AfD / KPD / Der III. Weg / Die Rechte - Darf ein Polizeibeamter BB dort Mitglied sein?
https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizist-und-afd-mitglied-geht-das-zusammen-5850718.html
Momentan gilt in Brandenburg die Stillhaltepflicht. Der Status der AfD steht zur Disposition. Es wird gerichtlich geprüft.
Polizisten in Brandenburg, die Mitglied der AfD sind, müssen nach der anstehenden endgültigen Einstufung der Partei in Brandenburg als „gesichert rechtsextremistisch“ mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die bloße Mitgliedschaft führt jedoch nicht automatisch zur Entlassung. Vielmehr wird in jedem Einzelfall geprüft, ob Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. In Brandenburg können Disziplinarverfahren gegen AfD-Mitglieder eingeleitet werden, die im Extremfall bis zur Entfernung aus dem Dienst führen können, wenn die Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Besonders problematisch wird es, wenn sich Beamte öffentlich für die Partei engagieren (Wahlamt) oder im Dienst verfassungsfeindlich äußern.
Darf ein Brandenburgischer Polizist anlassunabhängig (präventiv) auf AfD Likes auf Facebook überprüft werden, um schon jetzt (vor der endgültigen Entscheidung zum Status AfD) Polizeibeamte wegen öffentlicher Meinung zur AfD (Facebook) aus dem Dienst zu entfernen ?
- Die Präsumtion der Unschuld (auch Unschuldsvermutung genannt) ist ein zentrales Prinzip des Rechtsstaates
Laut Innenministerium Brandenburg geschieht momentan eine gerichtliche Überprüfung
5 Antworten
Solange die AfD keine verbotene Partei ist, ist es ok auch als Polizist Mitglied dessen zu sein.
Da ein Polizeibeamter auf die Verfassung vereidigt ist, würde er, wenn er einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Partei anschließen würde, diesen Eid verletzen.
Dazu muss die Partei nicht zwangsläufig verboten sein. Das Verbot der NPD ist ja damals nur an ihrer gesellschaftlichen Irrelevanz gescheitert, die Einstufung als verfassungsfeindich hat das Verfassungsgericht damals ja vollumfänglich bestätigt.
Würde ein Polizeibeamter als NPD-Mitglied auftreten, würde er damit den für seine Einstellung obligatorischen Eid verletzt haben.
Das ist falsch. Die DKP war in den 70ern und 80ern auch nicht verboten, der Radikalenerlass galt für sie trotzdem. Ebenso wurden bereits Mitglieder von Die Heimat (früher NPD) nicht zur Bundeswehr oder zum juristischen Vorbereitungsdienst zu gelassen, obwohl die Partei nicht verboten ist.
Ja, sonst wäre das sonst so gefeierte GG ein Fall für die Tonne.
Ja, die Opposition muss mit allen verfügbaren Kräften bekämpft werden...
Wer solche Aussagen trifft, zeigt eigentlich nur seine Unwissenheit, seine Verachtung für wirkliche Demokratie und den Rechtsstaat
Eine Verräterische Autoritäre Partei ist keine Opposition die man schützen sollte.
Meiner persönlichen Meinung nach Ja.
Der Rechtsstaat muss klar einzelnen Personen ein Strafbares Fehlverhalten nachweisen.
Eine Pauschalisierung geht hier garnicht.
Ist bei CDU Wählern ja auch so, nur weil der Kanzler Krieg will , muss der Rest der CDU Wähler das ja nicht begrüßen.
nur weil der Kanzler Krieg will
Als der Reichskanzler Krieg wollte, gab's noch keine CDU. Ansonsten ist die Aussage in der Antwort hinfällig.
Ja, klar ist ja nicht so das Herr Merz Aktien aus diesen Bereichen besitzt.
(1) Solche Aussagen bitte immer belegen
(2) Welcher Bereich sollte das sein?
(3) Hat Putin die Ukraine überfallen, nicht Friedrich Merz
Haha Getroffene Hunde bellen, Merz profitiert von einem Krieg , das weißt du ganz genau.
Wenn es ums Strafrecht geht ja. Wenn es ums Beamtenrecht (Disziplinarmaßnahmen) geht nein.
Der, der Krieg will, sitzt im Kreml... Deine Unterstellung ist albern.