Es ist völlig unerheblich, wem man mehr Glauben schenkt. Dein Freund schweigt, weil er weiß, dass er sich strafbar gemacht haben könnte. Durch deine Aussage, dass es freiwillig geschehen sei, gibt es auch einen zeugenschaftlichen Beweis, der sehr glaubwürdig ist.
Wenn dein Vater solche Behauptungen aufstellt, sollte er auch sagen können, woher er das weiß. Insofern denke ich, ist deine Aussage schon glaubwürdiger. Helfen wird das deinem Freund nicht. Ihm droht mindestens ein Jahr Haft.
Es ist im Übrigen nicht von Bedeutung, wem die Polizei glaubt, sondern wem das Gericht glaubt. Eine Verurteilung würde nach § 176 (1) StGB erfolgen, nach Absatz 2 kann das Gericht allerdings von der Strafe absehen, wenn euch die Freiwilligkeit geglaubt wird und weil dein Freund auch noch minderjährig ist. Hätte ich (50) das mit dir gemacht, würde mir die Freiwilligkeit vermutlich nicht viel nützen.
Ihr würdet es euch selbst einfacher machen, wenn ihr wartet, bis zu 14 bist. Alles Liebe euch beiden. Und versucht mal mit deinem Papa Einvernehmen zu erzielen. Für ihn ist es auch schwer, dass sein kleines Mädchen nun erwachsen wird.