Was wäre,wenn das BVG die AfD als nicht Rechtsextremistisch einstuft?
13 Antworten
Wenn das BVferG ein mögliches AfD Parteiverbotsverfahren als unbegründet urteilt, dann wäre das der amtliche Siegel der Unbedenklichkeit dieser Partei, quasi wie beim TÜV mit Pkw, geprüft und für in Ordnung befunden.
Daher sollte die Begründungen die für ein Parteiverbotsverfahren herangezogen werden auch ein Parteienverbot als Konsequenz haben oder man sollte es lassen.
Momentaner Stand ist laut Medien, das BMI Dobrindt zunächst mit aller gebotenen Gründlichkeit den Bericht des BfV prüfen lässt.
Dann wären die AgDler traurig
Jetzt haben die schon so viele Eindeutige Sprüche abgelassen und es reicht immer noch nicht zum Prädikat gesichert Rechtsextrem
Dann würden ein paar große Mäuler zuklappen.
Aber die Erfolgschancen sind gut: Im Sommer bringen
die Kartellparteien drei neue Wunschkandidaten
als Richter ans BVerfG.
Dann muss man das akzeptieren. Aber vielleicht sollte man dem Bundesverfassungsgericht überhaupt erstmal die Möglichkeit geben, dies verfassungsrechtlich zu überprüfen. ;)
Das wird nicht der Punkt sein. Dass die AfD rechtsextremistisch ist, zeigt sie in jeder Bundestagssitzung. Da wird das Bundesverfassungsgericht zu keiner anderen Meinung kommen.
Die Frage ist jedoch, ob sie so extrem und so gefährlich ist, dass sie verboten werden muss, und ob die zusammengetragenen Beweise dafür ausreichen.