Ist ein Niederlassungserlaubnis und unbefristeter Aufenthaltstitel das selbe?

4 Antworten

Nein, die Niederlassungserlaubnis ist weitreichender und setzt einen Aufenthaltstitel seit mind. 5 Jahren voraus.

Niederlassungserlaubnis

Mit der Niederlassungserlaubnis wird Ihnen ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Ein Recht auf einen Aufenthalt von über 90 Tagen in einem anderen EU-Mitgliedstaat vermittelt dieser Titel jedoch nicht. Um diesen Titel zu erhalten, müssen Sie seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen, mindestens 60 Monate lang Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet haben, Ihren Lebensunterhalt sichern können sowie gut integriert sein. Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Partner die Beiträge zur Rentenversicherung erbracht hat und zur Erwerbstätigkeit berechtigt ist.

Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte, Schutzberechtigte und (Resettlement-)Flüchtlinge

Als asylberechtigte Person oder als (Resettlement-)Flüchtling erhalten Sie eine Niederlassungserlaubnis, wenn

  • Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren besitzen (inkl. der Zeit des vorangegangenen Asylverfahrens),
  • keine Mitteilung des BAMF über etwaige Voraussetzungen zum Widerruf oder zur Rücknahme vorliegt,
  • Ihr Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist,
  • Sie über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen,
  • Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen,
  • Sie über ausreichenden Wohnraum für sich und alle mit Ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen verfügen,
  • alle erforderlichen Erlaubnisse für eine dauernde Berufsausübung vorliegen (diese Voraussetzung kann auch durch Ehegatten erfüllt werden),
  • keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dagegensprechen.

Beherrschen Sie darüber hinaus die deutsche Sprache und können Ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selbst sichern, erhalten Sie Ihre Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren.

juliabecker01 
Fragesteller
 20.04.2021, 13:07

Danke :). Also es geht um die Freundin meiner Mutter. Sie ist seit 2000 schon in Deutschland und bekommt alle 2 Jahre den Aufenthaltstitel verlängert. Sie arbeitet aber nicht und kann auch kein deutsch, aber ihr Mann arbeitet seit knapp 30 Jahren schon und hat auch schon zur Rentenkasse jahrelang bezahlt bzw. tut es immer noch. Und das Lebensunterhalt wird durch ihren Mann sozusagen geleistet. Aber das Problem ist das beide keine deutsche Staatsbürger sind, ihr Mann wollte demnächst auch einen Antrag auf eine deutsche Staatsbürgerschaft machen. Kann sie dann trotzdem Antrag auf ein Niederlassungserlaubnis stellen? Ich helfe ihr grad bei den Papieren, deswegen will ich nichts falsch machen 🙈😂

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juliabecker01 
Fragesteller
 20.04.2021, 13:28
@furbo

Danke, wird wohl sehr schwer mit der Niederlassungserlaubnis 😬. In genau einem Monat läuft der aktuelle Aufenthaltstitel ab, ich weiß jetzt nicht ob ich einfach Antrag auf eine Verlängerung oder Antrag auf Niederlassungserlaubnis machen soll 😅

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furbo  20.04.2021, 13:37
@juliabecker01

Ich würde es mit der Niederlassungserlaubnis versuchen. Warum spricht sie denn kein Deutsch?

Andererseits, wenn ihr Ehemann die deutsche StAng bekommt, hat sie als Ehefrau ein sehr stabiles Aufenthaltsrecht, sie fällt mit seiner deutschen Staatsangehörigkeit unmittelbar unter Art. 6 Abs. 1 GG.

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juliabecker01 
Fragesteller
 20.04.2021, 13:40
@furbo

Danke :). Sie konnte nie zum Deutschkurs da sie an der Krankheit Panikattacken und Angststörung leidet. Trotz Medikamenten klappt es leider nicht und sie vergisst immer auch Sachen zu schnell

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furbo  20.04.2021, 14:30
@juliabecker01

Das sollte sie sich vom Arzt attestieren lassen und um eine Härtefallregelung gem. § 9 Abs. 2 S.3 AufenthG bitten.

