Verfassung – die neusten Beiträge

Was ist eigentlich "unser" Sozialstaat - vielleicht interpretieren wir den zu schlicht?

Das Konstrukt ist ja höchst komplex, weil jedes auf alles wirkt.

In der Regel wird ja darunter der "Leistungsstaat" verstanden

("Das Prinzip des Leistungsstaates ist in der Verfassung der Bundesrepublik normiert. Durch das in Artikel 20,1 GG festgeschriebene Sozialstaatsprinzip ist der Staat verpflichtet, Leistungen gegenüber dem einzelnen zu erbringen: unter dem Begriff der Daseinsvorsorge hat er für die Versorgung mit Gas, Strom und Wasser zu sorgen sowie öffentliche Verkehrsmittel, Gesundheitsvorsorge, Schulen und Arbeitsvermittlung bereitzustellen (er muss dies allerdings nicht immer kostenlos tun, sondern kann zumutbare Gegenleitungen in Geld verlangen); auch die Einrichtung von Zwangsversicherungen (zum Beispiel in der Kranken- und Rentenversicherung) und eine bedarfsorientierte Mindestsicherung (Sozialhilfe) lassen sich aus dem Sozialstaatsprinzip ableiten.")

Den Leistungsstaat aber muss man sich eben leisten können!

Leistung ist ja allgemein eher der Begriff für Arbeit, für die Aufbringung von Mitteln - von Geld in der allgemeinen Form, aber von Waren in der konkreten Form, beides muss man leisten können, sonst passiert, was in jedem (Ökonomie-)Lehrbuch steht - "alle Mittel sind knapp" - knappe Mittel führen, wie wir wissen, tendenziell zu Unterversorgung (bei Geld, sofern es als Allokationsmittel fehlt) oder zur Richtung Inflation, sofern zuviel da ist...

Auf dem Gütermarkt geht es anders: Unterversorgung führt zu Hungerrevolten, Überversorgung zu Preisverfall und zu Marktaustritt von Produzenten.

Insofern ist z. B. Industriepolitik immer auch Sozialpolitik, weil es bei Einflussnahmen immer sowohl um die Produktion, als auch um verteilbaren Überschuss geht.

Kasernierte (Gefangene / Soldaten) etc., aber auch Rentner und Arbeitslose, die keinen Mehrwert erzeugen und ebenso auf der Empfängerseite des Leistungsstaates stehen, machen die erforderlichen Abschöpfungen nötig - d. h. je weniger Menschen an der Leistungserstellung beteiligt sind, umso größer die pro Kopf-Lasten - die neue Krise verstärkt also die Krise des Sozialstaates erheblich, etwas, worin uns Länder mit geringer ausgeprägtem Leistungsstaat voraus sind, die ihre unproduktiven (Verlierer) wie Industrieunternehmen schlicht "externalisieren" (können).

Letztlich ist jede Form der Daseinsvorsorge auch "Sozialpolitik": die Pflege von Wäldern ebenso wie die Begrünung von Innenstädten oder der Betrieb von Kindergärten oder Hospizen.

Der Sozialstaat ist also ein ziemlich umfassendes Gewebe, das alle Sektoren unseres Zusammenlebens durchdringt und beeinflusst - diejenigen, die seinen Zusammenbruch erwarten, seien also gewarnt.

Arbeit, Finanzen, Wirtschaft, Recht, Freiheit, Philosophie, Staat, Verfassung, Gleichheit, Zusammenhalt, Brüderlichkeit

Sind Tendenzen erkennbar, daß Deutschland und andere Nationen sich wieder zu totalitären Staaten mit Hang zum Faschismus entwickeln?

Ich beobachte mit Besorgnis, daß die freie Meinungsäußerung in Deutschland zunehmend schwieriger wird, ohnedaß man Folgen zu befürchten hätte.

Das Teilen eines Schwachkopf-professional-Memes durch einen Rentner führt zur Hausdurchsuchung. Wenn man sich über Bademäntel unterhält, weiß jeder sofort bescheid.

Ein pensionierter Polizist a.D. schreibt eine förmliche Beschwerde ans Finanzamt, weil ihm der Säumniszuschlag mißfällt, und legt eine harmlose Karikatur bei. Kurz darauf steht die Kripo vor der Tür.

Eine Schülerin wird aus der Klasse vom dem Unterricht abgeholt und bekommt eine Gefährderansprache, weil sie ein Schlumpfvideo gepostet hat. "Schlümpfe sind blau, Deutschland auch."

