AfD / KPD / Der III. Weg / Die Rechte - Darf ein Polizeibeamter BB dort Mitglied sein?


08.06.2025, 09:06

Laut Innenministerium Brandenburg geschieht momentan eine gerichtliche Überprüfung

5 Antworten

Solange die AfD keine verbotene Partei ist, ist es ok auch als Polizist Mitglied dessen zu sein.


Otaku19995  08.06.2025, 11:20

Da ein Polizeibeamter auf die Verfassung vereidigt ist, würde er, wenn er einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Partei anschließen würde, diesen Eid verletzen.

Dazu muss die Partei nicht zwangsläufig verboten sein. Das Verbot der NPD ist ja damals nur an ihrer gesellschaftlichen Irrelevanz gescheitert, die Einstufung als verfassungsfeindich hat das Verfassungsgericht damals ja vollumfänglich bestätigt.

Würde ein Polizeibeamter als NPD-Mitglied auftreten, würde er damit den für seine Einstellung obligatorischen Eid verletzt haben.

DerRoll  09.06.2025, 07:45

Das ist falsch. Die DKP war in den 70ern und 80ern auch nicht verboten, der Radikalenerlass galt für sie trotzdem. Ebenso wurden bereits Mitglieder von Die Heimat (früher NPD) nicht zur Bundeswehr oder zum juristischen Vorbereitungsdienst zu gelassen, obwohl die Partei nicht verboten ist.

Ja, sonst wäre das sonst so gefeierte GG ein Fall für die Tonne.

Ja, die Opposition muss mit allen verfügbaren Kräften bekämpft werden...


DerGrafDuckula  08.06.2025, 09:32

Wer solche Aussagen trifft, zeigt eigentlich nur seine Unwissenheit, seine Verachtung für wirkliche Demokratie und den Rechtsstaat

Ich3001692  08.06.2025, 10:26

Eine Verräterische Autoritäre Partei ist keine Opposition die man schützen sollte.

Meiner persönlichen Meinung nach Ja.

Der Rechtsstaat muss klar einzelnen Personen ein Strafbares Fehlverhalten nachweisen.

Eine Pauschalisierung geht hier garnicht.

Ist bei CDU Wählern ja auch so, nur weil der Kanzler Krieg will , muss der Rest der CDU Wähler das ja nicht begrüßen.


ponter  08.06.2025, 09:27
nur weil der Kanzler Krieg will

Als der Reichskanzler Krieg wollte, gab's noch keine CDU. Ansonsten ist die Aussage in der Antwort hinfällig.

DerGrafDuckula  08.06.2025, 09:51

Der, der Krieg will, sitzt im Kreml... Deine Unterstellung ist albern.

DerGrafDuckula  08.06.2025, 10:20
@Christiangt

(1) Solche Aussagen bitte immer belegen

(2) Welcher Bereich sollte das sein?

(3) Hat Putin die Ukraine überfallen, nicht Friedrich Merz

Otaku19995  08.06.2025, 11:23

Wenn es ums Strafrecht geht ja. Wenn es ums Beamtenrecht (Disziplinarmaßnahmen) geht nein.