Auslandsaufenthalt über 6 Monate?
Hallo,
Meine Oma ist 75 Jahre alt (1947 geb), ist in der Türkei geboren und hat die türkische Staatsbürgerschaft.
Sie ist immer paar Monate in der Türkei und paar Monate in Deutschland. Sie ist in der Türkei nie länger als 6 Monate geblieben. In Deutschland hat sie ihren festen Wohnsitz in Köln (seit über 40 Jahren).
Jetzt plant sie in paar Wochen wieder in die Heimat zu fliegen und dort mehr als 6 Monate zu bleiben.
Was muss sie beachten (beispielsweise bzgl Krankenkasse usw.)?
3 Antworten
Das ist keine gute Idee. Nach über 6 Monaten wird die Aufenthalterlaubnis ungültig.
Nicht unbedingt. Es kommt schon auch auf die naeheren Umstaende an. Besonders zu beachten waere AufenthG § 51 Abs. 2.
Zudem bestuende hier sicher auch die Moeglichkeit, sich von der zustaendigen Auslaenderbehoerde einen laengeren Aufenthalt genehmigen zu lassen (sofern das ueberhaupt erforderlich ist).
Ahm es gibt ein Abkommen mit der Türkei für Priviligierte Türkische Staatsangehörige [Gastarbeitende].
Wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltstitel hat müsste sie die Ausländerbehörde vorher informieren das sie länger als 6 Monate im Ausland verbleibt
Nicht unbedingt. Da die Dame Priviligiert ist durch das Abkommen der Türkei mit Deutschland.
Zur Ausländerbehörde gehen und ein Dokument ausstellen lassen. Dafur gibt es speziell ein Gesetz. Ansonsten ist die Aufenthaltsgenehmigung weg.
Kannst ersmtal eine email schreiben, dass deine Mama langer als 6 Monate in der Turkei bleiben will