Wenn ein anderer Mitarbeiter einen bei der Arbeit behindert durch Beleidigung, Rufmord und das Vorenthalten von notwendingen Informationen und das Tag täglich in einer Weise die jegliche Arbeitsleistung unmöglich macht, ist dies dann eine Straftat bzw. würde der andere Mitarbeiter im Zweifelsfall für eine Kreditgefährdung haften ? (BGB §824)
Natürlich davon ausgegangen man kann das ganze beweisen.
Um dem vorzugreifen dem Chef war das ganze egal.