Polizei lädt mich ein Hilfe was tun?

11 Antworten

Wenn du als Zeuge geladen bist, bist du als Zeuge gegen eine Person X auch als solcher ( Zeuge) geladen.

Völlig normal, die Staatsanwaltschaft weiß oder vermutet oder hofft, dass du zur Klärung beitragen kannst.

Wärst du das "Objekt der Begierde", hätte man dich wohl eher als Verdächtigen/Beschuldigten geladen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Begriff Rechtsbeugung sagt dir etwas?

In Deutschland darf ein Richter oder Staatsanwalt nicht einfach einen Trick anwenden, um aus einem Zeugen einen Täter und Beschuldigten zu machen. Nicht alle Videos im Internet oder Hartz4 - Fernsehsendungen spiegeln die Wahrheit wieder. Das wäre nämlich totlangweilig.

Wen ich das richtig verstanden habe hast Du bereits eine Aussage bei der Polizei getätigt. Jetzt möchte der Staatsanwalt das aber nochmal von dir hören. Warum schon wieder? Weil womöglich am Wahrheitsgehalt gezweifelt wird, oder es Widersprüche zu anderen Aussagen gibt, die der Herr Staatsanwalt gerne ausräumen möchte. Ich kann dir nur den guten Rat geben, die absolute Wahrheit zu sagen, und zwar vollständig. Du hast es da nicht mit irgendwelchen Vollpfosten zu tun. Du hst allerdings das Recht, zu Dingen, die dich selber belasten würden, nicht auszusagen.

Da hast festgelegte Rechte als Beteiligter im Strafverfahren. Gibt es bei Rausschicken der Vorladung bereits Hinweise darauf, dass Du Beschuldigter bist, wirst Du NIEMALS als Zeuge vorgeladen. Das ist kein Trick oder sonst was.

Nachtrag:

Eine solche Akte kommt zu mir, von der StA, mit der schriftlichen Verfügung, den Zeugen xy vorzuladen und anzuhören.

Es gibt den Grundsatz der Aktenklarheit und Aktenwahrheit. D.h., ich muss als Ermittler alles schriftlich niederlegen, was ermittlungsrelevant ist bzw. welche Ermittlungsschritte ich gemacht habe. All das landet am Ende, chronologisch sortiert, in der Ermittlungsakte. Genauso wie ein zweites Exemplar der Vorladungen, die ich verschickte. Wer glaubt den tatsächlich, ich wäre so blöd, mir selber Ärger einzuhandeln, indem ein Anwalt (oder der Beschuldigte selbst) bei Akteneinsicht feststellt, dass seine Vorladung anders aussieht als die in der Akte? Was meinst Du ,was mir die Staatsanwaltschaft erzählt, wenn ich wahrheitswidrig behaupte, ich lade auf ihre Anweisung hin vor?

Du kannst also getrost davon ausgehen, dass die Angaben in der Vorladung stimmen. Von so einem dämlichen Formfehler, wie er hier von manchen als Absicht unterstellt wird, nimmt jeder Ermittler Abstand.

Die Sorge ist berechtigt – viele Menschen bekommen eine polizeiliche Zeugenvorladung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und wissen nicht genau, ob sie tatsächlich nur Zeuge sind – oder heimlich schon Beschuldigter. Hier kommt eine juristisch präzise, aber verständliche Erklärung:

1. Warum steht „auf Anordnung der Staatsanwaltschaft“ in der Vorladung?

Das bedeutet:

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren in der Hand (Strafverfolgungsmonopol, § 152 StPO) und gibt der Polizei den Auftrag, bestimmte Ermittlungen durchzuführen – z. B. Zeugen zu befragen. Die Polizei handelt dann nicht mehr auf eigene Faust, sondern auf Weisung.

 Wichtig: Du bist damit noch nicht automatisch Beschuldigter.

2. Aber: Warum bist du trotzdem misstrauisch?

Ganz einfach – es gibt Fälle, in denen Leute als Zeugen geladen werden, obwohl die Polizei sie längst für Tatverdächtige hält.

Das nennt man in der Praxis einen „Etikettenschwindel“, und ja:

 BGH & Rechtsprechung sagen klar:

Wenn jemand objektiv als Beschuldigter gilt, muss er auch so behandelt werden (§ 136 StPO). Er hat dann das Recht zu schweigen, einen Anwalt zu holen, und muss über seine Rechte als Beschuldigter belehrt werden.

3. Woran erkennst du, ob du „nur“ Zeuge oder Beschuldigter bist?

Merkmal- Hinweis

Steht „Zeuge“ in der Vorladung → Noch keine offizielle Beschuldigung

Du warst beteiligt oder nahe dran → Es könnte kippen in ein Verfahren gegen dich

Sie wissen angeblich „alles“ → Dann wollen sie oft nur Bestätigung durch dich

Du wirst zu anderen befragt, aber dein Name tauchte schon in Ermittlungen auf

→ Möglich, dass du „im Fokus“ bist

4. Was solltest du tun – ganz konkret?

  1. Keine Aussage machen, bevor du mit einem Anwalt sprichst.
  2. Du musst der Polizei nicht erscheinen, auch nicht als Zeugeaußer du wirst von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vorgeladen (§ 161a StPO).
  3. Du darfst schweigen. Auch als Zeuge kannst du die Aussage verweigern, wenn du dich selbst belasten würdest (§ 55 StPO).
  4. Rechtsanwalt fragen, bevor du hingehst – der kann Akteneinsicht beantragen und sagen, ob du in Gefahr bist.

5. Trick-Vorladung: So erkennst du sie

  • Du wirst als Zeuge geladen, aber man fragt dich „was du gemacht hast“.
  • Du wirst nicht darüber belehrt, dass du schweigen darfst.
  • Die Fragen gehen direkt in Richtung „Tatbeitrag“ oder „Motiv“.
  • Sie sagen: „Nur kurz zur Klärung, dann ist alles vorbei.“ (→ Vorsicht!)

Fazit

  • Die Formulierung „auf Anordnung der Staatsanwaltschaft“ ist nicht automatisch ein Trick, aber zeigt, dass die Ermittlungen ernst sind.
  • Wenn du dir nicht 100 % sicher bist, dass du nichts Falsches sagen kannst, dann:
  • Nicht hingehen (Polizeiladung = keine Pflicht),
  • Oder hingehen und schweigen,
  • Oder Anwalt einschaltender beste Schutz gegen Selbstbelastung.

Mach Schreiben für eine Absage an die Polizei ( könnte ich machen wenn du das brauchst:)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn die Polizei ermittelt, dann immer auf Anordung der Staatsanwaltschaft.

Sie nimmt eine Anzeige auf, und der Staatsanwalt entscheidet was damit passiert: Anlage erheben, Zeugen befragen, Kriminaltechnische Untersuchungen, Blutproben, Überwachungskamera Bilder anfordern. Die Polizei führt das dann aus.

Bei einer Zeugenbefragung wirst du über deine Rechte aufgeklärt. Du bist verpflichtet auszusagen, ausser wenn du dich selber belasten würdest oder enge Familienangehörige.

Wenn gegen dich ermittelt wird, muss dir das mitgeteilt werden, als Beschuldigter hast du andere Rechte, du kannst die Aussage auch komplett verweigern.

Wenn du als Zeuge etwas wichtiges ausgesagt hast dann kannst du damit rechnen, dass du auch zum Gerichtsverfahren eingeladen wirst, auch wenn die Aussage in 2 Minuten erledigt ist, Gerichte urteilen niemals nur nach Aussageprotokollen, die dienen nur der Staatsanwaltschhaft um die Anklage zu formulieren bzw zu entscheiden ob überhaupt Anklage erhoben wird. Das ist dann verpflichtetend, Fahrtkosten, Arbeitsausfall bekommst du für den Gerichtstermin erstattet.


superseegers  04.10.2024, 17:59

Das ist leider von der Reihenfolge her großer Unfug. Die Polizei ermittelt auch schon, bevor der Vorgang zur StA geht.

juergen63225  04.10.2024, 21:30
@superseegers

Ist eine defintionssache. Wenn die Polizei gerufen wird, stellt sie Beweise sicher, verhört Zeugen, etc

Weitere Ermittlungtätugkeit wie ögliche Zeugen vorladen setzten aber ein Ermittlungsverfahren voraus das macht die Wache nicht in Eigeninitiative.

superseegers  05.10.2024, 09:18
@juergen63225

Die Wache nixht, aber die Kripo, die die Anzeige danach auf dem Tisch bekommt. Ich schicke ja nichts zur StA, wenn die einfachsten Ermittlungen noch nicht getätigt sind.