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"Schäme mich für Deutschland" – Streit mit Botschaft

Für die deutsche Botschaft stellt eine Passverlängerung eine unlösbare Aufgabe dar.

Wer Deutschland mit Genauigkeit, Pünktlichkeit und Effizienz verbindet, dürfte eines Besseren belehrt werden:

Denn eine süddeutsche Wienerin (58) soll nicht das einzige Opfer eines beispiellosen Bürokratie-Desasters in der Wiener Botschaft der benachbarten Bundesrepublik sein. Sie erlebte Erstaunliches:

Denn der Versuch, einen am 23. Oktober des Vorjahres abgelaufenen Pass zeitgerecht zu verlängern, endete im monatelangen Chaos – und schließlich ohne gültiges Reisedokument. "Am 26. September 2024 war mir nach der Rückkehr einer Reise aufgefallen, dass ich mich um die Verlängerung meines Reisepasses kümmern muss", beginnt die 58-Jährige ihre Geschichte.

Gesagt, getan: Auf der Homepage der deutschen Botschaft wird darauf hingewiesen, dass man online einen Termin buchen müsse – fairerweise wurde gleich auf Probleme mit der Druckerei hingewiesen, wodurch mit bis zu 10 (!) Wochen Wartezeit zu rechnen sei – soweit so gut: "Der erste freie und für mich mögliche Termin war der 13. Jänner 2025 – diesen habe ich gebucht", so die seit mehr als 30 Jahren in Wien lebende Deutsche.

Denkste: Zwar erschien die gebürtige Deutsche gewohnt pünktlich trotz dreieinhalb Monaten Wartezeit zeitgerecht in der Botschaft ein. Doch dort teilte man ihr diplomatisch mit, dass sie im Buchungssystem nicht zu finden sei. "Anscheinend war das beim Anklicken abgestürzt", vermutete man vor Ort ein technisches Problem, da auch keine Bestätigungs-E-Mail ankam.

Termin-Posse nahm kein Ende

"Einen neuen Termin konnte man mir vor Ort jedoch nicht anbieten, da allein Online-Einbuchungen erlaubt sind", ärgerte sich die Wahl-Wienerin maßlos, zückte jedoch sofort das Smartphone – und erschrak: "Weder am Tag, noch in den nächsten sechs Monaten gab es Termine". Diese würden "immer freitags" freigeschaltet, vertröstete man sie vor Ort.

Auf der Homepage stehe hingegen, dass montags zwischen 10 und 11 Uhr und donnerstags zwischen 16 und 17 Uhr neue Termine freigeschaltet werden. "Was stimmt da nun?", wunderte sich die Wienerin – und wurde abschließend für ihre bewahrte Contenance gelobt. "Einige trommeln hier auf die Tische", gab man zu.

Die Betroffene weiß nun wieso: Denn in der darauffolgenden Woche scheiterte sie erneut am Buchungssystem. "Da war wohl jemand anderer schneller mit dem Ausfüllen der erforderlichen Formulare", lautete die Erklärung des Botschafts-Personals per Mail. "Ein Taylor-Swift-Ticket zu bekommen, ist einfacher", ärgerte sich die Deutsche in "Heute".

Nach einer Beschwerde bekam sie nun einen Termin zugeteilt – an einem Tag, an dem sie nicht kann. Dass ihre um 27 Euro erworbenen biometrischen Passbilder bald ablaufen, stellt noch das geringste Problem dar.

"Ich schäme mich für Deutschland! Es war einmal ein gut organisiertes, wirtschaftlich erfolgreiches Land. Aber das ist einige Jahre her…"

Der Pressedienst der deutschen Botschaft versprach auf "Heute"-Anfrage so schnell wie möglich zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen, eine Antwort stand noch aus.

Was denkt ihr darüber?
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Die Ampel will die Staatsbürgerschaft viel früher vergeben. Tut sie das aus Gründen, die sie uns nicht erzählen will?

Unter Deutschen ist sie sehr unbeliebt, vielleicht erhofft sie sich, von denen gewählt zu werden, denen sie die Staatsbürgerschaft gibt.

Dann kann man vielleicht noch dadurch die Kriminalitätsstatistik vertuschen. Der Anteil der Straftaten durch diejenigen, die uns kulturell bereichern soll zurückgehen und die der Deutschen soll sich erhöhen.

Bevor jemand sagt, die Kriminelle können keine Staatsbürgerschaft bekommen:

  1. Wenn sie möglichst früh ihre Staatsbürgerschaft bekommen, noch bevor sie ihre erste Straftat begehen, dann ist das gut für die Statistik.
  2. Das ergab eine kleine Anfrage der AfD Fraktion:

https://polit-x.de/de/documents/18764617/

Raub, Körperverletzung, Diebstahl, Nötigung, Betrug: Der in Sachsen-Anhalt lebende Syrer Mustafa K. erhielt schon mit 14 Jahren seine erste Jugendstrafe – eingebürgert wurde er trotzdem. Somit ist seine Abschiebung ausgeschlossen. Wir haben die Landesregierung gefragt, wie viele Ausländer in NRW trotz Vorstrafen die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten. Die unfassbare Antwort: Die Kategorien „polizeibekannt“, „vorbestraft“ und selbst „Intensivtäter“, seien „keine Erhebungsmerkmale“.

Mehr Wählerstimmen und Vertuschung der Statistik, glaubt ihr da ist was dran?

