Glaubt Ihr, dass mit den Grünen eine echte Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik erreicht werden kann?


10.09.2024, 11:45

Aktuell ( 10. September, 11:00 Uhr):Die Grünen kennen bisher keine Details zu den von Faeser geplanten Grenzkontrollen und lehnen die Zurückweisung von Menschen an der Grenze ab

„Die Frage der Zurückweisung ist eine zentrale Frage“, betonte der CDU-Politiker Frei. Sollte es hier bei den Gesprächen mit der Bundesregierung keine Übereinstimmung geben, „dann würde das Format so keinen Sinn mehr machen“. Nachdem etwa der Grünen-Co-Chef Omid Nouripour (49) erklärt habe, er kenne Faesers Pläne NICHT, könne er sich nicht vorstellen, dass es bereits eine abgestimmte Haltung der Ampel gebe, so Frei.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) hatte am Montag vorübergehende Grenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen als Maßnahme gegen irreguläre Migration angeordnet. Zudem sagte sie, die Bundesregierung habe ein Modell für die Zurückweisung von Geflüchteten an den Grenzen entwickelt, das europarechtskonform sei – und über das bisherige Maß hinausgehe.

Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic (47) hat hingegen klargemacht, dass sie die Forderungen nach Zurückweisungen ablehnt. „Alle Menschen, die an der deutschen Grenze ankommen und ein Asylgesuch stellen, die haben erst einmal einen Rechtsanspruch darauf, dass dieses Asylgesuch auch geprüft wird“, sagte Mihalic im ARD-„Morgenmagazin“.

Nein 94%
Ja 6%

35 Stimmen

11 Antworten

Nein

eine wende ist meiner ansicht nach mit den grünen hier nicht möglich. sie haben sich zum anwalt aller migranten und anderer minderheiten aufgeschwungen ohne lösungen zu finden / suchen. einfach mal pauschal, weil es in ihre ideologie passt. maximal schade und ungeschickt. alle verlieren dabei:

  • die grünen, weil sie gegen die bürger arbeiten
  • die migranten, weil sie ohne grund stigmatisiert werden
  • deutschland als land, weil es das land an vielen stellen überfordert

und trotzdem, die grünen begreifen es einfach nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein

Vielleicht kann sie diverse „Fachkräfte“ mit „feministischer Aussenpolitik“ abschrecken…🤣

Nein

Definitiv nein! Unter dieser Partei wird das nicht funktionieren. Die wollen, wie auch schon von anderen geschrieben, unser Land ethnisch verändern und aus meiner Sicht auch unsere Regierungsform immer mehr zu einer Art Autokratie machen.

Gruß NicoFFFan

Viele wollen gar keine Ausländerpolitik nach Vorstellungen der AfD, sondern die Achtung sowohl des Grundgesetzes als auch der bestehenden internationalen Verträge. Ich hoffe, dass die Grünen da standhaft bleiben und sich nicht den rechten Hetzern und Scharfmachern beugen.

Ist schon irre: Wer Grenzkontrollen verspricht, wird als Held gefeiert. Dass die locker das Vierfache der Gesamtkosten der Flüchtlinge pro Jahr betragen würden, wird mit keinem Wort erwähnt. Aber es macht klar: Es geht hier nicht um Geld für Wohnungen oder anderes, sondern um blanke Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass. Dafür sollten sich eine Menge Leute schämen, sie haben allen Grund dazu!


ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 10:24

Danke für Deinen ehrlichen Kommentar.

Im Grundgesetz Artikel 16 a steht, dass keinen Asylanspruch in Deutschland hat, wer aus einem unseren Nachbarstaaten nach Deutschland einreisen will.

Wenn man dies in der Praxis umsetzen will, wird man von Dir als „Hetzer“ diffamiert und angepöbelt.

musso  10.09.2024, 10:31
@ZehlendorfMitte

Man hat vielleicht keinen Asylanspruch; das schließt aber per Gesetz nicht aus, dass man das Land zwecks Prüfung eines Antrages betreten darf. Wäre das so gemeint, hätte man es so formuliert. Man hat also das Recht, den Antrag in Deutschland prüfen zu lassen.

