Verfassungsschutz – die neusten Beiträge

Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?

Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:

So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.

Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:

Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.

Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:

https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950

Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.

Ist ein ethnischer Volksbegriff für Euch rechtsextrem?

Nein. 52%
Ja. 48%
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AfD gesichert rechtsextremistisch als Gesamtpartei auf Bundesebene. Stimmen dazu?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Neubewertung der AfD auf Bundesebene vorgenommen. Demnach bestehen keine Zweifel mehr, dass die Partei insgesamt rechtsextremistisch ist.

Bisher wurde die AfD auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" eingestuft und beobachtet. Heute Vormittag informierte das Bundesamt die Öffentlichkeit, dass die Gesamtpartei nun als "erwiesen rechtsextremistische Bestrebung" bewertet wird. In einer Pressemitteilung heißt es, die Anhaltspunkte hätten sich "verdichtet".

Das heißt, für den Verfassungsschutz ist erwiesen, dass die AfD insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Verschärfung der Bewertung, aber sie kommt nicht völlig überraschend.

Grundlage dafür ist eine umfangreiche Materialsammlung, die bis zuletzt vom Verfassungsschutz immer wieder aktualisiert wurde: Das Gutachten des Bundesamts umfasst nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR mehr als 1.000 Seiten und soll belegen, warum die AfD nach Einschätzung der Verfassungsschützer verfassungsfeindlich ist. Maßgeblich sind Verstöße gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip.

Der Verfassungsschutz unterscheidet bei Beobachtungsobjekten zwischen Prüffall, Verdachtsfall und "erwiesen extremistischer Bestrebung". Die AfD war 2019 auf Bundesebene zunächst als Prüffall vom Bundesamt eingestuft worden. In diesem Stadium darf der Verfassungsschutz lediglich öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären sammeln und bewerten.

...

Mit der Heraufstufung zur "erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung" war bereits im vergangenen Jahr gerechnet worden. Dem Vernehmen nach nahm der Verfassungsschutz aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl jedoch zunächst Abstand davon, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf verletzt zu haben.

Es gilt als sicher, dass die AfD auch gegen die Neubewertung durch das Bundesamt vor Gericht ziehen wird. Gegenüber der Öffentlichkeit hat die AfD die Beobachtung durch den Verfassungsschutz stets als politisch motiviert bezeichnet. Einzelne Landesverbände der Partei sind bereits als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft: in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit heute nun auch die Bundespartei.

...

Mit der Neubewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfte die Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die AfD neu entfacht werden. Allerdings gibt es keinerlei Automatismus: Die Bewertung als "erwiesen rechtsextremistisch" ist weder die Voraussetzung dafür, noch ist ein Verbotsverfahren die zwangsläufige Folge.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html

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Was denkt ihr darüber, dass der Verfassungsschutz möglicherweise die gesamte AfD als rechtsextremistisch einstuft?

Heute wurde offiziell bekanntgegeben, dass der Verfassungsschutz die komplette AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft. Das ist ein ziemlich großer Schritt in der deutschen Politikgeschichte. Jetzt frage ich mich, was das für Konsequenzen haben könnte. Wird die Partei dadurch vielleicht sogar noch mehr Zuspruch bekommen, weil sich ihre Anhänger als „Opfer des Systems“ sehen? Oder könnte das der Anfang vom Ende für die AfD sein?

Wie schätzt ihr die Wirkung dieser Entscheidung ein — auf die Partei, auf ihre Wähler und auf die gesamte politische Stimmung im Land? Glaubt ihr, dass es in Zukunft vielleicht sogar ein AfD-Verbot geben könnte? Und was passiert dann mit den Abgeordneten, die momentan für die AfD in den Landtagen und im Bundestag sitzen? Müssen die ihre Mandate abgeben oder bleiben die im Parlament?

Glaubt ihr, dass AfD-Mitglieder oder Politiker jetzt mit juristischen Konsequenzen oder gesellschaftlichen Ausgrenzungen rechnen müssen? Und wie steht ihr persönlich dazu — ist das ein richtiger und wichtiger Schritt für die Demokratie oder eher gefährlich für die Meinungsfreiheit?

Bin gespannt auf eure ehrliche Meinung!

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Lauterbach in Handschellen und Habeck als Müllsammler, sowie Migranten als gefährliche Verbrecher: AfD sorgt für Eklat!

Bildausschnitet aus dem KI-Video der AfD:

Worum geht es?

In einem KI-generierten Wahlkampfvideo der Brandenburger AfD werden Politiker als Straftäter und Migranten als gefährliche Verbrecher präsentiert. Es ist nicht das erste Mal, dass die Partei mit einem solchen Video provoziert.

Dunkelhäutige Männer, die in finsteren Gassen jungen Frauen auflauern oder Ausländer, die mit Drogen handeln: Die AfD Brandenburg hat mit einem neuen KI-Wahlkampfvideo für Kritik gesorgt. Das auf dem X-Kanal des Landesverbands veröffentlichte Video zeichnet ein dystopisches Bild von Deutschland.

Verspätete Züge, prekäre Arbeitsbedingungen, finanzielle Unsicherheit – zu jedem Aspekt generierte die Partei eine dramatische Szene. Das Video zeigt etwa dunkelhäutige Männer und bringt sie mit „Übergriffen“ an Bahnhöfen und Drogenhandel auf den Straßen in Verbindung. Weiter sieht man ebendiese Männer, die junge, hellhäutige Frauen verfolgen und ihnen nachts auflauern. (...)

Quelle:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article255271072/KI-Bilder-Lauterbach-in-Handschellen-und-Habeck-als-Muellsammler-AfD-Video-sorgt-fuer-Kritik.html

Meine Fragen an euch:

  • Was haltet ihr von den Inhalten in dem Video?
  • Liefert die AfD damit noch mehr Beweise vor, bezüglich eines Verbotsverfahrens?
  • Wird die AfD damit potentielle Wähler abschrecken oder eher anziehen?
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Was sagt es über den Zustand unserer Gesellschaft aus, dass Fitzek Anhänger findet?

Peter Fitzek und das "Königreich Deutschland"

Peter Fitzek, ein ehemaliger Koch , hat sich selbst zum "König von Deutschland" ernannt und im Jahr 2012 das "Königreich Deutschland" (KRD) in Wittenberg gegründet. Fitzek bestreitet die Legitimität des deutschen Staates, insbesondere die der demokratischen Verfassung, und propagiert ein System, das demokratische Prinzipien ablehnt. Das KRD wird vom Verfassungsschutz als extremistische Gruppierung eingestuft.

Fitzeks Ideologie

Fitzeks Ideologie ist eine Mischung aus Esoterik, "Germanischer Neuen Medizin" und Verschwörungstheorien. Er lehnt die Bundesrepublik Deutschland als Staat ab und behauptet, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fortbesteht. Fitzek sieht sich als rechtmäßiger Herrscher dieses Reiches und verspricht seinen Anhängern ein Leben frei von Steuern und staatlicher Kontrolle. Er verbreitet zudem die Ideen der "Germanischen Neuen Medizin", einer pseudowissenschaftlichen Theorie, die die Existenz von Krankheiten leugnet.

Struktur des "Königreichs Deutschland"

Das "Königreich Deutschland" hat eigene Institutionen geschaffen, die die staatliche Ordnung imitieren sollen. Dazu gehören eine eigene Bank, eine Krankenkasse ("Gemeinwohlkasse") und eine eigene Währung. Fitzek behauptet, dass Unternehmen innerhalb des KRD steuer- und deklarationsfrei sind. Diese Behauptungen sind jedoch irreführend, da die Mitgliedschaft im KRD nicht von der Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland befreit. Das KRD verfügt über mehrere Immobilien in Sachsen-Anhalt und Sachsen, darunter zwei Schlösser, ein Landgut und eine Tischlerei.

Aktivitäten des KRD

Das KRD ist aktiv um Mitglieder bemüht und wirbt mit dem Versprechen einer "besseren und gerechteren Welt". Die "Staatszugehörigkeit" wird durch eine Erklärung erlangt, in der man die "Vision" des KRD teilt. Fitzek und seine Anhänger veranstalten Seminare und Messen, um ihre Ideologie zu verbreiten und neue Mitglieder zu gewinnen. Das KRD versucht, Immobilien zu erwerben, um sogenannte "Gemeinwohldörfer" zu errichten, in denen die Mitglieder autark leben sollen.

Finanzierung des KRD

Das KRD finanziert sich durch die Beiträge seiner Mitglieder, die ihr Geld und ihre Ersparnisse dem "Königreich" zur Verfügung stellen. Fitzek wirbt aktiv und aggressiv um diese Gelder, die er in verschiedene Projekte investiert, darunter den Erwerb von Immobilien und die Gründung von Unternehmen. Die "Gemeinwohlkasse" spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie als Finanzierungsinstrument für weitere Projekte dient.

Die deutschen Behörden gehen entschieden gegen die Aktivitäten des KRD vor. Fitzek wurde wegen verschiedener Delikte, darunter Fahren ohne Führerschein, unerlaubte Bankgeschäfte und Körperverletzung, mehrfach verurteilt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die "Gemeinwohlkasse" geschlossen und Razzien in KRD-Objekten durchgeführt. Trotz dieser Maßnahmen setzt Fitzek seine Aktivitäten fort und baut sein "Königreich" weiter aus. 

Obwohl Fitzek mehrfach verurteilt wurde und die Behörden gegen seine Aktivitäten vorgehen, scheint die Anziehungskraft des KRD ungebrochen. Die Expansion des KRD, insbesondere der Erwerb von Immobilien und die Gründung von "Gemeinwohldörfern", verstärkt die Besorgnis von Politik und Bevölkerung.

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Warum trennt sich die AfD jetzt von ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative"?

Die AfD will eine neue Jugendorganisation aufbauen. Die Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" steht schon länger im Fokus des Verfassungsschutzes. Doch der Grund für die Neugründung ist ein anderer.

"Jugend im Widerstand" prangt als Slogan auf der Startseite des Internetauftritts der "Jungen Alternative" (JA), dazu läuft im Hintergrund ein schnell geschnittenes Video einer JA-Demonstration in Dauerschleife, in dem augenscheinlich jemand den Hitlergruß zeigt.

Ein Blick ins Programm der "Jungen Alternative" zeigt zwar inhaltliche Schnittmengen mit dem Mutterschiff der AfD. Allerdings tritt die JA mit Parolen wie "Unser Volk zuerst!" teils deutlich radikaler auf, verkauft "Remigration" auf Instagram in Anspielung auf das Potsdamer Treffen der AfD nicht als "Geheimplan, sondern unser Versprechen" - und wünscht am 31. Oktober einen "Fröhlichen Remigrationstag".

