Sind die Grünen Verräter an den deutschen Interessen?
Der stellvertretende Grünen-Vorsitzende Sven Giegold verlangt in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Das berichtet der „Tagesspiegel“, dem der Brief auch vorliegt. Hintergrund sind die von der neuen Bundesregierung eingeführten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen.
Er beobachte die Zurückweisungen mit großer Sorge, schreibt Giegold. „Nach meiner Erinnerung hat noch nie eine neue Regierung eines großen Mitgliedslandes mit der quasi ersten Amtshandlung den Bruch europäischen Rechts in Kauf genommen“, heißt es in dem Schreiben. Insbesondere die pauschale Zurückweisung von Asylsuchenden erfülle das Kriterium der Nichtkonformität mit dem EU-Recht, so Giegold. „Diese Zurückweisung erfolgt systematisch und nicht etwa nur in Einzelfällen.“
Man sieht daran, dass es unglaublich wichtig war, dass dem BSW wenige Stimmen zum Einzug in den Bundestag fehlten. Sonst säßen jetzt diese Grünen in der Regierung und würden alles tun, damit die arabische Völkerwanderung nach Deutschland ungebremst weitergeht.
Ausnahmeregel im Europäischen Recht
Der Artikel 72 erlaubt es den Mitgliedsstaaten der EU unter bestimmten, besonderen Voraussetzungen die europäischen Regeln zu Asyl- und Migrationsfragen nicht mehr anzuwenden. Und zwar dann, wenn die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" und der "Schutz der inneren Sicherheit" in dem Mitgliedsstaat andernfalls in Gefahr wären.
"Nationale Notlage" für Zurückweisungen an der Grenze? | tagesschau.de
Bisher ist es so, dass jeder der an der deutschen Grenze das Zauberwort "Asyl" sagt, eingelassen, verpflegt, untergebracht und mit Geld ausgestattet wurde. Tatsächlich bleiben diese Leute dann dauerhaft in Deutschland, da der Staat nicht in der Lage ist, nach jahrelangen Verfahren, die Leute wieder loszuwerden.
Das ist das Problem. Die Grünen zeigen, dass sie wollen, dass auf diesem Wege die arabische und türkische Völkerwanderung nach Deutschland weitergehen soll.
57 Stimmen
7 Antworten
Verräter ist in diesem Zusammenhang nicht das richtige Wort
ich nenne es bodenlose Leichtfertigkeit aufgrund von Arroganz und Ignoranz und Parteiideologie und das den eigenen Bürgern gegenüber
Ich will "Verräter an den deutschen Interessen" hier nicht bestätigen. Das klingt für mich zu hart.
Allerdings haben viele Grüne, Linke und auch Sozialdemokraten eine sehr naive Sicht auf das Thema.
Ich frage mich, warum wendet sich Sven Giegold denn an Ursala von der Leyen und stellt nicht selbst zusammen mit seiner Grünen-Fraktion im EU-Parlament eine Klage an den EuGH?
Was wurde im Vorfeld nicht alles gelogen!
Jahrelang sollte es unvereinbar mit deutschen Gesetzen sein. Das wurde mit dem Grundgesetz (16a /2 GG) sowie dem Asylrecht (§18) komplett widerlegt. Auch das Aufenthaltsgesetz sowie die Genfer Flüchtlingskonvention sprechen nicht gegen die neuen Maßnahmen der aktuellen Bundesregierung.
Es wurde lediglich eine mündliche Weisung des damaligen Innenministers de Mesaire (auf Anweisung von Frau Merkel) aus dem Jahr 2015 von Herrn Dobrindt wieder zurückgenommen. Und diesmal sogar schriftlich. Damit findet nun deutsches Recht endlich mal wieder Anwendung. So deutlich muß man das auch mal sagen.
Auch wurde von bestimmten Leuten immer wieder gesagt, dass die Grenzen geschlossen werden und auch das Asylrecht ausgesetzt wird. Beides ist falsch. Es erfolgen lediglich Grenzkontrollen und gegebenfalls Zurückweisungen. Der Freizügigkeitsverkehr für EU-Bürger laut Schengen-Abkommen hat weiterhin Bestand. Auch ist das Asylrecht nach wie vor gültig.
Politiker, wie Herr Giegold, verweisen nun nur noch ausschließlich auf die europäischen Dublin-Regeln. Angeblich soll nun Deutschland weiterhin verpflichtet sein, Asylsuchende aufzunehmen, auch wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Hier hat der EuGH schließlich ja auch schon Urteile (gegen Ungarn, sowie zu Abweisungen an der Slowenisch-Kroatischen Grenze) erlassen.
Ich finde es gut, dass Du hier in dem Zusammenhang nochmal auf Artikel 72 (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) verweist. Dort ist übrigens nichts über eine "Notlage" erwähnt.
Vielmehr ist steht dort geschrieben, dass ein EU-Staat auch die europäischen Regeln umgehen kann, wenn es um die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" und der "Schutz der inneren Sicherheit" in dem Mitgliedsstaat geht.
Beide Punkte sind sicherlich strittig. Aber ich glaube, Deutschland kann sehr wohl belegen, dass unsere Systeme bereits am Anschlag sind, teilweise nicht mehr funktionieren und auch die Kriminalität bei schweren Straftaten speziell bei ganz bestimmten Migranten-Gruppen gestiegen ist. Die innere Sicherheit ist durchaus gefährdet.
Aus meiner Sicht hat Herr Dobrindt auch einen sehr cleveren Schachzug gemacht. Er hat bestimmt, dass vulnerable Gruppen, insbesondere auch Schwangere sowie Minderjährige, von den Zurückweisungen ausgenommen werden. Es wäre sicher schwer gegenüber dem EuGH zu argumentieren, dass schwangere Frauen eine Gefahr für die innere Sicherheit sind.
Genau das hatten aber Ungarn und Slowenien nicht gemacht. Es wurden grundsätzlich alle abgewiesen. Letztendlich werden das aber die Gerichte entscheiden müssen.
Aber auch wenn der EuGH hier ein Urteil gegen die deutsche Praxis fällen sollte, steht immer noch die Frage, was wiegt mehr - europäisches oder nationales Recht. Und hier sind sich auch die führenden Verfassungsrechtler überhaupt nicht einig. Hans-Jürgen-Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, sieht Zurückweisungen an der deutschen Grenze nicht nur für möglich, sondern auch für grundsätzlich gegeben an. Für ihn steht hier eindeutig das nationale über dem europäischen Recht, weil sonst unsere staatliche Souveränität gar nicht mehr gegeben wäre.
Ich halte die Maßnahmen der neuen Regierung für vollkommen richtig. Sie allein werden aber nicht ausreichen um die illegale Migration wirksam zu beenden.
Ja, den Eindruck habe ich auch. Und vom BSW halte ich auch nichts.
Sven Gigold ist EU-Parlamentarier und nicht ein Vertreter Deutschlands oder der deutschen Regierung. Er macht nur seine Arbeit. Allerdings müsste die EU-Kommission von selbst aktiv werden und ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn europäisches Recht gebrochen wird.
Möglicherweise müssen Gerichte klären, ob die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung wegen der Flüchtlinge bei uns nicht mehr gegeben ist. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass diese Ausnahmeklaussel auf die aktuelle Situation in Deutschland nicht anwendbar ist.
Nicht die Grünen allgemein.
Aber die jenigen welche auf Grund von Ideologie Reformen verweigern.
Die gibts aber auch genauso in der CDU, der FDP und auch der SPD.
Von den Linken und der Afd reden wir erst gar nicht.