Verfassung – die neusten Beiträge

„Wir sind doch nicht in Amerika – Zur Realität der Richterwahl in Deutschland“

Die Aufregung ist groß – mal wieder. Diesmal geht es um die Wahl von Frau Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht. Kritiker aus Politik, Medien und sozialen Netzwerken werfen ihr vor, als frühere Gutachterin und Professorin eine persönliche Haltung etwa zum Thema Schwangerschaftsabbruch vertreten zu haben, die als ideologisch gefärbt oder einseitig interpretiert wird. Was hier jedoch auffällt, ist weniger der Inhalt der Debatte, sondern ihre Emotionalisierung. Denn eines scheint in der allgemeinen Erregung in Vergessenheit zu geraten: Wir sind nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Dort, im US-Supreme-Court, ist die Ernennung eines Richters eine politische Großveranstaltung, ein ideologischer Stellvertreterkrieg zwischen Republikanern und Demokraten. Die Richterinnen und Richter des Supreme Courts sitzen in der Regel auf Lebenszeit, und ihre Urteile können ganze Gesellschaften prägen – siehe Roe v. Wade oder Dobbs v. Jackson. Die politische Motivation bei der Besetzung ist dort offen gewollt und systemisch verankert. Nicht so in Deutschland.

Hier gilt: Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht werden für längstens zwölf Jahre gewählt – ohne Möglichkeit der Wiederwahl. Die Auswahl erfolgt nicht durch einen Präsidenten, sondern durch die beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat, wobei jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Diese Hürde zwingt zu parteiübergreifender Verständigung und verhindert in der Regel extreme oder rein parteipolitische Nominierungen.

Zudem: Ein einzelner Verfassungsrichter kann nicht eigenmächtig handeln. Anders als in manchen medialen Darstellungen sitzen am Bundesverfassungsgericht keine neun „Supreme Lords of Law“, sondern acht Richter pro Senat, die gemeinsam entscheiden – im Kollegialprinzip. Es braucht eine Mehrheit, oft sogar qualifizierte Mehrheiten bei bestimmten Verfahren. Und insbesondere in Verfahren der Verfassungsbeschwerde, mit denen sich Frau Dr. Brosius-Gersdorf künftig schwerpunktmäßig befassen wird, ist der Spielraum ohnehin stark begrenzt: Hier geht es darum, ob geltendes Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das ist keine politische Agenda, sondern ein juristischer Prüfauftrag.

Die Diskussion über die Haltung von Frau Brosius-Gersdorf zum Thema Abtreibung etwa verkennt zudem, dass die Rechtslage in Deutschland durch § 218 StGB und die dazugehörige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig geregelt ist. Diese kann eine Verfassungsrichterin nicht einfach „kippen“ – selbst wenn sie wollte. Vielmehr müsste erst ein konkretes Gesetz verabschiedet, dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt und diese dann unter juristischen Gesichtspunkten geprüft werden. Persönliche Überzeugungen sind hier zweitrangig, der Maßstab bleibt das Grundgesetz.

Das bedeutet nicht, dass Kritik grundsätzlich unzulässig ist. Gerade in einem demokratischen Gemeinwesen muss auch die Auswahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern öffentlich diskutiert werden dürfen. Aber die Form und Heftigkeit der aktuellen Debatte sind überzogen und gehen am Wesentlichen vorbei. Frau Dr. Brosius-Gersdorf ist eine anerkannte Staatsrechtlerin, sie hat sich in Wissenschaft und Praxis bewährt – und selbst wenn manche ihrer Positionen streitbar erscheinen, ist genau das der Sinn eines Pluralismus im Gerichtswesen: unterschiedliche Perspektiven unter einem gemeinsamen Verfassungsrahmen.

Wer also behauptet, mit ihrer Wahl sei unsere Verfassung in Gefahr, der ignoriert nicht nur die institutionellen Sicherungen unseres Rechtsstaats, sondern betreibt auch unnötige Panikmache. Wer glaubt, eine Richterin könne allein das Land „nach rechts“ oder „nach links“ kippen, der denkt in den Kategorien Washingtons – nicht Karlsruhe.

Und das sollten wir uns als Demokratie nicht angewöhnen.

Denn: Wir sind nicht in Amerika. Und das ist auch gut so.

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CDU, Demokratie, Verfassung

Kommt bald ein Verbotsverfahren gegen die AfD? Was meint ihr?