Die "Junge Alternative" lehnt "LGBTQ/Gener-Irrsinn" (sic) ebenso ab wie "Massenmigration" und das "Corona-Regime". Einen programmatischen Abschnitt zum "Deutschen Volk" versteckt die Organisation auf ihrer Website inzwischen hinter einem Passwort.

JA "missachtet Menschenwürde"

Auch wegen solcher Aussagen wird die "Junge Alternative" inzwischen vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Die Behörde darf die Jugendorganisation so mit geheimdienstlichen Methoden beobachten.

Dagegen hatten sowohl die JA als auch die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt - erfolglos. Auch das Gericht war im Februar zu der Überzeugung gelangt, "dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt". Die JA vertrete "einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff", Migranten würden "verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet".

Nachwuchs enger an die AfD binden

Obwohl die AfD bei vergangenen Wahlen wohl auch mit Hilfe der JA gerade bei jungen Wählerinnen und Wählern Stimmen holen konnte, wird ihr die Sache wohl inzwischen zu heiß. Auch wenn Parteichefin Alice Weidel im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio betont, dass die Entscheidung, eine neue Jugendorganisation zu gründen, nichts mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu tun habe.Trotzdem: Es ist der Zeitpunkt kurz vor der Bundestagswahl im kommenden Februar und bei der AfD fürchtet man wohl, dass der fehlende Einfluss auf die eigene Jugendorganisation zum Problem werden könnte. Zumal sich mehr Stimmen für ein Verbot der AfD stark machen und der Verfassungsschutz weiter Indizien sammelt, wie rechtsextrem die AfD insgesamt ist.

Engere Zusammenarbeit?

Dass die Entscheidung zur Reorganisation des Nachwuchses nichts mit der Einschätzung des Verfassungsschutzes zu tun hat, dass die JA rechtsextrem sei, das sieht auch Dennis Hohloch so. Er hat den Antrag im AfD-Bundesvorstand erarbeitet und kennt auch die Perspektive der "Jungen Alternative", in der er selbst Mitglied ist.

"Es geht darum, Partei und Jugendorganisation zusammenwachsen zu lassen", so Hohloch im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio. "Für mich ist wichtig, dass wir eine funktionierende, zukunftssicher aufgestellte Jugendorganisation haben."

Zu wenig Einfluss

Derzeit ist die "Junge Alternative" zwar von der AfD als ihr Nachwuchs anerkannt, sie ist jedoch auch rechtlich ein eigenständiger Verein - mit eigener Satzung, eigenem Programm, eigenen Mitgliedern. Künftig soll der noch zu gründende Jugendverband Teil der AfD sein.

"Der Vorteil dieses Konstruktes ist, dass die Mutterpartei, also die Alternative für Deutschland, über die Schiedsgerichtsordnung Durchgriff auf die Mitglieder der Jugendorganisation hätte. Das ist heute nicht der Fall", begründet AfD-Chefin Weidel den heutigen Vorstoß.Bei der Gelegenheit wolle man auch gleich dafür sorgen, "dass Mitglieder innerhalb dieser Jugendorganisation auch automatisch AfD-Mitglieder sein müssen". Aktuell ist nur die Hälfte der 2.400 JA-Mitglieder auch Mitglied in der AfD.

Kritik von Verbänden

Ganz anders bewertet das Dominik Schumacher vom Bundesverband Mobile Beratung, der bundesweit zum Umgang mit Rechtsextremismus berät: "Der Schritt zeigt auch, dass die Partei insgesamt Angst vor einem Verbot hat und dem Verfahren Wind aus den Segeln nehmen will", sagte Schumacher vor Journalisten in Berlin. "Die Junge Alternative ist nicht das Rechtsextremismusproblem der AfD - das Problem ist die AfD selbst."Umsetzung im Januar?

Eine neue Jugendorganisation will die AfD noch vor der Bundestagswahl gründen. Die Partei müsste dafür ihre Satzung ändern - per Zweidrittelmehrheit beim Parteitag im Januar. Ein von der Partei avisiertes Modell wäre, dass jedes Parteimitglied unter dem Alter von 36 Jahren künftig automatisch Mitglied der Jugendorganisation wird.

Die "Junge Alternative" will sich in dieser Woche nicht zu den Vorgängen äußern.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-junge-alternative-102.html

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Verfassungsrechtler sehen gute Chancen für AfD-Verbot. Ihr auch?

Eine Gruppe von 17 Verfassungsrechtlerinnen und -rechtlern ist sich einig: Ein AfD-Parteiverbotsverfahren hätte Aussicht auf Erfolg. So heißt es in einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss des Bundestags, die dem SPIEGEL vorliegt.

Auch ohne Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei bereits »eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens möglich«, schreiben die Rechtswissenschaftler in ihrem Gutachten. »Die AfD ist danach gerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen«:

  • Laut der Stellungnahme »offenbaren sowohl die Ziele als auch Äußerungen und Verhalten von Mitgliedern der AfD ihr völkisch-nationalistisches Programm«. Außerdem bestehe ein wichtiger Teil der Strategie der Partei daraus, politische Akteure sowie demokratische Prozesse zu delegitimieren. Durch eine Delegitimierung von Medien stärke die AfD »parteinahe Kanäle und Medien mit dem Ziel, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass es eines gewaltsamen politischen Umbruchs bedarf«.
  • Die AfD habe sich zunehmend radikalisiert, heißt es in dem 31-seitigen Papier. Das konkrete Verhalten der Parteimitglieder über die vergangenen Jahre offenbarten »ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten«.
  • Das Argument, man müsse die AfD politisch stellen, überzeugt aus Sicht der Rechtswissenschaftler nicht. »Die politische Auseinandersetzung erfordert zumindest, dass die Kontrahenten dieselben Regeln beachten«, heißt es in dem Expertenschreiben. »Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie. Das führt jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum, einem solchen Verhalten stehen demokratische Parteien faktisch machtlos gegenüber«.
  • Zwar würden rechtsextreme Ansichten in der Gesellschaft durch ein Verbot nicht beseitigt, heißt es weiter. Ein Parteiverbot verhindere jedoch »auf überaus wirksame Weise, die weitere Unterhöhlung demokratischer Institutionen, auf die eine verfassungswidrige Partei in der Übergangsphase hin zu einem anderen politischen System notwendig angewiesen ist«.

Die Stellungnahme enthält eine Materialsammlung, die die verfassungsfeindliche Bestrebung der AfD untermauern soll. Darin finden sich Dutzende Social-Media-Beiträge, Aussagen aus Talkshows und von Parteitagen – abgesetzt oder getätigt von AfD-Politikern auf Landes- und auch Bundesebene.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verbotsverfahren-verfassungsrechtler-sehen-aussicht-auf-erfolg-a-c0a79e32-8f74-48e1-8f9b-2fd7d6a4286d?sara_ref=re-so-app-sh

  • Könnt ihr die Argumente der Juristen nachvollziehen?
  • Teilt Ihr deren Auffassung?
  • Haltet Ihr ein AfD-Verbot für wahrscheinlich?
AfD wird niemals verboten. 48%
AfD wird vielleicht verboten. 38%
AfD wird verboten. 13%
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Grüne schlagen schrittweisen Weg zu AfD-Verbot vor. Was haltet Ihr von dem Plan der Grünen?

Grünenpolitiker wie Renate Künast werben fraktionsübergreifend um Unterstützer in Sachen AfD-Verbot: Sie sehen eine Möglichkeit, den Weg schrittweise zu gehen. Der Vorschlag von CDU-Politiker Wanderwitz, bald einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, ist Künast hingegen „zu forsch“.

Mehrere Bundestagsabgeordnete der Grünen schlagen einen schrittweisen Weg zu einem möglichen AfD-Verbot vor. In einem Antrag, den sie ins Parlament einbringen möchten, fordern sie nach „Spiegel“-Informationen, dass Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zunächst Gutachter beauftragt, um die Erfolgsaussichten eines Verbots zu bewerten. Gleichzeitig würde die Bundesregierung aufgefordert, alle Materialien zur Verfügung zu stellen, die ihr und Behörden wie dem Verfassungsschutz vorliegen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung könnte ein AfD-Verbotsantrag folgen.

Der Vorschlag richtet sich auch gegen einen weitreichenderen Antrag einer Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz. Diese drängt auf einen baldigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die AfD zu verbieten. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verbot-verfahren-bundestag-100.html

Der früheren Bundesministerin Künast ist dieses Vorgehen zu forsch. „Wir müssen erst die Beweislage sichten und sicher gehen, dass ein Verbotsantrag trägt“, sagte sie dem „Spiegel“. „Sonst laufen wir Gefahr, dass das Verfahren in Karlsruhe scheitert.“ Zwar sei die AfD in ihren Augen eindeutig eine rechtsextreme und demokratiefeindliche Partei, so Künast. Der Nachweis, dass sie verfassungswidrig sei und somit verboten werden könne, sei aber nicht so einfach zu erbringen.

Im Antrag, den die Grünenpolitiker im Bundestag einbringen wollen, heißt es: Der richtige Weg sei, „sich jetzt das Material für eine gründliche Prüfung zu verschaffen“ und dann „aufgrund einer fundierten Begutachtung“ über einen Verbotsantrag zu entscheiden. Das Erstellen und Prüfen der Materialsammlung brauche jedoch Zeit und könne „möglicherweise nicht mehr diese Legislaturperiode abgeschlossen werden“.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article254439578/AfD-Verbot-Gruene-schlagen-schrittweisen-Weg-vor.html

Viele Abgeordnete wollen ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Was ist die richtige Vorgehensweise?

Ein Antrag zu einem Verbotsverfahren der AfD wird nach Medienberichten von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt - und stößt auf gemischte Reaktionen. Wie "Welt" und "Spiegel" übereinstimmend berichten, haben sich dafür deutlich mehr als die für einen solchen Antrag notwendigen 37 Abgeordneten zusammengetan - und zwar aus SPD, Union, Grünen und Linken.

Abgeordnete von SPD und BSW kritisieren mutmaßlichen Verbotsantrag

Die Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, Gesine Schwan, äußerte Kritik an dem mutmaßlichen Vorhaben. "Ein Verbotsantrag wäre jetzt politisch kontraproduktiv", sagte sie dem "Tagesspiegel". "Es würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben", warnte sie.

