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Klar, das ist so ausgebufft, da kommt wirklich keiner drauf.
Klar, das ist so ausgebufft, da kommt wirklich keiner drauf.
Zunächst mal musst Du Polizist werden. Danach kann es zum SEK gehen.
Pädos locken?
Lass diesen Unsinn, da sind ernste Dinge, die man Profis überlässt. Alles zu Bild und Ton wurde schon geschrieben.
Da kann man sehen was passiert wenn man meint, man könne im Internet wilde Sau spielen.
Niemand wird gezwungen, etwas zu sagen. Bei so einem Vorwurf gibt es übrigens Anwaltszwang, d.h. Brüderchen spricht also nicht allein mit der Richterin (Wenn das alles so stimmt).
Ein anonymer Hinweis führt in aller Regel zu genau Nichts.
Du willst einen Beruf ausüben, in dem man z.B. mit Unfallopfern, Brandopfern, Toten und Suizidenten usw. zu tun hat. Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass man irgendwann psychische Probleme bekommt, relativ hoch, schon für Gesunde. Jemand mit psychischer Vorgeschichte ist da noch eher gefährdet.
Sei froh, dass Du nicht genommen wurdest, wer weiß was das Ganze mit Dir gemacht hätte.
Wenn nach zweimaliger Anfahrt keine Ruhe herrscht, wird die Polizei das Beschallungsgerät sicherstellen und eine Anzeige wegen ruhestörenden Lärms vorlegen.
Da spricht nichts dagegen.
Die Zustellungsurkunde wird hier bisweilen genutzt, um Zeugen im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorzuladen. Dann sind diese nämlich gezwungen, bei der Polizei zur Vernehmung zu erscheinen. Ignoriert man diese Vorladung, gibt es als erstes ein Zwangsgeld, danach wird mit zwangsweiser Vorführung gedroht.
In über 90% der Fälle sind Online-Anzeigen nicht vollständig, weil der Anzeigenerstatter nicht genau weiß, welche Beweismittel etc. benötigt werden. Daher muss die Polizei hinterherhecheln und den Rest anfordern. Möglicherweise kommt auch eine Vernehmung infrage, das hängt vom Sachverhalt ab.
Eine Online-Anzeige ist der "schlechteste" Weg der Anzeigenerstattung.
Du brauchst ein Attest, in dem "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt wird. Egal was Du möchtest, es bleibt das Gericht am Tatort zuständig, es sei denn, Du bist Jugendliche. Das Gericht wird nicht einfach gewechselt.
Das kann ein Anruf bei der vorladenden Dienststelle klären. Wie alt ist das Kind denn?
Wenn es nicht deine Karre ist, passiert Dir gar nichts.
Du schreibst sehr kryptisch.
Eine Unterschrift aus Gefälligkeit für Weiß-der-Henker-was gibt es nicht. Ende und Aus.
Zum einen macht die Polizei das.
Zum anderen reicht ein einzelner Kauf rechtlich nicht aus für einen Haftbefehl. Es müssen mehrere Käufe an mehreren Tagen beim selben Kleindealer sein.
Dazu zieht niemand die Uniform aus, es gibt auch Bemate, die in Zivil Dienst machen.
Und Danke für die Tipps, auf die noch nie jemals irgendwer gekommen ist (Ironie off).
Es gibt ein ganz altes Lied "Die Gedanken sind frei" heisst es.
Null strafbar, das Ganze.
Da wo ich wohne und lebe sieht man kaum Kopftücher. Es ist also offensichtlich nicht nur eine Frage der Wahrnehmung.
Daran ist nicht verbotenes. Jetzt heisst es, Qualität, Service, Freudlichkeit und Preise auf Vordermann zu bringen. So wirst Du bestehen könne, vielleicht sogar beide Betriebe.
Vielleicht ist es gut so, dass Du nicht zum Auto fahren zugelassen wirst, wenn die simpelste Auswendiglernerei von wichtigen Regeln schon Überforderung hervorruft.
Auf diesen Unsinn lässt sich niemand klar Denkender ein. Da verdient nur einer.