Berlin - Die SPD treibt die Debatte über einen Verbotsantrag gegen die AfD voran. Auf dem Bundesparteitag in Berlin forderte sie sofortige ernsthafte Vorbereitungen eines solchen Verfahrens. "In dem Moment, wo der Verfassungsschutz sagt, das ist eine gesichert rechtsextreme Partei, darf es kein Taktieren mehr geben", sagte Parteichef Lars Klingbeil.
Die Delegierten beschlossen einen Antrag, in dem es heißt: "Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können." Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen.
Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von BundesregierungBundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Auch die Grünen hatten sich zuletzt für eine Arbeitsgruppe ausgesprochen. "Wir müssen frühzeitig handeln, bevor diese Partei weiter systematisch unsere Demokratie untergräbt", sagte ihr Parteichef Felix Banaszak den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Kanzler Friedrich Merz sieht die Rufe nach einem Verbotsverfahren aber "sehr skeptisch". Nach Ansicht des CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführers Steffen Bilger (CDU) reichen die bisherigen Erkenntnisse für einen Verbotsantrag nicht aus. Und: "Spätestens nach dem "Compact"-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss zudem jedem klar sein, welche hohen rechtlichen Hürden ein Verbotsverfahren hätte", sagte er den Funke-Zeitungen. Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesgericht das Verbot des rechtsextremen Magazins für rechtswidrig erklärt...

Quelle

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Nein 75%
Ja 25%
Regierung, Recht, Bundestag, CDU, Demokratie, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, SPD, Verfassung, AfD

Wer das Vaterland liebt, fliegt raus?

In der Bundeswehr dienen überproportional viele Ostdeutsche – und das ist nicht bloß eine Stammtischparole, sondern durch Studien des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr belegt (Quelle: ZMSBw-Studie, 2021). Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass der Anteil der AfD-Wähler unter Soldaten signifikant höher ist als im Bundesdurchschnitt (Quelle: ZDF/Emnid, 2023). Nun wurde die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft (Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz, 2024).

Die logische Konsequenz daraus müsste doch eigentlich sein: Alle Soldaten mit offener oder latenter Nähe zur AfD aus dem Dienst entfernen – immerhin geht es um Waffen, Macht und den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Aber wer bleibt dann noch übrig?

Der Poetry-Slammer aus Berlin-Kreuzberg?

Die angehende Soziologin, die in ihrer Masterarbeit über die feministische Neuausrichtung der Landesverteidigung schreibt?

Der barfüßige Klangschalentherapeut aus Freiburg, der seine Dienstwaffe vorher energetisch reinigen möchte?

Oder die Influencerin aus Köln, die den Schützengraben lieber als Selfie-Location mit dem Hashtag #DefendButMakeItFashion nutzt?

Was ist dem Staat wichtiger – politische Makellosigkeit oder militärische Einsatzfähigkeit?

Oder anders gesagt: Was machen wir zuerst – das Vaterland schützen oder erstmal alle rausschmeißen, die es zusehr lieben und bereit sind, es mit der Waffe zu verteidigen?

AfD-Anhänger sind kein Problem 37%
AfD-Verdachtsfälle sollten individuell geprüft werden 34%
AfD-Nähe sollte Rauswurf bedeuten 15%
Parteipolitik darf Einsatzfähigkeit nicht gefährden. 15%
Geschichte, Bundeswehr, Regierung, Bundestag, Demokratie, Die Grünen, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung, AfD, Rechtspopulismus, AFD wählen

AfD / KPD / Der III. Weg / Die Rechte - Darf ein Polizeibeamter BB dort Mitglied sein?

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizist-und-afd-mitglied-geht-das-zusammen-5850718.html

Momentan gilt in Brandenburg die Stillhaltepflicht. Der Status der AfD steht zur Disposition. Es wird gerichtlich geprüft.

Polizisten in Brandenburg, die Mitglied der AfD sind, müssen nach der anstehenden endgültigen Einstufung der Partei in Brandenburg als „gesichert rechtsextremistisch“ mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die bloße Mitgliedschaft führt jedoch nicht automatisch zur Entlassung. Vielmehr wird in jedem Einzelfall geprüft, ob Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. In Brandenburg können Disziplinarverfahren gegen AfD-Mitglieder eingeleitet werden, die im Extremfall bis zur Entfernung aus dem Dienst führen können, wenn die Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Besonders problematisch wird es, wenn sich Beamte öffentlich für die Partei engagieren (Wahlamt) oder im Dienst verfassungsfeindlich äußern.

Darf ein Brandenburgischer Polizist anlassunabhängig (präventiv) auf AfD Likes auf Facebook überprüft werden, um schon jetzt (vor der endgültigen Entscheidung zum Status AfD) Polizeibeamte wegen öffentlicher Meinung zur AfD (Facebook) aus dem Dienst zu entfernen ?

  • Die Präsumtion der Unschuld (auch Unschuldsvermutung genannt) ist ein zentrales Prinzip des Rechtsstaates
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Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Brandenburg, Gesellschaft, Justiz, Partei, Rechtsextremismus, Verfassung

Sollte die AfD wegen solcher Äußerungen ihres Spitzenpersonals verboten werden?

