrräder drin sein.
Die Beigabe von Briefmarken wird in aller Regel geduldet und die Briefmarken werden auch ausgehändigt. Allerdings gibt es in den JVAen in der Regel ein Beschränkung der Menge, die meist zwischen und Briefmarken liegt. Grund dafür ist das Briefmarken im Grunde bares Geld sind un sich für Geschäfte unter den Gefangenen bestens eignen.
Eine direkte Aussage kann der Anwalt nicht machen. Er kann allerdings eine vorher mit seinem Mandanten abgesprochene Erklärung angeben.
zu 4 Jahren und 6 Monate Haft verurteilt
Da wird er die Abschiebung nicht mehr verhindern können, was auch gut so ist.
Eine Verurteilung wegen Mord kommt nicht in Betracht. Einen Straftabestand wegen "passiver Beihilfe zum Suizid" gibt es nicht.
Allerdings könnte eine Verurteilung nach § 238, Abs 3, StGB in Betracht kommen.
Nun sollte aber wirklich langsam gut sein mit Deinem Verfolgungswahn. Such Dir einen Therapeuten.
Du solltest versuchen mit dem Kreditunternehmen eine passende Ratenzahlung zu vereibaren. Wenn erstmal eine Inkassobude im Spiel ist wird es schnell doppelt so teuer. Beispiel:
an ein Inkassobüro übergeben wird und ob ich das dann in Raten bezahlen kann
Selbstverständlich wird die Inkassobude Dir eine Ratenzahlung einräumen, dafü lässt sich nämlich leicht eine Einigungsgebühr kassieren. Wehe Dir wenn Du eine Rate verpasst, dann erfolgt sofort die Kündigung der Vereinbarung. Aber Du bekommst sicher eine neue Ratenzahlung genehmigt, natürlich wird wieder eine Einigungsgebühr fällig.
Hör Dich mal um ob Dir jemand das Geld leihen kann. Soviel ist das selbst für einen Bürgergeldempfänger nun auch nicht.
Nein, ist es nicht. Es ist lediglich kein Taucherpardies.
Du wirst diese Ausgabe in der Liste Deiner Verbindlichkeiten angeben müssen. Allerdings findet sie keine Berücksichtigung was Deinen Pfändungsfreibetrag angeht. Du kannst den Vertrag halten, aber eben nur von dem was Dir nach der monarlichen Pfändung übrig bleibt. Wende Dich an Deinen Bruder dass er künftig de Versicherungsbetrag selbst finanzieren muss und wenn er es an Dich zahlt.
Das geht nicht so einfach, weil gesetzlich vorgeschrieben. Zudem macht es Sinn und sollte von daher auch so bleiben.
Da sind zwei Sätze welche die Sache schwierig machen:
Der Mann ist Millionär, hat mehrere Sportwagen und ein Geflecht aus diversen Firmen.
und:
Wir schätzen seinen monatlichen Verdienst auf mindestens 20.000€
Wenn das nachweisbar stimmt, muss er natürlich deutlich mehr zahlen. Das Problem wird sein einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Solche Leute sind sehr gut darin ihr Einkommen zu verschleiern, die Steuerfahndungen können davon ganze Arien singen. Wenn er mit einer Steuererklärung ankommt nach der er kaum irgendwelche Steuern zu entrichten hat, wird es arge Probleme bringen.
Wurde er denn schonmal darauf angesprochen das der Unterhalt deutlich zu niedrig ist? Vielleicht zeigt er sich ja einsichtig.
Es wird nach Aktenkage geprüft ob Du in irgeneiner Weise in die Tat involviert bist, wenn nicht bekommst Du die Besuchserlaubnis. Der Besuch wird allerdings überacht worüber Du Dir klar sein solltest.
Zudem gilt die Besuchserlaubnis nur für die Personen die auf dem Besuchsschein aufgeführt sin, wenn sie nur auf Dich lautet gilt sie auch nur für Dich.
Wenn es nicht auffällig riecht kannst Du es noch verarbeiten, es sollte lediglich gut durchgebraten werden.
und hab halt sixback
Bei 201 cm Körpergrösse und 48 KG Gewicht ist nix mit Sixpack.
In Deutschland gibt es für einen Mörder nur eine Strafe: Lebenslänglich !
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html