Kann Polizei Strafverfahren einstellen?
Wenn jetzt beim Antragsdelikt Anzeige gegen Unbekannt erstattet wird, dann der Geschädigte persönlich vom Täter erfährt und den Strafantrag zurückzieht ( unerlaubt Fotos im Internet veröffentlicht , Beleidigung )
Bekommt der Täter dann trotzdem ein Brief ? Wird die Anzeige in jedem Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet ?
Kriegen die Eltern bescheid ( Täter ist minderjährig und Opfer auch, Eltern des Opfers haben den Strafantrag zurückgezogen).
11 Antworten
Die Polizei kann maximal entscheiden, ob sie ein Strafverfahren einleitet oder nicht. Wenn das Verfahren eingeleitet ist, kann nur die StA das Verfahren einstellen.
Einen Strafantrag kann man immer zurückziehen. Allerdings sollte der Strafantragsteller dann damit rechnen, dass er die bis dahin angefallenen Kosten bezahlen muss.
In deinen beiden Fällen handelt es sich um ein absolutes Antragsdelikt, ist der Strafantrag zurückgezogen, ist eine Ahndung entgültig ausgeschlossen. Einen einmal zurückgezogenen Strafantrag kann man nicht nochmals stellen.
Die Anzeige wird in jedem Fall an die StA weitergeleitet. Ob der Täter Bescheid bekommt, hängt davon ab, wie weit die Ermittlungen schon gediehen sind. Wurde der Täter schon beschuldigt, muss er informiert werden. Ansonsten erfährt er i.d.R. nix.
Kommt auf die Tat schwere an. Wenn geringfügig wird die Polizei die ohnehin schon überfordert ist das nicht weiter ermitteln bzw die Staatsanwaltschaft
Nur die Staatsanwaltschaft kann ein Strafverfahren einstellen, die Polizei nicht.
Ja, die Eltern bekommen Bescheid.
Dann wird es von der Staatsanwaltschaft eingestellt und deine Eltern bekommen Post.
Ok dann haben es mir meine Eltern verschwiegen..
Weiß ja nicht, wann der Vorfall war! Eine Einstellung dauert manchmal mehrere Monate.
Woanders steht wenn es nicht zur Beschuldigten Vernehmung kam, gibt es auch kein Einstellungsbescheid.
Wozu auch unnötige Arbeit machen.
Was macht dich so sicher ? Wozu soll denn informiert werden ?
Der Strafantrag wurde ja gestellt und somit das Verfahren gestartet. Angenommen ein "Täter" beleidig nahezu täglich Menschen. Jetzt kommt erneut ein Fall, bei dem aber der Strafantrag zurückgezogen wird. Die Staatsanwaltschaft kann sich dann trotzdem dazu entschließen, dem "Täter" mal auf die Finger zu hauen.
Die Polizeie nimmt nur die Fakten auf, sie kann weder entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, noch ob eines eingestellt wird.
Aber hier ist es offensichtlich das es nicht zu einer Strafverfolgung kommen kann
Beim absoluten Antragsdelikt kann der fehlende Strafantrag auch nicht durch ein bes. öffentliches Interesse ersetzt werden.