Sollte nach der Einstufung des Verfassungsschutzes ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden?
10 Antworten
Letztendlich macht es vielleicht gar keinen Unterschied mehr, ob man ein Verbotsverfahren einleitet oder nicht. Ich befürchte, es könnte zu spät sein.
Vielleicht wartet man jetzt noch, bis die Gerichte die Einstufung der AfD juristisch überprüfen. Das wird Jahre dauern. Wenn es dann dabei bleibt und der Bundestag ein Verbotsverfahren beschließen sollte, wenn es eine Mehrheit dafür gibt, was ja bisher nicht der Fall war und je stärker die AfD wird, wird das ja auch immer unwahrscheinlicher, dauert ein solches Verfahren in Karlsruhe 6 bis 7 Jahre.
Wer weiß was in 10 Jahren ist. Vielleicht regiert die AfD schon. Vielleicht hat sie bis dahin eigene Richter nach Karlsruhe entsandt. Und selbst wenn sie dann verboten würde, wenn sie dann beispielsweise bei 40 % steht, was wäre dann schädlicher für die Demokratie? Die AfD oder 40 % der Bürger, insbesondere im Osten, ihrer politischen Vertretung zu berauben?
So oder so, wir haben das mit der AfD schon zu lange laufen lassen. Jetzt bewegen wir uns in einem Dilemma, aus dem wir als Rechtsstaat und Demokratie, vielleicht gar keinen Ausweg mehr finden.
Falsch! Abgesehen davon gibt es nicht nur das "Harte Verbotsverfahren, sondern auch so Dinge wie Beamte aussortieren, wenn diese nach wie vor Ihren Amtseid verletzen, in dem Sie sich dort arrangieren. Genauso Wahlkampfhilfen, entsprechend der Wahlergebnisse kann man streichen. Spenden für Politische Vereinigungen sind dann auch nicht mehr Absetzbar/Abschreibbar. Konten einfrieren... Das "harte" Verbot ist eine, aber nicht die einzigste Möglichkeit. Und, ein "zu groß" ist kein Gegenargument. Sonst hätte es die Absage des NPD-Verbotes nie geben dürfen, den das scheiterte damals nur an der Tatsache, daß Sie mittlerweile zu KLEIN und UNBEDEUTEND waren. Das viel früher viel intensiver hingeschaut werden hätte müssen, spätestens 2017, bin ich voll bei dir. Aber ein Verbotsverfahren hat hohe Hürden, aus guten Gründen, und ist nicht per "Schnellgericht" zu realisieren. Abkürzungen funktionieren nicht - mußte der Verfassungsschutz damals bei der NPD leidvoll erfahren, als er im ersten Anlauf, wegen Ermittlungsfehlern krachend scheiterte (zuviele V-Leute eingeschleust mitunter...).
Sollte man versuchen. Wenn das erfolgreich ist, fliegt die AfD aus dem Bundestag, den Landesparlamenten und Kreistagen. Da könnte man viel Geld einsparen.
Die Pensionsansprüche sollten auch auf den Prüfstand.
Es sollte zumindest geprüft werden ob das erfolgreich sein könnte
Nein, unabhängig davon das die Entscheidung des VS sowieso nicht rechtmäßig ist.
Kommt darauf an, ob die Einstufung genügend Gründe liefert, die ein Verbot rechtfertigen. Das sollten sich die ansehen, die ein Verbot erwirken wollen. Berechtigt dazu sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Wenn das damit belegt ist und das als Grund für ein Verbotsverfahren ausreicht, dann sollte man es auch anstreben.
Und bevor hier wieder jemand mit "Meinungsfreiheit" kommt: Staatsfeindlichkeit (konkret eben Ablehnung der freheitlich-demokratischen Grundordnung) schießt um Lichtjahre über tolerierbare Meinungsfreiheit hinaus.
Ich hoffe sehr auf die Belegbarkeit. Selbst kann ich es nicht gut genug einschätzen.
Diese Einstufung soll beweisen, dass die Partei nicht mit der fdGO vereinbar ist