Wäre es sinnvoll das Gefahr im Verzug Gesetz komplett aus dem StPO zu entfernen, da es einfach zu mächtig ist und ohne Beschlüsse in privatsphäre eingreift?
Hatte mir mal die Frage zum Gefahr im Verzug Gesetz im StPO gestellt, ob das Gesetz nicht komplett entfernt werden sollte da es einfach Eingriffe in privatsphäre von Menschen ermöglicht z.B. durchsuchungen, eindringen in Wohnräume oder auch das einziehen von Geräten ohne eine richterliche Zustimmung bzw. Beschluss.
Denn wenn man mal ehrlich ist wozu gibt es richterliche Beschlüsse , wenn man diese mit dem Gefahr im Verzug paragraphen einfach umgehen kann?
Ohne das Gesetz im StPO müssten dann bei Strafsachen immer richterliche Beschlüsse vorliegen ohne denen dann die Polizei nicht einfach irgendwo eindringen dürfte. Wäre das nicht richtig?
Was meint ihr dazu?
11 Antworten
Also wenn du im deinem Haus verprügelst wirst, willst du, dass die Polizisten erstmal einen Richter finden und einen Beschluss besorgen?
Das Gesetz existiert ja nicht ohne Grund und wenn es missbraucht wird, kann dagegen angegangen werden.
Also nein, finde nicht, dass es abgeschafft werden sollte
Nein, wäre es nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei solchen Aktionen genau geschaut wird, ob tatsächlich „Gefahr im Verzug“ war, dass Beweise, die im Zuge einer „Fishing-Expedition“ illegal erworben wurden, vor Gericht keine Verwendung finden und dass Beamte, die in diesem Zusammenhang häufiger auffallen, mit ernsthaften Schwierigkeiten rechnen müssen. Von daher werden sich Beamte hüten, willkürliche Durchsuchungen auf Grund von „Gefahr im Verzug“ durchzuführen…
Nein, es wäre nicht sinnvoll.
Nein, weil es in bestimmten Fällen einfach notwendig ist, schnell einzugreifen.
Stellen wir uns mal vor, die Sicherheitsbehörden bekommen konkrete Hinweise auf die fortgeschrittenen Vorbereitungen eines terroristischen Anschlags, es ist aber gerade (möglicherweise ist es gerade mitten in der nacht) niemand geifbar um einen Durchsuchungsbeschluss auszustellen.
In so einem Fall (und für solche Fälle gibt es die Möglichkeit) kann die Polizei nicht um des Beschlusses wegen abwarten, bis die Terroristen ihre Bombe fertig gebastelt haben, da muss die Möglichkeit bestehen, einzugreifen, und nötigenfalls Örtlichkeiten zu durchsuchen und Personen provisorisch festzunehmen.
Solchem Vorgehen müssen, damit es nicht missbraucht werden kann strenge Grenzen gesetzt werden, aber vorhanden sein muss die Möglichkeit schon, wenn wir von der Polizei wollen, dass sie Verbrechen wenn möglich bereits in ihrer Vorbereitung verhindert und nicht erst dann in Aktion treten kann, wenn ein Verbrechen bereits stattgefunden hat.
Nein, wäre Quatsch.