Warum brechen SPD und die Grünen das Grundgesetz?
Im Grundgesetz Artikel 16a steht:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Nur die Minderheit der aktuellen Flüchtlinge kommen auch aus unsicheren Ländern, bzw. aufgrund politischer Verfolgung, somit hat ein Großteil der Flüchtlinge kein Recht auf Asyl.
(2) Auf Absatz 1 kann sich NICHT berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Alle Flüchtlinge reisen durch EU-Länder wo die genannten Gesetze sichergestellt sind - also somit auch auch kein Asylrecht möglich. Zusätzlich gibt es ja noch das Dublin-Abkommen, welches besagt, dass alle Flüchtlinge im ersten Land in dem sie ankommen aufgenommen werden müssen - auch dieses wird gebrochen.
Warum wird das Grundgesetz von den Rot/Grünen also seit Jahren ignoriert?
3 Antworten
Deine Warum-Frage beinhaltet eine absurde Lüge. Es wird gerade nicht das Grundgesetz gebrochen. Um das zu verstehen hier ein simpler Satz in zwei varianten:
- Ich reise aus Deutschland nach Spanien.
- Ich reise aus Deutschland über Frankreich nach Spanien.
Du kannst im Duden nachlesen, dass das Wörtchen "aus" den Beginn der Reise beschreibt. Das Wörtchen "nach" beschreibt das Ziel der Reise. Das Wörtchen "über" beschreibt hingegen einen Zwischenhalt oder etwas, was man durchquert.
Die Behauptung, es würde das Grundgesetz gebrochen basiert somit auf der rechtsradikalen Lüge, dass das Wörtchen "aus" im Grundgesetz eigentlich gar nicht da steht, sondern stattdessen das Wörtchen "über".
Das ist so aber nicht richtig.
Und doch gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die die Richtigkeit meiner Ausführungen beweisen.
aber entscheidend für den Asylanspruch ist, aus welchem Land sie zuletzt nach Deutschland eingereist ist
Eben nicht. Das Bundesverfassungsgericht widerspricht dir.
Dieses Prinzip ist auch die Grundlage für das Dublin-Verfahren, (I - III) wonach Asylanträge grundsätzlich in dem EU-Staat bearbeitet werden müssen, den die Person zuerst betreten hat.
Das ist in sich zwar durchaus richtig, aber erstens gibt es genug Ausnahmen, die auch ausdrücklich in Schengen definiert sind und zweitens ändert das nichts an unserer Verfassung und daran, wie das laut Duden und Bundesverfassungsgericht UND ursprünglicher Gesetzesbegründung zu interpretieren ist.
In Deutschland wird die humanitäre Regelung exzessiv ausgelegt. Es
Mag sein. Ändert aber nichts dran, dass es nicht illegal ist.
Es wäre von den 230.000 Asylbewerbern möglich gewesen ca. 75.000 direkt zurückzuweisen,
Nein. Laut Bundesverfassungsgericht ist genau das eben nicht möglich.
Nur in 5800 Fällen erfolgte eine Zurückweisung.
Die Zahlen sind völlig irreführend, da nicht mal ansatzweise alle überhaupt abgeschoben werden müssen, denn viele derer, die keinen Status erlangen oder ihn verlieren, gehen auch freiwillig. Das ist wirklich so.
Der Grund dafür ist wiederum, dass Griechenland und Italien die Rücknahme verweigern oder erschweren und dann die 6 Monats Frist für die Rückführung abgelaufen ist.
Die läuft alleine schon deswegen oft ab, weil unsere Behörden nach zwei großen Wellen schlichtweg überlastet sind. Beschwerden aber bitte an Putin richten.
Zusätzlich gibt es ja noch das Dublin-Abkommen, welches besagt, dass alle Flüchtlinge im ersten Land in dem sie ankommen aufgenommen werden müssen - auch dieses wird gebrochen.
Das ist faktisch falsch. Dieses Abkommen gibt es längst nicht mehr, weil Deutschland das einzige Land war, das sich noch daran gehalten hat.