Als vom Demonstrationsrecht während der Pandemie Gebrauch gemacht wurde, wurden Menschen, die das Grundgesetz hochgehalten oder verschenkt haben, harsch von den staatlichen Ordnungskräften angegangen, mit der Begründung, es sein eine politische Äußerung.
Sind politische Äußerung auf öffentlichen Versammlungen grundsätzlich nicht erlaubt? Offiziell gilt das GG als unsere Verfassung. Wieso werden Menschen, die sich auf das GG berufen, oftmals schon als Rechtsextrem dargestellt? "Extremismus" bedeutet doch im Gegensatz zu "Radikalismus", daß man die Rechtsstaatliche Ordnung mit nicht nicht rechtsstaatlichen Mitteln beseitigen willen. Wie kann die Berufung auf die offizielle Verfassung Extremismus darstellen? Wäre es nicht eher als Extremismus zu betrachten, wenn versucht wird, die Berufung auf das GG zu verhindern?

Carlo Schmidt hatte in seiner Rede zur Einführung des GG ausdrücklich betont, was an jenem Tage beschlossen würde, sei gerade nicht eine Verfassung, sondern ein Übergangsrecht für die Selbstverwaltung eines nicht vollständig souveränen Staates. Wie kann ein ehemaliges Besatzungsselbstverwaltungsrecht ohne ein Referendum zur Verfassung erhoben werden?
Verfassungsgebende Versammlungen, derer es einige Initiativen gibt, werden häufig als "Reichsbürger" diffarmiert, obwohl das doch das einzig völkerrechtlich legitime Mittel ist, mit dem ein Volk in freier Selbstbestimmung sich selbst eine konstituierende Verfassung geben kann.

Früher galt, daß sich Personen des öffentlichen Lebens mehr Kritik mit beleidigendem Charakter gefallen lassen mußten als Privatpersonen. In jüngster wurden Gesetzesänderungen vorgenommen, die im weitesten Sinne eine Art Majestätsbeleidigung strafbar erklären. Ist das für einen freiheitlichen Rechtsstaat verhältnismäßig?

Bei Kritik am Staat und dessen personellen Vertretern sieht man sich schnell dem Vorwurf ausgesetzt, eine "Delegitimierung des Staates" begangen zu haben.

Personen des politischen Tagesgeschäfts können Äußerungen tätigen, daß über die Bekämpfung einer verdächtigten Partei ggf. auch mit Waffengewalt nachgedacht werden müsse. Staatsanwaltschaften sehen hierin keine volksverhetzende Äußerung, die geeignet wäre den öffentlichen Frieden zu stören. Ist die Einschätzung juristisch nachvollziehbar?

Woran kann ich erkennen, daß sich die Bundesrepublik Deutschland noch im Rahmen eines freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates bewegt?

Welche Indizien müssen gegeben sein, damit wir davon ausgehen können, daß sich ein Staat möglicherweise in Richtung Faschismus, Diktatur und/oder Totalitarismus bewegt?

Sollte ich nach dieser Frage prophylaktisch eine Expresslieferung eines Bademantels ordern?

Geschichte, Regierung, Gesetz, Demokratie, Faschismus, Rechtsextremismus, Staat, Verfassung, Totalitarismus, Volksverhetzung

Sollte das missbräuchliche führen von Deutschland-Flaggen untersagt werden können?

Die schwarz-rot-goldene Flagge gilt gemeinhin, als Symbol, dass auch die Werte der Bundesrepublik Deutschland, wie sie von der Mehrheit ihrer Bürger verstanden werden ausdrückt und repräsentiert.

Sollte daher denjenigen, die in extremistischer Weise die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung ablehnen oder sich mehrheitlich zu solchen Gruppen bekennen, das führen dieses Symbols als missbräuchliche Benutzung bei Strafe verboten werden?

Ich denke hier im Besonderen an die Beflaggung von öffentlichen Gebäuden in Städten, Gemeinden und Landkreisen, in denen Bürgermeisterämter und/oder die Mehrheit der Mitglieder der Gemeinde/Stadträte einer vom Verfassungsschutz als "gesichert extremistisch" eingestuften Partei angehören. Ich finde, wer diesen Staat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, dem sollte nicht erlaubt werden, die Symbole dieses Staates für seine Zwecke zu missbrauchen.

Als Strafmaßnahme bei Zuwiderhandlung käme die Konfiskation der Stadt-/Gemeindekasse, bis zur Einstellung dieser Praxis, bei gleichzeitiger Geldstrafe in Höhe von 3 Jahressätzen sämtlicher Kommunalsteuern, die die Gemeinde einnimmt in Frage.

Was haltet ihr von der Idee?