Ein typisches Zitat Weidels dem „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zur AfD:

»Herr Stamp steht auf verlorenem Posten in einer Regierung, die alles tut, um irreguläre Migration nach Deutschland und in die deutschen Sozialsysteme zu ermuntern und anzuheizen, die mit der Verramschung der deutschen Staatsbürgerschaft vollendete Tatsachen schafft und großzügig Aufenthaltstitel an Migranten verteilt, die von Rechts wegen längst hätten gehen müssen.[...] Trotz millionenfacher Netto-Einwanderung herrscht Arbeitskräftemangel, die mit nicht integrationsfähigen Migranten gefluteten Sozialsysteme stehen vor dem Kollaps, und die innere Sicherheit löst sich in einem Klima der alltäglichen Migrantengewalt und der Terrorisierung der Bevölkerung durch angebliche ‚Schutzsuchende‘ auf. Der Kipppunkt, hinter dem eine Korrektur dieser unhaltbaren Verhältnisse nicht mehr möglich ist, steht unmittelbar bevor.«

Die ohnehin öffentlich bekannten Zitate lassen sich im SPIEGEL bequem suchen und nachlesen. Man muss die Sichtweise Weidels und der AfDler nicht teilen. Aber es ist aus meiner Sicht Ausdruck des Rechts der Deutschen auf freie Wahlen, dass auch eine Partei wie die AfD wählbar ist. So wie auch die Linken usw. wählbar sein müssen. Im Zweifel muss die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Wahlen geschützt werden.

Die Forderung nach einem Verbot der AfD auf Basis der aktuellen Faktenlage wäre aus meiner Sicht verfassungswidrig und würde die Demokratie nicht stärken, sondern abschaffen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-ist-rechtsextrem-hier-sind-die-belege-des-verfassungsschutzes-a-b5fa40e4-a54e-410a-8cc7-ade35d09f77c

Nein 76%
Ja 24%
Gesetz, Bundestagswahl, Demokratie, Partei, Verfassung, Wahlen, AfD

Verfassungsschutz: Kritik am Staat = Extremismus?

Denn was das Gutachten offenbart, hat nichts mehr mit Kampf gegen Extremismus zu tun. Sondern mit dem Kampf gegen Kritik am Staat. Die Behörde schützt nicht mehr die Verfassung, sondern das Weltbild und die Macht der Regierung. Kritik wird zur Gefahr, Wahrheit zur Störung, Zweifel zum Delikt. In Wahrheit entblößt es den Verfassungsschutz selbst. Seine überaus dubiosen Methoden. Und das totalitäre Denken, das in das Amt Einzug gehalten hat. Bei genauer Betrachtung des AfD-Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz tun sich Abgründe auf.

Völlig unabhängig, was von der AfD zu halten ist, ob man nun sagt dass sie Idioten sind oder meint das sei eine angebliche Alternative, das Gutachten sollte jeden der sich selbst Demokrat nennt zu denken geben.

Ein „falscher“ Satz – und Sie stehen beim Verfassungsschutz auf der Liste. Zum Beispiel: „Die Corona-Politik beruhte auf monströsen Lügen.“ Kritik an den Pandemiemaßnahmen? Laut Gutachten nicht etwa eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie – sondern der Versuch, „politisches Handeln zu delegitimieren“. wer sagte, man müsse „Nein“ zu dieser Politik sagen – wurde als potenzielle Gefahr für die Verfassung eingestuft. Wer die Demokratie für ausgehöhlt hielt, galt den Geheimdienstlern als Feind der Demokratie. Die Formulierung des Gutachtens ist entlarvend: Die AfD habe Narrative genutzt, um „das politische Handeln zu delegitimieren“.

Ein Negativbeispiel für die Selbstvergiftung eines Rechtsstaats. Denn jede ernsthafte Kritik delegitimiert politische Entscheidungen – das ist ihr Zweck. Und ihre demokratische Funktion.

Was das Gutachten offenbart, hat nichts mehr mit Kampf gegen Extremismus zu tun. Sondern mit dem Kampf gegen Kritik am Staat. Die Behörde schützt nicht mehr die Verfassung, sondern das Weltbild und die Macht der Regierung. Kritik wird zur Gefahr, Wahrheit zur Störung, Zweifel zum Delikt. Diese Behörde, die uns und unser Grundgesetz angeblich schützt, verteidigt längst nicht mehr die Freiheit. Sie verteidigt sich selbst und den Staat – gegen alle, die eine andere Meinung haben. Das ist dem Wesen nach zutiefst totalitär.

Solche Reaktionen von Menschen, die wahrlich nicht dem „rechten“ Spektrum zuzuordnen sind, zeigen, dass der Linkstaat -und der Verfassungsschutz als sein Werkzeug- mit diesem „Gutachten“ den Bogen endgültig überspannt haben. Was hier mit dramatischer Emphase als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, ist so über alle Maßen lächerlich, dass selbst vielen, die der AfD äußerst kritisch gegenüberstehen, keine Argumente mehr einfallen, um solche hirnrissigen Schwurbeleien, wie der Verfassungsschutz sie hier vornimmt, zu rechtfertigen. Möglicherweise hat dieses „Gutachten“ mittelfristig sogar den gegenteiligen Effekt, weil es nicht die AfD, sondern die antidemokratischen Exzesse dieses Staates schonungslos entlarvt.

Regierung, Demokratie, Rechtsextremismus, Verfassung, AfD

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