Das bedeutet konkret, dass das Zurückschieben in den sicheren Drittstaat nicht klappt, weil diese Staaten sich weigern, die Menschen wieder aufzunehmen, obwohl sie dazu verpflichtet wären.
Noch konkreter: Sie wollen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, sie dürfen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, aber sie werden gezwungen, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Das ist kein Bruch - sondern ein Verstoß. Allerdings kein Freiwilliger. Ich könnte dich nicht zwingen, einen Menschen bei dir aufzunehmen und ihn gleichzeitig vor deiner Tür stehen zu lassen.
Denk immer daran: Einfache Antworten gibt es nicht.
Das wurde hier schon sooo oft erklärt. Soll man dir das nochmal erklären?
Nicht die Menschen aus Kriegsländer haben Asyl (das ist ein Sonderstatus) sondern politisch Verfolgte.
Wie soll man wissen wer Asyl bekommt und wer nicht, bevor es nicht überprüft wurde.
Geltendes Recht besagt aber dass dies im ersten Land wo er ankommt überprüft werden muss, sprich Italien, Griechenland oder sonstwo. Da alle Nachbarländer von D die im GG genannten Gesetze anwenden, ist Deutschland nicht dafür zuständig. Das Dublin-Abkommen bekräftigt dies.
Also wird EU-Recht und auch das GG gebrochen.
Griechenland hat 9 Mio Ew, wir 84 Mio.
Meinst du Griechenland und italien können alle Migranten alleine aufnehmen? Die ärmsten Länder der EU?
Denk doch mal nach!
Nein. Das Grundgesetz wird eben nicht gebrochen. Du verwechselst die deutschen Wörter "aus" und "über". Schau dir mal meine Antwort an.
xubjan, ich glaube Dublin war ein Fehler und alle akzeptieren es, dass es umgangen wird.
Wie ich hier schon schrieb, man kann doch nicht den zwei ärmsten Länder in der EU alle Migranten aufhalsen.
Allerdings dass sie alle nach Deutschland weiterleiten, sogar Bustickets hierher ausgeben, oder sie so schlecht behandeln, dass die Migranten dann hierher kommen wollen, ist nicht ok.
Der Depp für alle EU Länder sind wir nicht.
Es war ein Fehler, das ohne eine klare Verteilstruktur usw. zu machen.
Du irrst, es wurde eine genau Verteilerstruktur gemacht. Aber die meisten haben sie umgangen.
Hauptsächlich in dem sie die Flüchtlinge so schlecht behandelt haben, dass sie weiterzogen.
Das ist so aber nicht richtig.
Der Begriff „über“ wird oft fälschlicherweise verwendet oder missverstanden. Eine Person kann über mehrere Länder reisen, aber entscheidend für den Asylanspruch ist, aus welchem Land sie zuletzt nach Deutschland eingereist ist und nicht, dass sie über dieses Land reiste. Wenn es sich dabei um ein sicheres Drittland oder ein EU-Land handelt, ist das Grundrecht auf Asyl eigentlich ausgeschlossen.
Dieses Prinzip ist auch die Grundlage für das Dublin-Verfahren, (I - III) wonach Asylanträge grundsätzlich in dem EU-Staat bearbeitet werden müssen, den die Person zuerst betreten hat. Das aktuelle Dublin III Abkommen beinhaltet ausdrücklich, dass Personen in das EU-Land zurückgeführt werden können, in das sie zuerst eingereist sind.
In Deutschland wird die humanitäre Regelung exzessiv ausgelegt. Es wäre von den 230.000 Asylbewerbern möglich gewesen ca. 75.000 direkt zurückzuweisen, vor allem weil sie in der EU bereits einen Asylantrag gestellt hatten, aber nach Deutschland weiterreisten. Nur in 5800 Fällen erfolgte eine Zurückweisung.
Der Grund dafür ist wiederum, dass Griechenland und Italien die Rücknahme verweigern oder erschweren und dann die 6 Monats Frist für die Rückführung abgelaufen ist.
Hinzu kommen Gerichtsurteile zur humanitären Unterbringung in diesen Ländern.