Eher nicht, weil...... 38%
Gute Sache, sollte man machen. 33%
anderes........... 29%
Geschichte, Politik, Recht, Gesetz, Demokratie, Partei, Verfassung, Wahlen, AfD, Rechtspopulismus

„Wir sind doch nicht in Amerika – Zur Realität der Richterwahl in Deutschland“

Die Aufregung ist groß – mal wieder. Diesmal geht es um die Wahl von Frau Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht. Kritiker aus Politik, Medien und sozialen Netzwerken werfen ihr vor, als frühere Gutachterin und Professorin eine persönliche Haltung etwa zum Thema Schwangerschaftsabbruch vertreten zu haben, die als ideologisch gefärbt oder einseitig interpretiert wird. Was hier jedoch auffällt, ist weniger der Inhalt der Debatte, sondern ihre Emotionalisierung. Denn eines scheint in der allgemeinen Erregung in Vergessenheit zu geraten: Wir sind nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Dort, im US-Supreme-Court, ist die Ernennung eines Richters eine politische Großveranstaltung, ein ideologischer Stellvertreterkrieg zwischen Republikanern und Demokraten. Die Richterinnen und Richter des Supreme Courts sitzen in der Regel auf Lebenszeit, und ihre Urteile können ganze Gesellschaften prägen – siehe Roe v. Wade oder Dobbs v. Jackson. Die politische Motivation bei der Besetzung ist dort offen gewollt und systemisch verankert. Nicht so in Deutschland.

Hier gilt: Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden für längstens zwölf Jahre gewählt – ohne Möglichkeit der Wiederwahl. Die Auswahl erfolgt nicht durch einen Präsidenten, sondern durch die beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat, wobei jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Diese Hürde zwingt zu parteiübergreifender Verständigung und verhindert in der Regel extreme oder rein parteipolitische Nominierungen.

Zudem: Ein einzelner Verfassungsrichter kann nicht eigenmächtig handeln. Anders als in manchen medialen Darstellungen sitzen am Bundesverfassungsgericht keine neun „Supreme Lords of Law“, sondern acht Richter pro Senat, die gemeinsam entscheiden – im Kollegialprinzip. Es braucht eine Mehrheit, oft sogar qualifizierte Mehrheiten bei bestimmten Verfahren. Und insbesondere in Verfahren der Verfassungsbeschwerde, mit denen sich Frau Dr. Brosius-Gersdorf künftig schwerpunktmäßig befassen wird, ist der Spielraum ohnehin stark begrenzt: Hier geht es darum, ob geltendes Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das ist keine politische Agenda, sondern ein juristischer Prüfauftrag.

Die Diskussion über die Haltung von Frau Brosius-Gersdorf zum Thema Abtreibung etwa verkennt zudem, dass die Rechtslage in Deutschland durch § 218 StGB und die dazugehörige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig geregelt ist. Diese kann eine Verfassungsrichterin nicht einfach „kippen“ – selbst wenn sie wollte. Vielmehr müsste erst ein konkretes Gesetz verabschiedet, dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt und diese dann unter juristischen Gesichtspunkten geprüft werden. Persönliche Überzeugungen sind hier zweitrangig, der Maßstab bleibt das Grundgesetz.

Das bedeutet nicht, dass Kritik grundsätzlich unzulässig ist. Gerade in einem demokratischen Gemeinwesen muss auch die Auswahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern öffentlich diskutiert werden dürfen. Aber die Form und Heftigkeit der aktuellen Debatte sind überzogen und gehen am Wesentlichen vorbei. Frau Dr. Brosius-Gersdorf ist eine anerkannte Staatsrechtlerin, sie hat sich in Wissenschaft und Praxis bewährt – und selbst wenn manche ihrer Positionen streitbar erscheinen, ist genau das der Sinn eines Pluralismus im Gerichtswesen: unterschiedliche Perspektiven unter einem gemeinsamen Verfassungsrahmen.

Wer also behauptet, mit ihrer Wahl sei unsere Verfassung in Gefahr, der ignoriert nicht nur die institutionellen Sicherungen unseres Rechtsstaats, sondern betreibt auch unnötige Panikmache. Wer glaubt, eine Richterin könne allein das Land „nach rechts“ oder „nach links“ kippen, der denkt in den Kategorien Washingtons – nicht Karlsruhe.

Und das sollten wir uns als Demokratie nicht angewöhnen.

Denn: Wir sind nicht in Amerika. Und das ist auch gut so.

– 3.986 Zeichen

CDU, Demokratie, Verfassung

Kommt bald ein Verbotsverfahren gegen die AfD? Was meint ihr?

