Weisen die Einstufung der AfD als rechtsextrem und das gewollte Verbotsverfahren undemokratische Züge auf?
47 Stimmen
9 Antworten
Weil der Verfassungsschutz nicht neutral ist, sondern weisungsgebunden an das Innenministerium, also momentan noch Frau Faeser, die hier ihren letzten Trumpf ausspielt. Das ist undemokratisch. Im übrigen wird auch mein Pastor als "gesichert extrem" geführt, weil er die Wahrheit in der Bibel verkündet. Also alles mögliche kann "gesichert extrem" sein, wenn es die Regierung so will. Interessant auch, dass das zugrunde liegende Gutachten nicht veröffentlicht wird. Offenbar gibt es hier etwas zu verbergen...
Ein Verbotsverfahren hat rechtlich mit der Einschätzung des Verfassungsschutzes nichts zu tun. Die AfD zu verbieten wäre das absolute no go. Dazu müsste sie schon aktive Umsturzpläne vorhaben, was nicht der Fall ist, sie hat nur eine andere Meinung. Eben deshalb wäre ein Verbo absolut undemokratisch.
Es geht hier doch gar nicht um Demokratie, sondern darum, die einzige rechtsgerichtete Partei zu verbieten, weil sie den etablierten Parteien zu stark wird.
Wie soll denn der Verfassungsschutz unabhängig sein, wenn er dem jeweiligen Innenministerium weisungsgebunden ist? Da beißt sich doch der Hund in den Schwanz.
Der Begriff "weisungsgebunden" bezieht sich nicht auf die konkreten Entscheidungen, sondern auf die organisatorische Bindung.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die "organisatorische Bindung" vom Innenministerium ausgenutzt wird (siehe Faeser). Was da im Hintergrund abläuft, wird wohl kaum an die Öffentlichkeit dringen. Politikern kann man nicht mehr trauen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Behörde, die dem Innenministerium angegliedert ist.
Das was bisher aus dem 1.100 Seiten starken Bericht bekannt ist, ist nicht geeignet, ein Verbotsverfahren zum Erfolg zu bringen.
Eine Demokratie muss sich auch verteidigen dürfen.
Was passiert wenn sie es nicht tut, haben wir bei der Weimarer Republik erlebt.
...das ganze eine Farce ist, die nur dazu dient den Altparteien folgenloses Handeln zu ermöglichen. Zum Einen, das Erscheinen kurz vor der Wahl. Dann die Initiatoren, haben sich als höchst inkompetent erwiesen.
Auch die Beispiele bzw Beweise die vorgelegt wurden sind aus dem Zusammenhang gerissene Statements.
Die SPD brachte das weilsie verhindern wollte,dass die CDU mit der AfD koaliert, damit hatten sie die möglichkeit,Merz in die Ecke zu drängen.
weil es wichtig ist, dass Parteien nicht verfassungsfeindlich sind.
Ja, es besteht eine Weisungsbindung. Die ist vom Gesetz her so vorgesehen.
Es besteht jedoch auch die Verpflichtung zur Neutralität und zur Wahrung der Unabhängigkeit bei der Erfüllung der operativen Aufgaben.
Auch ein Fußballschiedsrichter hat einen Vorgesetzten, oder?
Das bedeutet aber nicht, dass er auf dem Spielfeld nur so pfeift, wie es sein Vorgesetzter will.