Kann man länger als 6 Monate im Ausland bleiben?

2 Antworten

Gem. AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 erlischt die Niederlassungserlaubnis, wenn "der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist" (Nr. 6) oder "der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist".

Allerdings erlischt die Niederlassungserlaubnis gem. AufenthG § 51 Abs. 2 nicht nach AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 , wenn der Auslaender sich bereits mindestens 15 Jahre rechtmaessig in Deutschland aufgehalten hat, der Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht".

Deine Eltern halten sich schon laenger als 15 Jahre rechtmaessig in Deutschland auf und der Lebensunterhalt scheint auch gesichert zu sein. Wenn nun auch kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht (wovon wohl erst einmal auszugehen ist, siehe Link unten), erlischt die Niederlassungserlaubnis also wegen eines mehr als sechsmonatigen Auslandsaufenthalts nicht. Sie sollten sich dies vor der Ausreise von der zustaendigen Auslaenderbehoerde schriftlich bestaetigen lassen.

Hier zu den Ausweisungsgruenden (nur Abs. 1 Nr. 2 bis 5 und Abs. 2 Nr. 5 bis 7): https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html

Hier der Paragraf, der den Verlust bzw. (wahrscheinlich im Falle deiner Eltern) den Nichtverlust der Niederlassungserlaubnis regelt: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html

bounceback22 
Fragesteller
 06.04.2020, 06:20

1000 dank das hilft mir weiter dankeschön

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Vermutlich findest du hier eine Antwort:

https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/-/1513876

bounceback22 
Fragesteller
 06.04.2020, 05:26

leider nicht trotzdem danke

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GrandVoyager  06.04.2020, 05:55
@bounceback22

Echt, diese Aussage aus dem Link hilft dir nicht weiter?

"Arten der Aufenthaltserlaubnis

Die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis richten sich nach der Art der begehrten Aufenthaltserlaubnis. Je nach Aufenthaltszweck kann eine Kurzzeit-, Familien-, Studien- oder Langzeit-Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Der Gültigkeitszeitraum der Aufenthaltserlaubnis kann je nach Art der Aufenthaltserlaubnis variieren. Detaillierte Informationen können Sie dem türkischen Gesetz für Ausländer und internationalem Schutz (Gesetz Nr. 6458) entnehmen."

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