AfD gesichert rechtsextremistisch als Gesamtpartei auf Bundesebene. Stimmen dazu?


02.05.2025, 11:03

LIVESTREAM: Faeser äußert sich zur Hochstufung.

https://www.tagesschau.de/inland/livestream-ts24-104.html


02.05.2025, 13:20

Scholz warnt vor »Schnellschuss« bei AfD-Verbotsverfahren

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextrem ein. Kanzler Scholz begrüßt das Urteil, mahnt aber zur Besonnenheit. Innenministerin Faeser wehrt sich gegen Vorwürfe. Die Partei selbst will sich juristisch wehren. Die Reaktionen im Überblick:

https://www.spiegel.de/politik/verfassungsschutz-zur-afd-olaf-scholz-mahnt-zur-vorsicht-bei-verbotsverfahren-a-80d1d4d2-be8e-4a46-aa58-dbec18e64680?sara_ref=re-so-app-sh

11 Antworten

Auffallend ist der Zeitpunkt dieser Bewertung: Kurz vor der Kanzlerwahl.

Wenn das kein Schuß in den Ofen werden soll, dann muß Merz - oder wer auch immer - liefern.


YamiJana  03.05.2025, 06:36

Und nachdem die AfD in den Umfragen zum ersten Mal stärkste Kraft wurde.

Man beachte, das die drei Einstufungen der Landesverbände auch immer genau dann kamen, als sie die 30%Marke im jeweiligen Bundesland geknackt hat.

Die müsssen uns schon für sehr blöd halten.

Guten Tag @vanOoijen!

Damit konnte man jederzeit rechnen, dass die AfD auch auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. In Teilen des Landes ist sie dies bereits. Das Oberverwaltungsgericht hat im Jahre 2024 den Verdachtsfall für rechtmäßig erklärt und es sogar für wahrscheinlich gehalten, dass eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung auf Bundesebene möglich ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13.05.2024 - 5 A 1216/22). Mit der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch ist die letzte Stufe erreicht. Dagegen kann die Partei Rechtsmittel einlegen, was sie wahrscheinlich auch tun wird.

Ob es jedoch für ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 43 BVerfGG ausreicht, ist fraglich. Das Parteiverbotsverfahren ist nämlich an sehr hohe Hürden geknüpft. Es muss schon deutlich mehr sein als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die Partei muss gezielt die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Man sollte bedenken, welche Signalwirkung ein solches Parteiverbotsverfahren auslöst. Man kann über die AfD halten was man möchte, keine Frage. Ein solches Verbotsverfahren könnte jedoch eine erhebliche Spaltung innerhalb der Gesellschaft verursachen und zu weiteren Unruhen führen. Das sollte man keinesfalls unterschätzen.

Kurz: Der Verfassungsschutz bietet eine Grundlage für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine gerichtliche Bestätigung besteht jedoch (noch) nicht. Ob es tatsächlich für ein solches Verbot ausreicht, entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht. Bin gespannt, wie es sich weiter entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Eine gesichert rechtsextreme Partei müsste man doch eigentlich verbieten dürfen. Mal schauen, ob die Bundesregierung einen Verbotsantrag beim Verfassungsgericht stellt. Es könnte spannend werden, sollte es wirklich dazu kommen.

Ich finde solche Einstufungen fragwürdig. Wenn es irgendwie darum gehen sollte, was richtig und was falsch ist, könnte man bei "falsch" die anderen Parteien genauso einstufen.

Lächerlich.

Erstens ist der Zeitpunkt mehr als auffällig. Kurz vor dem Wechsel der Regierung, zu einem Zeitpunkt wo der VS noch nicht mal einen Präsidenten hat und genau wenn die AfD erstmals die stärkste Kraft in den Umfragen geworden ist.

Man vergesse dabei nicht, das die drei Einstufungen für die Landespolitischen Verbände auch immer genau dann kamen, als die AfD jeweils die 30%-Hürde geknackt hat.

Noch auffälliger geht's ja kaum.

Und dann dürfen wir die 1000-seitige Begründung noch nicht mal einsehen?

Und nein, die kommt nicht noch nachträglich, es wurde bereits bestätigt das das Papier nur intern rausgegeben werden wird.

Ja bitte, was soll das denn bitte, das sind extrem enste Anschuldigungen die der AfD hier gemacht werden. Es geht hier um nicht weniger als das Potential für schwere und schwerste Straftaten, die der Partei hier unterstellt werden, und nicht nur einigen, einzelnen Mitgliedern, sondern flächendeckend allen.

Da werde ich, als potentieller Wähler, ja wohl das Recht haben auch die Begründung dafür lesen zu dürfen. Es ist doch wohl nicht der Ernst diesers Kasperlesvereins, das ich eine solche Entschiedung, basierend auf solch einer schweren Einstufung, komplett auf der Basis "Trust me, Bro" fassen soll?

Ne, so mal ganz sicher nicht, lieber VS.

Diskreditierung und anschließendes Verbot der Opposition, basierend auf ganz sicher wahren Gefälligkeitsgutachten befreundeter, ganz sicher unabhängiger Institutionen, hatten wir in diesem Land schon zwei mal, und ich bin nicht bereit beweißlos ein drittes mal mitzulaufen.

Erst Beweise her, dann kommt eine eventuelle Verurteilung von mir, nicht umgekehrt. Im Zweifelsfalle für den Angeklagten und Nie wieder ist Heute.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung