Wie interpretiert Ihr das Asylrecht des Grundgesetzes?
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Demnach hat ein beispielsweise ein Afghane, der aus Polen nach Deutschland einreist keinen Asylanspruch.
Praktisch wird das allerdings so nicht umgesetzt. Der Afghane bekommt in Deutschland sein Verfahren, auch wenn er vorher schon vor Verfolgung geschützt war. Dann sagt Deutschland, nach Dublin-Verfahren sei eigentlich Polen für das Asylverfahren zuständig. Das interessiert aber in Polen nicht. So bleibt der Afghane bei uns.
Das ist die bittere Wahrheit. Im letzten Jahr über 300.000 neue Asylanträge. Türken, Syrer, Afghanen, Iraker,…
Fast alle im Widerspruch zum Grundgesetz.
3 Antworten
Dann sagt Deutschland, nach Dublin-Verfahren sei eigentlich Polen für das Asylverfahren zuständig. Das interessiert aber in Polen nicht.
Das Dublin Verfahren ist eine Regelung, die völliger Unsinn ist und deshalb keine Anwendung mehr findet. Die Länder der EU-Außengrenzen sollen die ganzen Flüchtlinge aufnehmen und der Rest darf zuschauen. Deshalb nehmen Deutschland und andere EU-Länder freiwillig Flüchtlinge auf. Diese Flüchtlinge werden in anderen Ländern (z.B. Außengrenzen) häufig bewusst nicht registriert, sodass unklar ist, welches Land zuständig wäre. Das ist aber auch mehr als verständlich.
Fast alle im Widerspruch zum Grundgesetz.
Flüchtlinge aufzunehmen steht nicht entgegen des Grundgesetzes, ganz im Gegenteil. Deutschland hat auch UN-Konvention unterzeichnet und muss sich an Pflichten halten.
Kein Mensch ist illegal. Wenn er nicht registriert wurde, dann hat er hier Asylanspruch.
Augelutschte Plattitüde. Lässt Du auch Deine Wohnungstür ständig offen?
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Das muss immer sicher gestellt werden.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist
es ist grundsätzlich gegeben, wenn auf Grundlage von Beweismitteln oder Indizien festgestellt wird, „dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaates illegal überschritten hat“ aber es gibt halt noch andere Ausnahmen
Zusätzlich zum Artikel 16A gibt es aber noch eine weitere rechtliche Regel um Asyl in Deutschland zu beantragen und das ist das Dublin Verfahren.
Also man kann in Deutschland Asyl beantragen nach Artikel 16A oder Deutschland wird durch das Dublin-Verfahren hierzu bestimmt und hier trifft Artikel 16A Absatz (2) nicht mehr zu
Das ist der Kern des Problems. Eine bestimmte rechtliche Interpretation des Dublin-Verfahrens, das von den meisten EU-Staaten ignoriert wird, führt dazu, dass wir in den letzten 10 Jahren Millionen Asylbewerber nach Deutschland gelassen haben, die ganz offensichtlich keinen Asylgrund hatten, als sie unsere Grenze überschritten.
Die Idee einer solidarischen Lastenteilung innerhalb der EU ist auch Teil des Dublin Verfahren, wird ebenfalls ignoriert.
Das Verfahren III stammt aus 2013, keiner hat an 2015-2017 gedacht.
Und jetzt möchte jeder nur "seine" Verbesserungen im Dublin verfahren durchsetzen.
Die inneren Länder, möchte das die Verfahren im Ankunftsland stattfindet. Die Ankunftsländer sehen die Schuld für die hohe Zahl an Flüchtlingen vor allen bei diesen Ländern (Deutschland u.a. mit hohen Sozialzahlungen) und wollen das die solidarischen Lastenteilung eingehalten wird.
Und man darf nicht vergessen das 1/3 aller Anträge abgelehnt wird. Ein guter Teil ist nur geduldet. Hier wird kein Asyl gewährt
Das Asylrecht ist eine großartige Sache. Aber das Dublin-Abkommen ist an der Realität gescheitert. Es musste auch scheitern, denn dieses Abkommen benachteiligt, übervorteil und überfordert auch die Staaten, die eine EU-Außengrenze haben. Hier braucht es andere und gerechtere Lösungen, innerhalb der EU, wenn man das Asylrecht retten möchte.
Die wird es solange nicht passieren, solange Deutschland de facto das Überlaufbecken ist. Sehr bequem, für die anderen Länder, dass die Asylbewerber lieber nach Deutschland gehen, als in Polen oder Italien oder Griechenland zu bleiben.
Das Dublin-Abkommen war sehr bequem für uns, bis die schiere Masse dazu führte, dass Asylbewerber in Italien auf der Straße schlafen mussten oder in Griechenland in Lagern wie Moria dahinvegetierten. Wie ich bereits schrieb:
Hier braucht es andere und gerechtere Lösungen, innerhalb der EU, wenn man das Asylrecht retten möchte.
Die Realität ist nun mal, dass Deutschland das reichste Land in der EU ist und nicht einmal die meisten Flüchtlinge (pro 1000 Einwohner) aufgenommen hat. Tschechien liegt vorne, gefolgt von Österreich.
Das reichste Land in der EU? Definitiv nicht Deutschland.
„Weil die Bank of Japan den Zinserhöhungen anderer Notenbanken nicht folgte, verlor die japanische Landeswährung im vergangenen Jahr gegenüber dem Dollar 14 Prozent und gegenüber dem Euro 13 Prozent an Wert. Denn die Märkte nahmen die wachsende Zinsdifferenz zwischen der ostasiatischen Industrienation und dem Rest der Welt zum Anlass, den Yen als Billigwährung abzustempeln.“
Wenn die japanische Notenbank die Zinsen erhöht, haben die Japaner in USD wieder das größere BIP als D.
Wenn man im Unrecht ist, kann man das auch durchaus mal zugeben. Das ist jetzt keine Schande und eigentlich auch nicht die ganz hohe Schule der Persönlichkeitsentwicklung. Aber gut, selbstbewusstes Auftreten und so zu tun, als wäre man ein internationaler Wirtschafts- und Finanzexperte, ist natürlich auch eine Möglichkeit, mit sowas umzugehen. Allerdings deutet das natürlich eher auf den Dunning-Kruger-Effekt hin, wenn man gleichzeitig offensichtliche Fakten derart ignoriert.
No Front, einfach nur mal als ehrliches Feedback meinerseits.
Nein. Wenn jemand in Polen sicher vor Verfolgung ist, dann hat er keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland.