Wenn ich selber ein offensichtliches Verbrechen beobachte, z.B. bzw. mir ein solches zur Kenntnis kommt, ist die dafür verantwortliche Person für mich ein Verbrecher, egal ob bereits verurteilt oder nicht.
Das an einem rechtskräftigen Urteil festmachen zu wollen, würde ja vorraussetzen, dass überall eine funktionierende Justiz gegeben wäre.
Putin z.B. wird wahrscheinlich nie von einem ordentlichen Gericht verurteilt werden, weil es in Russland keine funktionierende Justiz gibt und es höchst unwahrscheinlich ist, dass er jemals an ein internationales Strafgericht ausgeliefert wird.
Trotzdem war die Vorbereitung und Durchführung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine offenkundig ein Verbrechen gegen internationales Recht (und was für eins!) und entsprechend nehme ich mir heraus Herrn Putin einen Verbrecher zu nennen, auch wenn er nie rechtskräftig verurteilt wurde und es wahrscheinlich auch niemals wird.
Soll er herkommen und mich verklagen, wenn es ihm nicht passt.
Auch diverse NS-Verbrecher sind auf Grund einer Justiz, die diese leute in der frühen Bundesrepublik aus politischen gründen beschützt hat, nie rechtskräftig verurteilt worden. Trotzdem sind das selbstredend verbrecher gewesen.
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Der Begriff "moralisch schuldig" hingegen rechtfertigt das nicht, weil persönliche Moral nicht immer mit dem Buchstaben des Gesetzes übereinstimmen muss.
Jemand kann in meinen Augen moralisch schuldig sein, ohne sich einer Verletzungs von Rechtsnormen schuldig gemacht zu haben.