Hier ist wichtig, ob sie sich an den Kosten der Wohnung beteiligt hat.

Wenn ja, besteht ein Untermietverhältnis, welches du schriftlich mit 3 Monaten Frist zum Monatsende kündigen kannst.

Wenn nicht, gibt es keine gesetzliche Frist.

Hier muss die Frist angemessen sein. Angemessen dürfte hier zwischen 1 und 3 Monaten liegen.

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Die genannten 10 m² sind schon sehr viel.

Grundsätzlich ist es aber nicht ungewöhnlich, dass in höheren Geschossen die Wände dünner sind. Ebenfalls können Versorgungsschächte vorhanden sein, die nicht ganz bis nach oben laufen.

Tatsächlich hilft hier nur das nachmessen.

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Berechtigter Schutz vor äußeren Einflüssen

Schaut man sich an, wer sich so alles die Regenbogenflagge zueigen macht, ist in der Tat Vorsicht geboten.

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Du meinst sicher 80 Stunden pro Monat.

Wie auch immer. Dir steht Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.

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Klimawandel ist keine einfache Frage von ja oder nein.

Dafür ist das ganze Thema viel zu komplex.

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Das Alter zum Berufseinstieg ist über die Jahre und Jahrzehnte deutlich gestiegen.

Später einsteigen, im gleichen Alter in Rente gehen und dann länger Rente beziehen, kann schon rein mathematisch nicht funktionieren.

Ja, dafür brauchen wir eine Lösung.

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