AfD gesichert rechtsextremistisch als Gesamtpartei auf Bundesebene. Stimmen dazu?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Neubewertung der AfD auf Bundesebene vorgenommen. Demnach bestehen keine Zweifel mehr, dass die Partei insgesamt rechtsextremistisch ist.
Bisher wurde die AfD auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" eingestuft und beobachtet. Heute Vormittag informierte das Bundesamt die Öffentlichkeit, dass die Gesamtpartei nun als "erwiesen rechtsextremistische Bestrebung" bewertet wird. In einer Pressemitteilung heißt es, die Anhaltspunkte hätten sich "verdichtet".
Das heißt, für den Verfassungsschutz ist erwiesen, dass die AfD insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Verschärfung der Bewertung, aber sie kommt nicht völlig überraschend.
Grundlage dafür ist eine umfangreiche Materialsammlung, die bis zuletzt vom Verfassungsschutz immer wieder aktualisiert wurde: Das Gutachten des Bundesamts umfasst nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR mehr als 1.000 Seiten und soll belegen, warum die AfD nach Einschätzung der Verfassungsschützer verfassungsfeindlich ist. Maßgeblich sind Verstöße gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip.
Der Verfassungsschutz unterscheidet bei Beobachtungsobjekten zwischen Prüffall, Verdachtsfall und "erwiesen extremistischer Bestrebung". Die AfD war 2019 auf Bundesebene zunächst als Prüffall vom Bundesamt eingestuft worden. In diesem Stadium darf der Verfassungsschutz lediglich öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären sammeln und bewerten.
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Mit der Heraufstufung zur "erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung" war bereits im vergangenen Jahr gerechnet worden. Dem Vernehmen nach nahm der Verfassungsschutz aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl jedoch zunächst Abstand davon, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf verletzt zu haben.
Es gilt als sicher, dass die AfD auch gegen die Neubewertung durch das Bundesamt vor Gericht ziehen wird. Gegenüber der Öffentlichkeit hat die AfD die Beobachtung durch den Verfassungsschutz stets als politisch motiviert bezeichnet. Einzelne Landesverbände der Partei sind bereits als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft: in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit heute nun auch die Bundespartei.
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Mit der Neubewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfte die Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die AfD neu entfacht werden. Allerdings gibt es keinerlei Automatismus: Die Bewertung als "erwiesen rechtsextremistisch" ist weder die Voraussetzung dafür, noch ist ein Verbotsverfahren die zwangsläufige Folge.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html
LIVESTREAM: Faeser äußert sich zur Hochstufung.
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11 Antworten
Auffallend ist der Zeitpunkt dieser Bewertung: Kurz vor der Kanzlerwahl.
Wenn das kein Schuß in den Ofen werden soll, dann muß Merz - oder wer auch immer - liefern.
Und nachdem die AfD in den Umfragen zum ersten Mal stärkste Kraft wurde.
Man beachte, das die drei Einstufungen der Landesverbände auch immer genau dann kamen, als sie die 30%Marke im jeweiligen Bundesland geknackt hat.
Die müsssen uns schon für sehr blöd halten.
Guten Tag @vanOoijen!
Damit konnte man jederzeit rechnen, dass die AfD auch auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. In Teilen des Landes ist sie dies bereits. Das Oberverwaltungsgericht hat im Jahre 2024 den Verdachtsfall für rechtmäßig erklärt und es sogar für wahrscheinlich gehalten, dass eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung auf Bundesebene möglich ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13.05.2024 - 5 A 1216/22). Mit der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch ist die letzte Stufe erreicht. Dagegen kann die Partei Rechtsmittel einlegen, was sie wahrscheinlich auch tun wird.
Ob es jedoch für ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 43 BVerfGG ausreicht, ist fraglich. Das Parteiverbotsverfahren ist nämlich an sehr hohe Hürden geknüpft. Es muss schon deutlich mehr sein als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die Partei muss gezielt die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Man sollte bedenken, welche Signalwirkung ein solches Parteiverbotsverfahren auslöst. Man kann über die AfD halten was man möchte, keine Frage. Ein solches Verbotsverfahren könnte jedoch eine erhebliche Spaltung innerhalb der Gesellschaft verursachen und zu weiteren Unruhen führen. Das sollte man keinesfalls unterschätzen.
Kurz: Der Verfassungsschutz bietet eine Grundlage für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine gerichtliche Bestätigung besteht jedoch (noch) nicht. Ob es tatsächlich für ein solches Verbot ausreicht, entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht. Bin gespannt, wie es sich weiter entwickelt.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Eine gesichert rechtsextreme Partei müsste man doch eigentlich verbieten dürfen. Mal schauen, ob die Bundesregierung einen Verbotsantrag beim Verfassungsgericht stellt. Es könnte spannend werden, sollte es wirklich dazu kommen.
Ich finde solche Einstufungen fragwürdig. Wenn es irgendwie darum gehen sollte, was richtig und was falsch ist, könnte man bei "falsch" die anderen Parteien genauso einstufen.
Lächerlich.
Erstens ist der Zeitpunkt mehr als auffällig. Kurz vor dem Wechsel der Regierung, zu einem Zeitpunkt wo der VS noch nicht mal einen Präsidenten hat und genau wenn die AfD erstmals die stärkste Kraft in den Umfragen geworden ist.
Man vergesse dabei nicht, das die drei Einstufungen für die Landespolitischen Verbände auch immer genau dann kamen, als die AfD jeweils die 30%-Hürde geknackt hat.
Noch auffälliger geht's ja kaum.
Und dann dürfen wir die 1000-seitige Begründung noch nicht mal einsehen?
Und nein, die kommt nicht noch nachträglich, es wurde bereits bestätigt das das Papier nur intern rausgegeben werden wird.
Ja bitte, was soll das denn bitte, das sind extrem enste Anschuldigungen die der AfD hier gemacht werden. Es geht hier um nicht weniger als das Potential für schwere und schwerste Straftaten, die der Partei hier unterstellt werden, und nicht nur einigen, einzelnen Mitgliedern, sondern flächendeckend allen.
Da werde ich, als potentieller Wähler, ja wohl das Recht haben auch die Begründung dafür lesen zu dürfen. Es ist doch wohl nicht der Ernst diesers Kasperlesvereins, das ich eine solche Entschiedung, basierend auf solch einer schweren Einstufung, komplett auf der Basis "Trust me, Bro" fassen soll?
Ne, so mal ganz sicher nicht, lieber VS.
Diskreditierung und anschließendes Verbot der Opposition, basierend auf ganz sicher wahren Gefälligkeitsgutachten befreundeter, ganz sicher unabhängiger Institutionen, hatten wir in diesem Land schon zwei mal, und ich bin nicht bereit beweißlos ein drittes mal mitzulaufen.
Erst Beweise her, dann kommt eine eventuelle Verurteilung von mir, nicht umgekehrt. Im Zweifelsfalle für den Angeklagten und Nie wieder ist Heute.