...

Sahra Wagenknecht, Parteichefin des BSW, kritisierte das mutmaßliche Vorhaben scharf: "Das ist wirklich der dümmste Antrag des Jahres", sagte sie dem Nachrichtenportal "t-online". Wagenknecht sprach von einem "Wahlkampfgeschenk" für die AfD und betonte, dass das BSW alle Verbotsinitiativen ablehne und stattdessen für eine sachliche Auseinandersetzung eintrete.

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verbot-verfahren-bundestag-100.html

  • Unterstützt Ihr ein Verbotsverfahren gegen die AfD oder seid Ihr dagegen?
  • Wenn Ihr dafür seid: Favorisiert Ihr das Vorgehen der Gruppe um Wanderwitz, oder den Plan der Grünen um Künast?
  • An die AfD-Wähler: Was macht Ihr im Falle eines Parteiverbotes?
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CDU/CSU will EU Recht außer Kraft setzen. Ein Fall für den Verfassungsschutz?

Der Anti EU Extremist Spahn offenbarte gestern Abend bei Lanz welch gefährlicher Extremismus von der Union ausgeht.

Hier offenbarte sich abermals wie feindlich die Union der FDGO und den Menschenrechten gegenüber steht.

Damit die Rechtsradikale, extremistische Union Menschen im großen Stil deportieren und abschieben kann, wollen sie das EU Recht außer Kraft setzen. Das gab Spahn gestern bei Lanz offen zu. Hier zeigt sich wie sich die Union die Forderung von Merz vorstellt. EU Recht zu ändern ist nämlich ein langwieriger Prozess, der sich über viele Jahre hinzieht. Die kürzlichen Forderungen von Merz und der Union sind deshalb Realitätsfremd und nicht umsetzbar.

Der Plan der Union ist hier aber sich einfach nicht mehr daran zu halten und es eigenmächtig außer Kraft zu setzen. Damit sich Deutschland an die damit verbundenen Menschenrechte nicht mehr halten muss.

So wie ich es sehe bekennt sich die Union hier zum Extremismus. Nämlich jenen Extremismus, der die Abschaffung der Menschenrechte zum Ziel hat. Damit spucken sie bereits auf Artikel 1 unserer Verfassung. Denn dort bezieht unsere Verfassung eindeutig Stellung zu den Menschenrechten!

Artikel 1 
Menschenwürde, Menschenrechte
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Damit ist die Union eindeutig ein Fall für den Verfassungsschutz. Das ist Extremismus wie er laut dessen Definition zuzuordnen ist.

Als Extremismus bezeichnen Behörden in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen, die sie den äußersten Rändern des politischen Spektrums jenseits der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuordnen.

Hat die Afd nicht auch als EU feindliche Partei angefangen, die die Abschaffung des EU Rechts zum Ziel haben!?

Die Union bekennt sich hier immer offener wie feindlich sie unserer FDGO und den Menschenrechten gegenüber steht. Warum ist der VS und auch weite Teile des deutschen Volkes gänzlich blind dafür!?

Für alle, die diesen Extremismus unterstützen und annehmen folgendes:

Ihr unterstützt hier die Abschaffung unseres Staates. Ein Staat der im Einklang mit den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht steht. Kommt die Union mit ihren Plänen durch weil ihr sie dabei unterstützt, was unterscheidet uns dann noch von den vielen Staaten dieser Welt, die sich ebenfalls nicht an die Menschenrechte halten!?

Was halten die extremistischen Hardliner davon einfach in eines dieser Länder auszuwandern? Dort habt ihr bereits den Zustand, den ihr euch für Deutschland wünscht!

Ein politisches und menschliches NoGo, die Pläne der Antichristlichen Union. Jesus würde sich blutend und kopfüber am Kreuz umdrehen wenn er mit ansehen müsste wie Extremisten unter seinem Namen alles verraten wofür er einst gestanden hat.

Stimmt ihr mir zu, dass die Union sich immer deutlicher zum Extremismus bekennt und damit ein Fall für den Verfassungsschutz ist?

Nein, der VS soll sich der Union nicht annehmen 61%
Alternative Meinungen 25%
Ja, der VS muss sich der Union annehmen 14%
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Was sind die Ursachen für den zunehmenden Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft?

In Deutschland nimmt der Rechtsextremismus laut dem Verfassungsschutzbericht 2022 zu. Das rechtsextremistische Personenpotenzial ist von 33.900 Personen im Jahr 2021 auf 38.800 Personen im Jahr 2022 gestiegen. Zudem hat sich die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten von 13.500 auf 14.000 erhöht [oai_citation:1,Bundesamt für Verfassungsschutz - Rechtsextremismus - Rechtsextremismus und rechtsextremistischer Terrorismus.](https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-rechtsextremismus/2022-vsb-rechtsextremismus_artikel.html) [oai_citation:2,Bundesamt für Verfassungsschutz - Publikationen - Verfassungsschutzbericht 2022]https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2023-06-20-verfassungsschutzbericht-2022.html). 

Auch die Anzahl rechtsextremistischer Straftaten hat zugenommen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 20.967 solcher Straftaten verzeichnet, was einem Anstieg von 3,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dabei machten Propagandadelikte den größten Anteil aus [oai_citation:3,Bundesamt für Verfassungsschutz - Presse - Verfassungsschutzbericht 2022 vorgestellt: Zahl der extremistischen Straftaten auf Höchststand]https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/pressemitteilung-2023-4-vsb-2022.html).

Diese Daten belegen die Zunahme des Rechtsextremismus in Deutschland und zeigen die Notwendigkeit, weiterhin Maßnahmen gegen diese Bedrohung zu ergreifen. Weitere Details finden sich direkt auf der Webseite des Bundesamtes für Verfassungsschutz [hier](https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/verfassungsschutzbericht/verfassungsschutzbericht-2022) und in deren [Pressemitteilung](https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/pm-2023-07-24-verfassungsschutzbericht-2022) [oai_citation:4,Bundesamt für Verfassungsschutz - Publikationen - Verfassungsschutzbericht 2022](https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2023-06-20-verfassungsschutzbericht-2022.html) [oai_citation:5,Bundesamt für Verfassungsschutz - Zahlen und Fakten - Zahlen und Fakten.]https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/rechtsextremismus/zahlen-und-fakten/zahlen-und-fakten_artikel.html).

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Wie sollte man in Deutschland mit der DİTİB umgehen?

Für Kritiker ist DİTİB „der verlängerte Arm des türkischen Staates“; sie betreibe planmäßig eine „Islamisierung Deutschlands“ und könne als „Vorfeldorganisation der türkischen AKP“, der Partei von Recep Tayyip Erdoğan, bezeichnet werden.

Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion - Wikipedia

Das Gift des Antisemitismus: wie Erdogan deutsche Muslime mit offizieller Hilfe indoktrinieren darf

20.05.2021

Dass aber in der geplanten Kommission – sie gibt Lehrmittel frei, erstellt Lehrpläne und erteilt Lehrbefugnisse – mit dem Verein Ditib erneut ausgerechnet die fünfte Kolonne des türkischen Regimes eingebunden werden soll, ist nicht nur grobfahrlässig. Es ist eine offizielle Hilfestellung des Düsseldorfer Kultusministeriums für den Versuch demokratiefeindlicher Islamisten, deutsche Muslime zu indoktrinieren.

Ein Fall für den Verfassungsschutz

Seit Herbst 2018 steht die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten als Prüffall unter verschärfter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Verein hat in seinen Moscheen Kleinkinder in Uniformen gesteckt und Kriegsszenen nachspielen lassen. Den Völkermord an den Armeniern leugnet die Organisation. Gegen 19 ihrer Imame hat die Generalbundesanwaltschaft nach dem 2016 gescheiterten Putschversuch in der Türkei wegen geheimdienstlicher Tätigkeiten in Deutschland ermittelt. Die vom Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan kontrollierte türkische Religionsbehörde Diyanet entsendet dennoch nach wie vor Hunderte Imame nach Deutschland und bezahlt diese auch. Deren Vorsitzender Ali Erbas hat jüngst mehrfach zur Eroberung Jerusalems aufgerufen.

https://www.nzz.ch/international/das-gift-des-antisemitismus-wie-erdogan-deutsche-muslime-mit-offizieller-hilfe-indoktrinieren-darf-ld.1625935

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Letzte Woche das Compact-Verbot heute trifft es das Islamische Zentrum Hamburg?

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser schreitet bei ihrer Verbotspolitik voran.

Nach Compact letzte Woche trifft es diesmal einen islamistischen Verein aus Hamburg.

Mich interessiert eure Meinung dazu?

Beide Gerechtfertigt?

Eine gute eine schlechte Entscheidung?

Etwas ganz anderes?

Welche Meinung vertretet Ihr?

"Blaue Moschee" geschlossen Islamisches Zentrum Hamburg verboten

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Das Bundesinnenministerium hat den schiitischen Moschee-Verein Islamisches Zentrum Hamburg verboten. Ein Vorwurf: Terrorismusunterstützung. Durchsuchungen gibt es auch in weiteren Bundesländern.

Islamisches Zentrum Hamburg verboten - Polizei stürmt Blaue Moschee ...

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Islamisches Zentrum Hamburg verboten - Polizei stürmt Blaue Moschee. Das Bundesinnenministerium hat ein Vereinsverbot gegen das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) ausgesprochen. Seit heute früh ...

Islamisches Zentrum Hamburg: Faeser verbietet Trägerverein der »Blauen ...

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»Blaue Moschee« Razzia in Hamburg – Innenministerin Faeser verbietet irantreues Islamistenzentrum Das Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) gilt den Behörden als Außenposten des Mullah-Regimes ...

Beide Verbote gerechtfertigt, weil . . . 69%
Nur ein Verbot ist gerechtfertigt und zwar. . . 16%
Andere Meinung 9%
Keines der Verbote ist gerechtfertigt weil 6%
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Faeser verbietet "Compact"-Magazin inklusive Online-Formaten. Stimmen dazu?

Nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR verbietet das Bundesinnenministerium das rechtsextremistische "Compact"-Magazin des Publizisten Elsässer. Damit verschwindet das erfolgreichste und reichweitenstärkste Organ der Neuen Rechten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das rechtsextremistische "Compact"-Magazin verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von "Compact" in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren "Compact"-Beschäftigten werden nach Beweismitteln durchsucht.

Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war. Sowohl das Bundesamt als auch der Landesverfassungsschutz beobachten "Compact" seit Jahren und bewerten das Medium seit Ende 2021 als "gesichert rechtsextremistisch".

Chefredakteur und prägende Figur an der Spitze von "Compact" ist Jürgen Elsässer. In den einzelnen Formaten wurden sowohl aktuelle Themen aufgegriffen als auch eigene Themen gesetzt. Durchweg wurden Hass und Hetze verbreitet, insbesondere gegen muslimische Migrantinnen und Migranten, aber auch gegen die Bundesregierung, die sogenannten "Altparteien" und nach journalistischen Kriterien arbeitende Medien, die als "Systempresse" oder "Lügenpresse" diffamiert wurden.

"Compact" bestand aus einem Magazin, das monatlich erscheint, nebst Sonderheften, einem Online-Auftritt und einer täglichen Sendung namens "Compact Der Tag", die von Montag bis Freitag täglich produziert wurde. Das Heft hatte nach eigenen Angaben eine Auflage von 40.000 Exemplaren.

Die tägliche Sendung, die auch auf dem YouTube-Kanal von "Compact" zu sehen war, verfügte über eine erhebliche Reichweite: Bis zu 100.000 Klicks erreichten Videos von "Compact Der Tag" auf YouTube, einzelne Doku-Formate sogar bis zu eine Million.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nach Belegen dafür muss man in der Tat nicht lange suchen: "Compact" sprach von sich selbst als "Widerstand", seit der Pandemie wurde das politische System als Corona- oder Impf-"Diktatur" diffamiert. In einer Sendung zur Vogelgrippe hieß es kürzlich, "neuer Impfterror" sei im Anmarsch, während der Corona-Pandemie seien die Menschen "zwangsgeimpft" worden.

Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von "Compact". Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke". Um die Souveränität gegen Polen zu verteidigen, könne man gemischte "deutsch-russische Bataillone" an der Grenze stationieren.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?

Auf Initiative des Bundesinnenministeriums wird das rechtsextreme "Compact"-Magazin von nun an verboten. Das vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer herausgegebene Magazin zählt zu den auflagenstärksten und erfolgreichsten Organen der Neuen Rechten. Doch sind Verbote dieser Art wirklich zielführend?

Razzien und Verbot

Laut Bundesinnenministerium durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden diverse Räumlichkeiten und Privatwohnungen führender Akteure sowie der Geschäftsführung in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Wohnung des "Compact"-Chefs Jürgen Elsässer wird aktuell von Beamten nach Beweismitteln durchsucht.

Die Rechtsgrundlage für das Verbot liegt im Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, verboten werden können. Der Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Beweismittel gesammelt, die das jetzige Verbot des seit 2001 als gesichert rechtsextremistischen Magazins legitimieren.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei zunehmend "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nancy Faesers Statement

Die Innenministerin rechtfertigte das Verbot dahingehend, dass es sich bei "Compact" um ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele, welches auf "unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" hetzen würde.

Das Verbot bezeichnete sie als "harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene". Weiterhin verwies sie darauf, dass der Staat konsequent gegen "die geistigen Brandstifter [...] [vorgeht] [...], die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

Jürgen Elsässer & das "Compact"-Magazin

Tatsächlich zählt das "Compact"-Magazin im deutschsprachigen Raum zum wohl größten und reichweitenstärksten Organ der rechtsextremistischen Szene. Laut Bundesinnenministerium hat das monatlich herausgegebene Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Das Magazin greift i.d.R. politische und gesellschaftliche Themen auf. Die Färbung der Artikel allerdings ist überwiegend antisemitisch, rassistisch, geschichtsrevisionistisch und umstürzlerisch. Darüber hinaus verfügt das Organ über einen reichweitenstarken Youtube-Kanal mit bis zu 100.000 Klicks pro Tag.

Geleitet wird die "Compact"-Magazin GmbH vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer. Elsässer, der vor vielen Jahren noch Teil der linksextremistischen Szene gewesen ist und hier für viele Magazine der Szene tätig war, gilt innerhalb der rechtsextremistischen Szene heute als schillernde und gut vernetzte Gallionsfigur. Insbesondere zur Identitären Bewegung um Martin Sellner und weiteren Teilen der Neuen Rechten besitzt Elsässer mehr als gute Beziehungen.

In den letzten Monaten trat Elsässer zuhauf aggressiver auf; so äußerte er mehrfach Umsturzforderungen, wünschte sich Björn Höcke als "Reichskanzler" im Osten herbei und schwadronierte über deutsch-russische Bataillone, welche die Souveränität gegenüber Polen verteidigen könnten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?
  • Sind Verbote von Vereinen / Magazinen mit extremistischer Ausrichtung Eurer Meinung nach sinnvoll?
  • Inwieweit kollidiert das Verbot ggf. mit den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit?
  • Seht Ihr die allgemeine Pressefreiheit in Deutschland angesichts Verbote dieser Art in Gefahr?
  • Welche politischen / gesellschaftlichen Risiken könnte das vom Innenministerium initiierte Verbot haben?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-verbietet-rechtsextremes-compact-magazin-19858898.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/compact-magazin-juergen-elsaesser-rechtsextrem-lux.NTn7aRTDtj6nYmr9SRZt4

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/compact-magazin-razzia-bundesinnenministerium-verbietet-rechtsextremes-medium-a-6691b9f1-30ff-498f-85d0-3016b03e8506

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html

Bild zum Beitrag
Ich finde das Verbot sinnvoll, da... 52%
Ich finde das Verbot nicht zielführend, weil... 42%
Andere Meinung und zwar... 7%
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Meinung des Tages: Erneuter Prozess gegen Björn Höcke - fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit eigenen problematischen Politikern?