Länder wie Ungarn, die niemanden ein- oder durchreisen lassen, prüfen nicht. Dort kann also entgegen den EU Verträgen niemand einen Antrag stellen. Also muss er woanders gestellt werden.

ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 10:41
@musso

Das stimmt nicht. Es gibt eine umstrittene Interpretation der Dublin-Verordnung, die praktisch dazu führt, dass man an der deutschen Grenze nicht abgewiesen wird, wenn man das Wort „Asyl“ ausspricht.

Dies gilt übrigens für alle Mitgliedsstaaten. Auch für Ungarn usw.

musso  10.09.2024, 11:14
@ZehlendorfMitte

das Asylrecht ist ein individuelles Recht. Man hat das Recht, zumindest überprüfen zu lassen, ob ein Recht auf Asyl besteht. Ja das gilt auch für Ungarn, nur halten die sich an nichts. Und es ist kein Grund, daraus etwas anderes zu machen, wie AfD und Merz es fordern.

ZehlendorfMitte 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 11:17
@musso

Nein. Es ist rechtlich zulässig, an der Grenze abzuweisen, da wegen Artikel 16 a definitiv kein Asylanspruch in Deutschland besteht.

Darum genau geht jetzt der Streit.

musso  10.09.2024, 16:08
@ZehlendorfMitte

Es ist nicht so einfach, weil hier nicht nur nationales, sondern auch internationales Recht betroffen ist.

Die in Artikel 16a getroffene Regelung zur Einschränkung des deutschen Asylrechts ist für die Fragestellung von Zurückweisungen allerdings seit geraumer Zeit nicht mehr maßgeblich. Ob Zurückweisungen an der Grenze zulässig sind, ergibt sich vielmehr aus dem Europarecht und dem völkerrechtlichen Verbot der Zurückweisung. Nach der europarechtlichen sogenannten Dublin-III-Verordnung sind Zurückweisungen an der Grenze von Menschen, die Asyl suchen, nicht ohne Weiteres zulässig. Vielmehr ist zunächst zu prüfen, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/asyl-und-migration/zurueckweisung-an-der-grenze

Das deutsche Asylgesetz enthält zwar Regeln zum Thema Zurückweisung an der Grenze. Sie werden aber vom EU-Recht überlagert. Entscheidend sind die Regeln der Dublin-III-Verordnung der EU. Darin steht unter anderem, wie mit Menschen zu verfahren ist, die an den deutschen Grenzen ankommen und Asyl suchen.
Die Verordnung legt auch fest, wer in der EU für das jeweilige Asylverfahren zuständig ist. Und, dass die Mitgliedsstaaten asylsuchende Flüchtlinge nicht einfach so zurückweisen dürfen. Also auch dann nicht, wenn sie selbst nicht zuständig sind für das Verfahren. Vielmehr müssen sie genau prüfen, welcher Staat stattdessen zuständig ist. Dann dürfen und sollen sie den Flüchtling geordnet in genau dieses Land überstellen, damit dort das Asylverfahren durchgeführt werden kann.
"Dieses Verfahren dauert derzeit knapp fünf Monate, erst nachdem ein Verwaltungsgericht grünes Licht gegeben hat, darf Deutschland dann an den zuständigen Staat überstellen. Das ist etwas ganz anderes als eine Zurückweisung an der Grenze", erklärt Daniel Thym, Professor für öffentliches Recht an der Universität Konstanz.  
Asylsuchende sollen also koordiniert zurückgeführt werden und nicht in Europa umherirren und von einem Land in ein anderes geschickt werden. In aller Regel sind für die Asylverfahren nicht die deutschen Nachbarländer zuständig, sondern die Mitgliedsstaaten an den EU-Außengrenzen. Eine Zurückweisung in die Nachbarländer ist also nach ganz überwiegender Meinung der Experten nach den Dublin-Regeln nicht erlaubt.