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Warum gründet Deutschland keine staatliche Beteiligungs-AG wie Österreich, um mit Dividenden die Rentenversicherung zu stärken?

Ich habe eine Idee, wie Deutschland sein Budgetloch stopfen und gleichzeitig höhere Renten finanzieren könnte – und zwar nachhaltig, ohne neue Steuern oder Schulden. In Österreich gibt es die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG), die im Auftrag des Staates Anteile an strategisch wichtigen Konzernen hält. Dadurch generiert der Staat jährlich Milliarden an Dividenden, hat Einfluss in wichtigen Unternehmen und stärkt gleichzeitig seine Volkswirtschaft.

Ein Beispiel: Es gibt die OMV AG mit über 10 % Dividendenrendite, an denen der Staat über die ÖBAG beteiligt ist – auch andere wie etwa Erste Group, Telekom Austria, Raiffeisen Bank, BAWAG oder PORR AG. Wenn Deutschland ebenfalls eine Deutsche Beteiligungs AG gründen würde, könnte sie z. B. 20–30 % der frei handelbaren Aktien von OMV kaufen. Das wäre eine echte Staatsinvestition, keine Ausgabe. Mit den Dividendenerträgen könnten jährlich Milliarden an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen werden – ohne dass sich Manager oder Politiker daran bereichern.

Zugleich wäre es keine Kapitalflucht, sondern ein Rückfluss von Gewinnen aus österreichischen Firmen, wo ohnehin viele Deutsche Urlaub machen und konsumieren. So profitiert Deutschland direkt vom Wachstum unserer Nachbarn – und sichert langfristig die Rente.

Warum also setzt niemand im Bundestag auf so eine starke Idee, obwohl das Modell in Österreich längst funktioniert?

Was meint ihr – wäre das nicht eine brillante Lösung, um Deutschlands Finanzen und Rentensystem endlich nachhaltig abzusichern?

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Finanzen, Geld, Wirtschaft, Rente, Deutschland, Bundestag, Deutsche Rentenversicherung, Österreich, OMV

Wie lest Ihr diese Originalzitate aus dem Gutachten von Brosius- Gersdorf zur Möglichkeit von Abtreibungen?

 "Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist ... Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln."

"Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert."

"Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können."

Das alles steht in jedem Fall im krassen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Letztlich will die Frau es gestatten, Kinder bis zum 9. Monat im Mutterleib zu töten, wenn die Mutter es so will

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Sie will Abtreibungen bis zur Geburt ermöglichen 67%
Anders 33%
Bundestag, Bundesverfassungsgericht

Ist diese Aussage von Frau Brosius-Gersdorf überzeugend?

Sie beklagt sich heute: "Die Berichterstattung über meine Person und meine inhaltlichen Positionen im Zusammenhang mit der Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts war in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent."

Wirklich??? Ich glaube nicht. Hier, was sie heute in ihrer Pressemitteilung u.a. entschuldigend zu einem Thema schreibt:

"Es wurde berichtet, ich wolle durch Paritätsmodelle für die Wahl des Deutschen Bundestags Wahlgrundsätze wie insbesondere die Wahlgleichheit aushebeln. Richtig ist: Ich habe mich rechtswissenschaftlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob das im Grundgesetz verankerte Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Eingriffe in die Wahlgrundsätze rechtfertigt. Diese Frage ist in der Rechtswissenschaft umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt."

Hier ist, was sie in einem Gastbeitrag des Tagespiegels schrieb, was Kritik auslöste:

"Faktische Nachteile für Frauen bestehen beim Zugang zum Bundestag. Sie sind dort unterrepräsentiert, weil die Parteien sie seltener nominieren als Männer oder häufiger auf aussichtslose Plätze setzen. Der Grund hierfür sind Männerbündnisse, männlich geprägte Karrieremuster, ungünstige Sitzungsbedingungen sowie Vorbehalte gegenüber der Eignung von Frauen in den Parteien....Diese Nachteile für Frauen beseitigt der Gesetzgeber, wenn er die Parteien zur Aufstellung von Bewerber-Tandems verpflichtet und den Bürger mit seiner Erststimme zwischen Mann und Frau wählen lässt."

Fazit: sie will tatsächlich die Parteien zwingen, geschlechterparitätische Bewerber-Tandems aufzustellen. Das ist unvereinbar mit dem freien Wahlrecht der Deutschen. Ihre heutige Klarstellung verschweigt das und ist damit irreführend.

Ein Grund mehr, diese Frau nicht zur Verfassungsrichterin zu machen.

Bundestag, Bundesverfassungsgericht

Wie beurteilt ihr den Eklat bei BVerfG-Richter-Wahl?

BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde die geplante Wahl der nominierten drei BVerfG-Richter:innen Günter Spinner, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold während der Sitzung wieder von der Tagesordnung genommen. Zuvor hatte sich abgezeichnet, dass Dutzende Abgeordnete der CDU/CSU nicht bereit sind, Brosius-Gersdorf zu wählen, weil sie sie für zu links halten. Die CDU/CSU beantragte dann aber die Absetzung der Wahl Brosius-Gersdorfs unter Berufung auf BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde die geplante Wahl der nominierten drei BVerfG-Richter:innen Günter Spinner, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold während der Sitzung wieder von der Tagesordnung genommen. Zuvor hatte sich abgezeichnet, dass Dutzende Abgeordnete der CDU/CSU nicht bereit sind, Brosius-Gersdorf zu wählen, weil sie sie für zu links halten. Die CDU/CSU beantragte dann aber die Absetzung der Wahl Brosius-Gersdorfs unter Berufung auf Recherchen des Plagiatjägers Stefan Weber. SPD und Grüne bestanden darauf, dass an diesem Tag gar keine BVerfG-Richterwahlen stattfinden. Sa-FAZ (Stephan Klenner), Sa-taz (Christian Rath), Welt (Ricarda Breyton), tagesschau.de (Kolja Schwartz), spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.), bild.de und LTO schildern die Vorgänge. Die SPD hält an Brosius-Gersdorf fest und bietet Gespräche der Kandidatin mit der CDU/CSU-Fraktion an. Die Rechtsprofessorin sei "in der Fachwelt absolut anerkannt", so SPD-Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch. Die Grünen forderten eine Sondersitzung des Bundestags in der anstehenden Woche. Bundestags-Präsidentin Julia Klöckner (CDU) stellte einen neuen Anlauf aber erst nach der Sommerpause, ab dem 10. September, in Aussicht. Bis zur Ernennung von Nachfolger:innen bleiben die ausscheidenden Richterinnen und Richter geschäftsführend im Amt. Mo-SZ (Detlef Esslinger/Wolfgang Janisch u.a.) und Mo-taz (Luisa Faust) berichten.

https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2025-07-14-eklat-bverfg-richterwahl-urteil-vergewaltigung-entfuehrung-block

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