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss sich ein weiteres Mal wegen der Verwendung einer Nazi-Parole vor Gericht verantworten. Bereits im Mai wurde Höcke wegen der identischen Losung verurteilt. Fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?

Schleppender Prozessauftakt

Der erneute Prozess gegen eines der wohl bekanntesten Gesichter der AfD am Landgericht Halle kommt derzeit nur schleppend in Gang. Die Strafverteidiger Björn Höckes stellten noch vor Verlesung der Anklageschrift mehrere Anträge, in denen sie die Zuständigkeit des Landgerichts anzweifelten. Weiterhin bezeichneten diese den Prozess hinsichtlich des öffentlichen Interesses als mediales "Trommelfeuer", das einen fairen und objektiven Prozess kaum noch möglich mache. Die beiden Verteidiger des 52-Jährigen plädierten dafür, das Verfahren einzustellen. Nach mehreren Unterbrechungen jedoch lehnte das Gericht die Forderung der Anwälte Höckes ab.

Das wird Björn Höcke vorgeworfen

Der Anklage zufolge soll Höcke im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch in Gera die Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben. Nachdem er die ersten beiden Worte ausgesprochen hat, soll er das Publikum mittels einer Handbewergung dazu animiert haben, die Parole zu vervollständigen.

Bei der Parole "Alles für Deutschland" handelt es sich um eine verbotene Losung der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Rechtlich gesehen fällt die Losung unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB). Dieser stellt das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe.

Vor wenigen Wochen erst wurde Höcke wegen dieser SA-Parole vom Landgericht Halle verurteilt, da er die Losung im Mai 2021 auf einer AfD-Wahlkampveranstaltung in Merseburg aussprach. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu einer Geldstrafe; da Höckes Verteidigung Revision einlegte, ist das frühere Urteil bislang nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Geschichtslehrer allerdings gab im Mai vor Gericht an, die Losung nicht gekannt zu haben. Das Gericht hingegen sah den Sachverhalt anders und kam zu dem Schluss, dass der Politiker um die Bedeutung des Spruchs sehr wohl wisse und bewusst seine Grenzen austeste.

Reaktionen auf den Prozess

Sowohl in Interviews als auch vor Gericht gibt sich Höcke unschuldig. Er wisse, dass er verurteilt werden würde. Seiner Meinung nach fühle es sich für ihn jedoch nicht gerecht an. Mit Blick auf den Stammtisch sagte der AfD-Politiker, dass er nicht damit rechnen konnte, dass die fehlende Passage von den Anwesenden Gästen ausgesprochen werden würde. Weiterhin gibt sich Höcke hinsichtlich der Strafbarkeit der Parole, die "Allerweltsworte" beinhalte, mehr als überrascht.

Direkte Konsequenzen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen hatte das Mitte Mai gesprochene Urteil nicht. Im Falle einer Verurteilung im aktuellen Verfahren droht dem vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Politiker eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Seitens der AfD-Führung hält man sich mit zu klarer Kritik zum umstrittenen AfD-Spitzenpolitiker weiterhin bedeckt. AfD-Vorsitzende Alice Weidel erwähnte kürzlich lediglich in einem N-TV Interview, dass der gesamte Prozess "ein alberner Vorgang" sei und einzig dazu diene, den "Spitzenkandidaten [...] zu diskreditieren".

Jüngste Negativschlagzeilen wie z.B. die kritischen Spitzenkandidaten bei der Europawahl, die Niederlage gegen den Verfassungsschutz oder die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zumindest haben sich nicht negativ auf die Mitgliederzahlen ausgewirkt; im Gegenteil. Bei aktuell ca. 48.000 Mitgliedern rechnet die AfD-Spitze damit, schon recht bald ihr 50.000stes Parteimitglied beglückwünschen zu können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Fehlt der AfD Eurer Meinung nach ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?
  • Schaden Personen wie Höcke oder andere als rechtsextrem eingestufte Politiker der AfD auf lange Sicht?
  • Dient das öffentliche Interesse am Prozess am Ende dazu, die Grenzen des Sagbaren (Meinungsfreiheit vs. StGB) zu verschieben?
  • Sollte der Staat Personen mit klar antidemokratischen Positionen konsequenter bekämpfen und ggf. sogar von Wahlen ausschließen?
  • Wie erklärt Ihr Euch den Zusammenhang zwischen den zahlreichen Negativschlagzahlen sowie den immer weiter steigenden Mitgliederzahlen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/hoecke-prozess-afd-ns-parole-halle-104.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-zweiter-prozess-wegen-nazi-parole-hoecke-beteuert-unschuld-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240623-99-502734

https://www.sueddeutsche.de/politik/bjoern-hoecke-sa-parole-afd-prozess-halle-lux.PoBrfTv2KoR97pG7DBVnmo

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-mitgliederzahl-100.html

https://www.n-tv.de/der_tag/Weidel-AfD-geht-gegen-albernes-Hoecke-Urteil-in-Berufung-article24945616.html

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