

Grundsätzlich : der Tierhalter haftet verschuldensunabhängig (!) für durch das Tier verursachte Schäden (§ 833 BGB).
Du müsstest deshalb für die Katzenverletzungen haften. Die einzige Möglichkeit aus der Haftung zumindest teilweise rauszukommen ist, dass den anderen Tierhalter ein Mitverschulden trifft.
Günstig wäre es, wenn du eine Tierhalterhaftpflichtvers. hättest.
Andererseits haftet der Katzenhalter für die durch die Katze verursachten Schäden.