Berlin - Die SPD treibt die Debatte über einen Verbotsantrag gegen die AfD voran. Auf dem Bundesparteitag in Berlin forderte sie sofortige ernsthafte Vorbereitungen eines solchen Verfahrens. "In dem Moment, wo der Verfassungsschutz sagt, das ist eine gesichert rechtsextreme Partei, darf es kein Taktieren mehr geben", sagte Parteichef Lars Klingbeil.
Die Delegierten beschlossen einen Antrag, in dem es heißt: "Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können." Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen.
Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von BundesregierungBundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Auch die Grünen hatten sich zuletzt für eine Arbeitsgruppe ausgesprochen. "Wir müssen frühzeitig handeln, bevor diese Partei weiter systematisch unsere Demokratie untergräbt", sagte ihr Parteichef Felix Banaszak den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Kanzler Friedrich Merz sieht die Rufe nach einem Verbotsverfahren aber "sehr skeptisch". Nach Ansicht des CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführers Steffen Bilger (CDU) reichen die bisherigen Erkenntnisse für einen Verbotsantrag nicht aus. Und: "Spätestens nach dem "Compact"-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss zudem jedem klar sein, welche hohen rechtlichen Hürden ein Verbotsverfahren hätte", sagte er den Funke-Zeitungen. Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesgericht das Verbot des rechtsextremen Magazins für rechtswidrig erklärt...

Quelle

Bild zum Beitrag
Nein 76%
Ja 24%
Regierung, Recht, Bundestag, CDU, Demokratie, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, SPD, Verfassung, AfD

Wer das Vaterland liebt, fliegt raus?

In der Bundeswehr dienen überproportional viele Ostdeutsche – und das ist nicht bloß eine Stammtischparole, sondern durch Studien des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr belegt (Quelle: ZMSBw-Studie, 2021). Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass der Anteil der AfD-Wähler unter Soldaten signifikant höher ist als im Bundesdurchschnitt (Quelle: ZDF/Emnid, 2023). Nun wurde die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft (Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz, 2024).

Die logische Konsequenz daraus müsste doch eigentlich sein: Alle Soldaten mit offener oder latenter Nähe zur AfD aus dem Dienst entfernen – immerhin geht es um Waffen, Macht und den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Aber wer bleibt dann noch übrig?

Der Poetry-Slammer aus Berlin-Kreuzberg?

Die angehende Soziologin, die in ihrer Masterarbeit über die feministische Neuausrichtung der Landesverteidigung schreibt?

Der barfüßige Klangschalentherapeut aus Freiburg, der seine Dienstwaffe vorher energetisch reinigen möchte?

Oder die Influencerin aus Köln, die den Schützengraben lieber als Selfie-Location mit dem Hashtag #DefendButMakeItFashion nutzt?

Was ist dem Staat wichtiger – politische Makellosigkeit oder militärische Einsatzfähigkeit?

Oder anders gesagt: Was machen wir zuerst – das Vaterland schützen oder erstmal alle rausschmeißen, die es zusehr lieben und bereit sind, es mit der Waffe zu verteidigen?

AfD-Anhänger sind kein Problem 37%
AfD-Verdachtsfälle sollten individuell geprüft werden 34%
AfD-Nähe sollte Rauswurf bedeuten 15%
Parteipolitik darf Einsatzfähigkeit nicht gefährden. 15%
Geschichte, Bundeswehr, Regierung, Bundestag, Demokratie, Die Grünen, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung, AfD, Rechtspopulismus, AFD wählen

AfD / KPD / Der III. Weg / Die Rechte - Darf ein Polizeibeamter BB dort Mitglied sein?

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizist-und-afd-mitglied-geht-das-zusammen-5850718.html

Momentan gilt in Brandenburg die Stillhaltepflicht. Der Status der AfD steht zur Disposition. Es wird gerichtlich geprüft.

Polizisten in Brandenburg, die Mitglied der AfD sind, müssen nach der anstehenden endgültigen Einstufung der Partei in Brandenburg als „gesichert rechtsextremistisch“ mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die bloße Mitgliedschaft führt jedoch nicht automatisch zur Entlassung. Vielmehr wird in jedem Einzelfall geprüft, ob Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. In Brandenburg können Disziplinarverfahren gegen AfD-Mitglieder eingeleitet werden, die im Extremfall bis zur Entfernung aus dem Dienst führen können, wenn die Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Besonders problematisch wird es, wenn sich Beamte öffentlich für die Partei engagieren (Wahlamt) oder im Dienst verfassungsfeindlich äußern.

Darf ein Brandenburgischer Polizist anlassunabhängig (präventiv) auf AfD Likes auf Facebook überprüft werden, um schon jetzt (vor der endgültigen Entscheidung zum Status AfD) Polizeibeamte wegen öffentlicher Meinung zur AfD (Facebook) aus dem Dienst zu entfernen ?

  • Die Präsumtion der Unschuld (auch Unschuldsvermutung genannt) ist ein zentrales Prinzip des Rechtsstaates
Bild zum Beitrag
Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Brandenburg, Gesellschaft, Justiz, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verfassung