Sie beklagt sich heute: "Die Berichterstattung über meine Person und meine inhaltlichen Positionen im Zusammenhang mit der Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts war in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent."
Wirklich??? Ich glaube nicht. Hier, was sie heute in ihrer Pressemitteilung u.a. entschuldigend zu einem Thema schreibt:
"Es wurde berichtet, ich wolle durch Paritätsmodelle für die Wahl des Deutschen Bundestags Wahlgrundsätze wie insbesondere die Wahlgleichheit aushebeln. Richtig ist: Ich habe mich rechtswissenschaftlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob das im Grundgesetz verankerte Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Eingriffe in die Wahlgrundsätze rechtfertigt. Diese Frage ist in der Rechtswissenschaft umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt."
Hier ist, was sie in einem Gastbeitrag des Tagespiegels schrieb, was Kritik auslöste:
"Faktische Nachteile für Frauen bestehen beim Zugang zum Bundestag. Sie sind dort unterrepräsentiert, weil die Parteien sie seltener nominieren als Männer oder häufiger auf aussichtslose Plätze setzen. Der Grund hierfür sind Männerbündnisse, männlich geprägte Karrieremuster, ungünstige Sitzungsbedingungen sowie Vorbehalte gegenüber der Eignung von Frauen in den Parteien....Diese Nachteile für Frauen beseitigt der Gesetzgeber, wenn er die Parteien zur Aufstellung von Bewerber-Tandems verpflichtet und den Bürger mit seiner Erststimme zwischen Mann und Frau wählen lässt."
Fazit: sie will tatsächlich die Parteien zwingen, geschlechterparitätische Bewerber-Tandems aufzustellen. Das ist unvereinbar mit dem freien Wahlrecht der Deutschen. Ihre heutige Klarstellung verschweigt das und ist damit irreführend.
Ein Grund mehr, diese Frau nicht zur Verfassungsrichterin zu machen.