Polizei lädt mich ein Hilfe was tun?

10 Antworten

Wenn du als Zeuge geladen bist, bist du als Zeuge gegen eine Person X auch als solcher ( Zeuge) geladen.

Völlig normal, die Staatsanwaltschaft weiß oder vermutet oder hofft, dass du zur Klärung beitragen kannst.

Wärst du das "Objekt der Begierde", hätte man dich wohl eher als Verdächtigen/Beschuldigten geladen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Begriff Rechtsbeugung sagt dir etwas?

In Deutschland darf ein Richter oder Staatsanwalt nicht einfach einen Trick anwenden, um aus einem Zeugen einen Täter und Beschuldigten zu machen. Nicht alle Videos im Internet oder Hartz4 - Fernsehsendungen spiegeln die Wahrheit wieder. Das wäre nämlich totlangweilig.

Wen ich das richtig verstanden habe hast Du bereits eine Aussage bei der Polizei getätigt. Jetzt möchte der Staatsanwalt das aber nochmal von dir hören. Warum schon wieder? Weil womöglich am Wahrheitsgehalt gezweifelt wird, oder es Widersprüche zu anderen Aussagen gibt, die der Herr Staatsanwalt gerne ausräumen möchte. Ich kann dir nur den guten Rat geben, die absolute Wahrheit zu sagen, und zwar vollständig. Du hast es da nicht mit irgendwelchen Vollpfosten zu tun. Du hst allerdings das Recht, zu Dingen, die dich selber belasten würden, nicht auszusagen.

Da hast festgelegte Rechte als Beteiligter im Strafverfahren. Gibt es bei Rausschicken der Vorladung bereits Hinweise darauf, dass Du Beschuldigter bist, wirst Du NIEMALS als Zeuge vorgeladen. Das ist kein Trick oder sonst was.

Nachtrag:

Eine solche Akte kommt zu mir, von der StA, mit der schriftlichen Verfügung, den Zeugen xy vorzuladen und anzuhören.

Es gibt den Grundsatz der Aktenklarheit und Aktenwahrheit. D.h., ich muss als Ermittler alles schriftlich niederlegen, was ermittlungsrelevant ist bzw. welche Ermittlungsschritte ich gemacht habe. All das landet am Ende, chronologisch sortiert, in der Ermittlungsakte. Genauso wie ein zweites Exemplar der Vorladungen, die ich verschickte. Wer glaubt den tatsächlich, ich wäre so blöd, mir selber Ärger einzuhandeln, indem ein Anwalt (oder der Beschuldigte selbst) bei Akteneinsicht feststellt, dass seine Vorladung anders aussieht als die in der Akte? Was meinst Du ,was mir die Staatsanwaltschaft erzählt, wenn ich wahrheitswidrig behaupte, ich lade auf ihre Anweisung hin vor?

Du kannst also getrost davon ausgehen, dass die Angaben in der Vorladung stimmen. Von so einem dämlichen Formfehler, wie er hier von manchen als Absicht unterstellt wird, nimmt jeder Ermittler Abstand.

Wenn die Polizei ermittelt, dann immer auf Anordung der Staatsanwaltschaft.

Sie nimmt eine Anzeige auf, und der Staatsanwalt entscheidet was damit passiert: Anlage erheben, Zeugen befragen, Kriminaltechnische Untersuchungen, Blutproben, Überwachungskamera Bilder anfordern. Die Polizei führt das dann aus.

Bei einer Zeugenbefragung wirst du über deine Rechte aufgeklärt. Du bist verpflichtet auszusagen, ausser wenn du dich selber belasten würdest oder enge Familienangehörige.

Wenn gegen dich ermittelt wird, muss dir das mitgeteilt werden, als Beschuldigter hast du andere Rechte, du kannst die Aussage auch komplett verweigern.

Wenn du als Zeuge etwas wichtiges ausgesagt hast dann kannst du damit rechnen, dass du auch zum Gerichtsverfahren eingeladen wirst, auch wenn die Aussage in 2 Minuten erledigt ist, Gerichte urteilen niemals nur nach Aussageprotokollen, die dienen nur der Staatsanwaltschhaft um die Anklage zu formulieren bzw zu entscheiden ob überhaupt Anklage erhoben wird. Das ist dann verpflichtetend, Fahrtkosten, Arbeitsausfall bekommst du für den Gerichtstermin erstattet.


superseegers  04.10.2024, 17:59

Das ist leider von der Reihenfolge her großer Unfug. Die Polizei ermittelt auch schon, bevor der Vorgang zur StA geht.

juergen63225  04.10.2024, 21:30
@superseegers

Ist eine defintionssache. Wenn die Polizei gerufen wird, stellt sie Beweise sicher, verhört Zeugen, etc

Weitere Ermittlungtätugkeit wie ögliche Zeugen vorladen setzten aber ein Ermittlungsverfahren voraus das macht die Wache nicht in Eigeninitiative.

superseegers  05.10.2024, 09:18
@juergen63225

Die Wache nixht, aber die Kripo, die die Anzeige danach auf dem Tisch bekommt. Ich schicke ja nichts zur StA, wenn die einfachsten Ermittlungen noch nicht getätigt sind.

So ein Trick wäre ungesetzlich und so arbeiten deutsche Polizei und Staatsanwaltschaft nicht.

Ein Beschuldigter hat nämlich ganz andere Rechte als ein Zeuge. Ein Beschuldigter kann die Aussage verweigern und auch straffrei lügen. Das alles darf man als Zeuge nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Ggggc5 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 16:40

Ja und genau deswegen!!! Nutzen Sie denn Trick weil die wissen das man auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aussagen muss !!! Und zack ne Woche später biste beschuldigt

vanOoijen  04.10.2024, 16:46
@Ggggc5

Siehe mein Rat unten. Damit bist Du auf der sicheren Seite. Hingehen und irgendwas sagen musst Du nunmal.

MW1965  24.11.2024, 20:20
@Ggggc5

Du kannst aber als Zeuge zumindest die Aussage verweigern, wenn du dich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würdest. Das steht in der Strafprozessordnung (§ 55 Abs. 1?)

Maxiisrael  26.01.2025, 06:47
@Ggggc5

Genau! Das stimmt. Gesetze hin oder her. Die versuchen da schon einige Dinge, die nicht so ganz gesetzmäßig sind, um eben herauszufinden, was die Person mit der Angelegenheit zu tun hat. Es war bei mir auch so. Ich wurde als Zeuge eingeladen. Habe gesagt, dass ich mich dazu nicht äußern kann, weil ich es nicht weiß und dann meinten sie: so, sie werden jetzt im System als Beschuldigte Person geführt und ich habe eine Belehrung über meine Rechte als Beschuldigte Person bekommen.