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juliabecker01 
Fragesteller
 20.04.2021, 15:45
@furbo

Danke 👍🏻. Sie hatte die Medikamente vom Hausarzt verschrieben bekommen, kann der Hausarzt so ein Attest erstellen, und was müsste normalerweise in so einem Attest stehen 🙈?

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furbo  20.04.2021, 15:47
@juliabecker01

Das Attest solltest du mit der ALB absprechen. Wer weiss was die da drin haben wollen.

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DerCaveman  20.04.2021, 13:12

Das, was du mal wieder irgendwo rauskopiert hast, beschreibt die Voraussetzungen fuer den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis. Die Frage war aber eine ganz andere, naemlich ob eine Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel sei. Das ist sie natuerlich.

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juliabecker01 
Fragesteller
 20.04.2021, 13:34
@DerCaveman

Danke nochmal, wird wohl aber sehr schwer, deswegen weiß ich nicht ob ich einen Antrag auf eine normale Verlängerung des Aufenthaltstitels oder dennoch Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis stellen soll da der aktuelle Aufenthaltstitel in knapp einem Monat abläuft 😅

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Nein, ist nicht dasselbe.

Die Niederlassungserlaubnis ist durch den höheren Ausweisungsschutz ein sicherer Aufenthaltstitel als eine AE, auch wenn sie unbefristet ist.

juliabecker01 
Fragesteller
 20.04.2021, 13:21

Danke :). Ich mache die Papiere für die Mutter meiner Freundin. Sie lebt seit knapp 20 Jahren in Deutschland, arbeitet aber nicht und kann leider kein deutsch. Und ihr Mann hat auch noch keinen Deutschen pass. Allerdings arbeitet ihr Mann schon seit knapp 30 Jahren in Deutschland und hat auch schon zur Rentenkasse jahrelang bezahlt, und den Lebensunterhalt kann er auch finanzieren. Kann sie dann trotzdem ein Niederlassungserlaubnis bekommen? Ich will ungern die Papiere für sie falsch ausfüllen 🙈. Es gibt auf dem Zettel Möglichkeiten wie Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels und Antrag auf Niederlassungserlaubnis

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Ja, eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Es gibt neben der Niederlassungserlaubnis aber noch einen weiteren unbefristeten Aufetnhaltstitel, naemlich die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.

juliabecker01 
Fragesteller
 20.04.2021, 13:15

Danke :). Und mit dem anderen Aufenthaltstitel, also mit dem für die Erlaubnis zum Dauerenthalt-EU kann man auch in anderen EU Staaten leben oder? So richtig verstehe ich das ganze nicht 😂😅

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juliabecker01 
Fragesteller
 20.04.2021, 13:22
@DerCaveman

Danke 😂👍🏻. Ich hatte es mir auch schon versucht anzuschauen, ist allerdings wirklich sehr kompliziert 😂😂

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furbo  20.04.2021, 13:34
@juliabecker01

Wenn sie einen nationalen Aufenthaltstitel hat, darf sie sich bis zu 90 Tagen in einem anderen EU-Land aufhalten. Aufhalten heisst aber nicht, dort fest wohnen.

Will man in einem anderen EU-Land dauerhaft leben, dann muss man den Aufenthaltstitel dieses EU-Landes haben.

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juliabecker01 
Fragesteller
 20.04.2021, 13:38
@furbo

Danke, sie will eh nur in Deutschland leben 👍🏻. Allerdings läuft ihr aktueller Aufenthaltstitel in knapp einem Monat ab, ich weiß jetzt nicht ob ich Antrag auf Verlängerung machen soll, es wird 2 Jahre immer verlängert, oder ob ich Antrag auf Niederlassungserlaubnis machen soll, das mit dem Niederlassungserlaubnis wird wohl extrem schwierig 😬

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