Vor 1 oder 2 Jahren brauchte ein Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft einen Dolmetscher vor Gericht. Deutschland ist leider zu einer Realsatire verkommen. Ich verstehe nicht, warum die Staatsbürgerschaft so schnell und unter solch schwachen Bedingungen vergeben wird. Diese Menschen sind keine Deutschen, kein Deutscher braucht vor Gericht einen Dolmetscher.

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Meinung des Tages: Änderung im Namensrecht – u.a. traditionelle ostfriesische Namen werden wieder möglich. Sollten weitere Änderungen folgen?

Was als Modernisierung geplant ist, dürfte eher als Rückkehr zu alten Traditionen gelten. Eltern konnten früher die eigenen Vornamen als Nachnamen geben, faktisch wurde dies 1874 jedoch abgeschafft. 2025 soll sich das ändern – bald könnte es wieder mehr Nachnamen wie „Jansen, Larsen oder Peters“ geben. Eine Neuerung gibt es allerdings zusätzlich.

Das plant die Gesetzesnovelle

Am meisten für Diskussionen sorgt vermutlich der Abschnitt, in dem es heißt, dass jede Person, die sich als Ostfriese fühlt, das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf. Es ist demnach nicht mehr nötig, einen Wohnsitz in oder ein aus Ostfriesland stammendes Elternteil zu haben.

Außerdem soll künftig nicht mehr nur die patronymische Form möglich sein: Traditionell wurden die Nachnamen der Ostfriesen aus den Vornamen der Väter gebildet. Je nachdem, ob der Vorname auf einen Vokal oder einen Konsonanten endet, wurde der Name neu gebildet. Hier gibt es eine Übersicht der Namensbildungen.

2025 soll die Tradition dann allerdings etwas verändert werden. Auch eine matronymische Namensgebung soll ermöglicht werden. Dadurch könnten dann auch Mütter ihre Vornamen in Form von Nachnamen an ihre Kinder weitergeben.

Darum soll sich das Namensrecht künftig ändern

Gösta Nissen vom Minderheitensekretariat in Berlin empfindet die Namensrechtsreform als längst überfällig. So hätten Westfriesen in den Niederlanden schon seit langer Zeit das Recht, ihren Namen nach der Tradition zu bilden. Deutschland passe sich also nur dem internationalen Namensrecht an. Für Nissen ein wichtiger Schritt, denn, so ihre Argumentation, für Minderheiten sei dies wichtig, gerade um kulturell sichtbarer zu sein. Als wichtigen Teil der friesischen Identität und Kultur sieht auch Stefan Seidler, der sich als Bundestagsabgeordneter vom Südschleswigschen Wählerverband versteht, die traditionellen friesischen Namen.

Weitere geplante Änderungen

Nicht nur für die Ostfriesen sind derartige Anpassungen geplant. Auch die dänische Minderheit sowie die Sorben, die in Deutschland leben, sollen künftig die Namensbildung entsprechend ihrer Tradition ausüben können. Kinder sowie Erwachsene dürfen sich bei den geplanten Änderungen einmalig umbenennen.

Weiter gilt für alle: Künftig sollen „echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ eingeführt werden – statt sich also wie bisher für einen Familiennamen entscheiden zu müssen, soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen – dieser wäre dann auch der Geburtsname für die gemeinsamen Kinder. Dadurch soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin dokumentiert werden können.

Stiefkinder und Scheidungskinder sollen außerdem einfacher ihren Nachnamen wieder ändern können. Wird beispielsweise der Nachname des Stiefelternteils angenommen und die Ehe aufgelöst oder das betroffene Kind zieht aus, so soll ihnen erleichtert werden, wieder ihren „ursprünglichen“ Nachnamen anzunehmen.

Bei Scheidungskindern soll der Nachname geändert werden können, wenn auch der betreffende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ablegt.

Weiter soll es geschlechtsangepasste Familiennamen geben. Dies soll möglich sein, wenn das Traditionell oder Kulturell in der Sprache vorkommt, aus der der Name stammt. Wenn der Ehename beispielsweise „Kowalski“ ist, so soll die Ehefrau künftig bestimmen können, dass sie auch im Personenstandsregister als „Kowalska“ eingetragen wird.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von der Rückkehr zu traditionellen Namensgebungen wie in diesem Beispiel bei den Ostfriesen? Würdet Ihr Euren Namen entsprechend ändern? Haltet Ihr die weiteren geplanten Überarbeitungen des Namensrechts für sinnvoll? Was würdet Ihr noch ergänzen, wenn Ihr die Möglichkeit hättet? Empfindet Ihr das Thema Nach- bzw. Ehenamen persönlich als sehr relevant oder legt Ihr darauf kaum bis gar keinen Wert? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/namensrecht-gesetz-entwurf-buschmann-justizministerium-scheidung-kinder-adoption-100.html
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/publ/ol-namensrecht/
https://www.ndr.de/kultur/norddeutsche_sprache/friesisch/Traditionelle-friesische-Nachnamen-wohl-bald-wieder-moeglich,nachnamen104.html
https://www.kultur-in-emden.de/2024/04/29/ostfriesische-namensgebung-ist-wieder-moeglich/#:~:text=Traditionell%20wurden%20die%20ostfriesischen%20Nachnamen,Namensgebung%20ist%20also%20auch%20m%C3%B6glich.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html


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