Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14 Jahren. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Jugendliche ab diesem Alter die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besitzen und sich ihre Sexualpartner in der Regel selbst aussuchen können. Dies betrifft auch deutlich ältere Partner (siehe hier).
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat zum Beispiel die Beziehung zwischen einer 14-Jährigen und einem 47-Jährigen ausdrücklich gebilligt und betont, dass die Eltern der 14-Jährigen diese nicht untersagen dürfen (siehe hier).
Es gibt zwar den § 182 Abs. 3 StGB, der reifeverzögerte Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren betrifft. Für diesen muss der ältere Partner allerdings erkennen, dass der Jugendliche nicht über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt. Das ist faktisch kaum nachweisbar. Es gibt wegen diesem nur etwa 25 Verurteilungen pro Jahr.
Wusstet Ihr, dass eine 14-Jährige und ein 50-Jähriger in Deutschland legal Sex haben können?