Könnte die "Dublin Klausel" bei Asyl nicht wegfallen, weil sie ja ohnehin nicht eingehalten werden kann?
denn Deutschland ist ja ein Binnenland, und im Grundgesetz ist dieser Dublin Passus auch nicht ratifiziert, sodaß die Flüchtlinge dann über die grüne Grenze wie während des kalten Krieges durch die Grenzen sich ein schmuggeln - ist die Lösung jetzt den Passus mit "Dublin" zu streichen, sodaß der Zutritt über die deutsche Grenze für Einwanderer und Flüchtlinge einfacher wird?
3 Antworten
was heißt "wegfallen" sie müsste umgesetzt werden, funktioniert aber nicht, ist also eine Fehlkonstruktion
diese Klausel ist sinnlos, solange die EU an ihren Außengrenzen überrannt wird und die Mittelmeerländer -mangels finanziellen Mitteln- wenig Möglichkeiten haben, dagegen anzugehen - es gibt auch zu viele gesetzliche Hemmnisse für eine Zurückweisung an den EU-Außengrenzen
diese EU- Außengrenzen müssen erst einmal dichtgemacht werden und solange DE sich so großzügig den Asylbewerbern gegenüber zeigt, werden die über die EU-Außengrenze gelangten Menschen sich immer DE als ihr Ziel aussuchen
wer ausreisepflichtig ist, muss abgeschoben werden - wenn sich ein Herkunftsland weigert, ihre Bürger zurück zu nehmen, muss die Entwicklungshilfe für dieses Land gestrichen werden - das damit frei werdende Geld kann dann z.B. für das Dichtmachen der EU-Außengrenzen eingesetzt werden, heute abgeschoben und morgen schon wieder auf der Matte, das kann es nicht sein
die paar "Vorzeigemaßnahmen", die uns jetzt (vermutlich aufgrund des desaströsen Wahlergebnisses in Thüringen und Sachsen) in TV und Zeitung vorgeführt werden, helfen da gar nicht
Formal gesehen reisen die meisten Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland ein und haben somit überhaupt keinen Anspruch auf Asyl.
Natürlich kann das eingehalten werden.
Steht aber so im Grundgesetz. Art. 16a.
Eine Regierung, die vorsätzlich das Grundgesetz missachtet, halte ich für hochproblematisch.
Ich auch, aber die Mehrheit der Bevölkerung anscheinend nicht
Die Dublin-Verordnung soll eigentlich sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur einmal innerhalb der EU geprüft wird und zwar in dem Land, in dem der Flüchtling zuerst europäischen Boden betreten hat. Das klingt logisch, hat aber in der Praxis zu vielen Problemen geführt.
Deutschland ist ein Binnenland und hat keine Außengrenze, die Nicht-Ratifizierung der Dublin-Klausel im Grundgesetz bedeutet, dass sie für Deutschland nicht direkt verfassungsrechtlich bindend ist, dennoch ist sie Teil des europäischen Rechts und beeinflusst die deutsche Asylpolitik.
Wenn die Dublin-Klausel abgeschafft würde, könnte es zu einer noch größeren Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU kommen, das könnte wiederum zu neuen Herausforderungen und Konflikten führen. Die Sorge, dass ohne die Dublin-Klausel die Zahl der illegalen Grenzübertritte steigen könnte, ist berechtigt. Eine Abschaffung der Verordnung würde die Notwendigkeit verstärkter Grenzkontrollen nicht beseitigen. Eine Abschaffung der Dublin-Klausel allein löst die vorhandenen Probleme nicht.
LG aus Tel Aviv
Die Regierung will das halt nicht einhalten