Augsburg erlässt Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Die Stadt Augsburg hat gegen den rechten Autor Martin Sellner ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet verhängt (siehe hier). Ein solches Betretungsverbot ist nur zur Verhinderung von Straftaten zulässig.

Für seine Verhängung genügt die Möglichkeit, dass jemand vielleicht eine Straftat begehen könnte, indes nicht aus. Viel mehr muss der Staat im Voraus anhand konkreter Tatsachen belegen, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Begehung von Straftaten durch die mit dem Aufenthaltsverbot belegte Person besteht.

Was ohnehin schwierig ist, erweist sich im Fall von Martin Sellner als Ding der Unmöglichkeit: Denn Sellner ist trotz jahrelangem Aktivismus und zahlreicher Besuche in Deutschland kein einziges Mal vorbestraft. Gleichwohl wurde das Betretungsverbot gegen ihn erlassen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat sich im "Kampf gegen Rechts" über geltendes Recht hinwegsetzt: Bereits das Einreiseverbot gegen Sellner, die Kündigung eines Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen oder das Verbot des "Compact"-Magazins wurden von Gerichten gekippt.

Doch den deutschen Staat scheint das nicht zu interessieren - er erlässt einfach lustig weiter offenkundig rechtswidrige Maßnahmen. Ob diese später vor Gericht aufgehoben werden, kann ihm egal sein - denn das hat für ihn keinerlei Konsequenzen.

Für Martin Sellner und andere, die staatlicherseits derart schikaniert werden, hat es diese indes schon: Denn solche Maßnahmen sind erst einmal gültig und können trotz ihrer offenkundigen Rechtswidrigkeit bis zu einer anderslautenden Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden. Und bis es zu einer solchen kommt, dauert es nicht nur - ihre Erreichung raubt auch viel Zeit und Geld, die man ansonsten in politischen Aktivismus gesteckt hätte. Genau auf diese Lähmung von Aktivität zielt der Staat mit derlei Maßnahmen ab.

Anders als viele zu glauben scheinen, ist es übrigens auch nicht verboten, verfassungswidrige Meinungen zu vertreten. Verfassungswidrige Meinungen unterliegen genau so dem Schutz der Meinungsfreiheit wie verfassungskonforme Meinungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im sog. Wunsiedel-Beschluss ausgeführt:

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen sind durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage geprägt (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>). (...) Insofern lassen sie sich auch nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>). Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069 <2070> und vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 <909>).
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Ob Sellners Positionen verfassungswidrig oder verfassungskonform sind, spielt insofern überhaupt keine Rolle. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er Österreicher ist, weil Staatsbürger von EU-Ländern fast die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger besitzen.

Bereits in der Vergangenheit hat die deutsche Polizei vermummt Veranstaltungen von Martin Sellner gestürmt, um zu verhindern, dass er aus seinem Buch "Remigration - Ein Vorschlag" liest. Eine Rechtsgrundlage konnte sie dafür auch auf Nachfrage nicht nennen:

https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts

Ein Staat, der mit schwer gepanzerten Polizisten migrationskritische Buchlesungen stürmt, während die Gewaltkriminalität im Land u. a. durch eben jene Migration eskaliert, mutet für mich nicht nur totalitär an - er macht sich aus meiner Sicht auch maximal lächerlich.

Was ist Eure Meinung zum Betretungsverbot gegen Martin Sellner?

Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 87%
Gut, Migrationskritikern müssen die Grundrechte genommen werden. 13%
Video, Buch, lesen, Polizei, Menschen, Deutschland, Politik, Kultur, Recht, Gesetz, Augsburg, Bayern, Demokratie, Ethik, Jura, Leute, Meinungsfreiheit, Migration, Moral, Österreich
Polizei verhindert wieder Buchvorlesung von Martin Sellner?

Der rechte Autor Martin Sellner wollte gestern in Neu-Ulm aus seinem Buch "Remigration - ein Vorschlag" lesen. Die Polizei stürmte indes mit vermummten Beamten in Kampfausrüstung den Veranstaltungsort und setzte alle Besucher fest.

Als angebliche Gründe wurden eine fehlende Schankerlaubnis und ein fehlender Fluchtweg genannt (siehe hier). Worum es wirklich ging, machte die Neu-Ulmer Bürgermeisterin Katrin Albsteiger (CSU) indes auf Facebook deutlich: Man habe damit gezeigt ihre Stadt sei "ein unbequemer Ort für derartige Veranstaltungen und wird auch in Zukunft weiter der Spielverderber für die Verbreitung rassistischen Gedankenguts bleiben" (siehe hier).

Es ging also nicht um irgendeine fehlende Schankerlaubnis oder fehlende Fluchtwege, sondern darum, eine migrationskritische Veranstaltung zu verhindern. Und weil man das legal nicht machen kann, schiebt man irgendwelche Gründe vor und schikaniert politische Gegner.

Mich erinnert das frappierend an die "DDR", wo auch jede Opposition unterdrückt wurde. Wobei dies dort immerhin offen und ohne irgendwelche Vorwände geschah. Ich meine - wir reden hier von einer friedlichen Buchvorlesung ohne irgendwelche Straftaten. Und die wird mit behelmten Polizisten gestürmt und aufgelöst?

Verstörend finde ich auch, dass ein Polizist auf Nachfrage überhaupt keine Rechtsgrundlage für das Vorgehen nennen konnte und nur nervös blinzelte. Vor dem Veranstaltungsort versuchte eine Polizistin sogar mit ihrer Hand eine Dokumentation der Stürmung zu behindern - offenbar um unangenehme Bilder zu unterbinden:

https://www.youtube.com/watch?v=P4OW0zFUhts

Was ist Eure Meinung zur Verhinderung der Lesung?

Gut, Migrationskritiker sollten sich nicht äußern dürfen. 51%
Schlecht, Grundrechte gelten für alle. 49%
Polizei, Politik, Recht, Extremismus
Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?

Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).

Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).

Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.

Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.

Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?

Ja, Rechte haben keine Rechte. 80%
Nein, der Staat muss sich an seine eigenen Gesetze halten. 20%
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Richtig, dass Behinderte bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen?

In Deutschland dürfen behinderte Ungeborene bis unmittelbar vor der Geburt (konkret: bis zum Einsetzen der Wehen) abgetrieben werden (siehe dazu hier und hier). Den Ungeborenen wird dabei durch den Bauch der Schwangeren eine tödliche Kaliumchlorid-Spritze ins Herz injiziert. Anschließend muss diese das tote Kind gebären.

Bis zum 1. Oktober 1995 war die sogenannte "embryopathische Indikation" explizit im Gesetz geregelt und beinhaltete eine Frist von fünf Monaten und zwei Wochen (siehe dazu hier).

In der seit 1995 geltenden Gesetzeslage wird nun in § 218a Abs. 2 StGB ausschließlich auf die seelische Gesundheit der Schwangeren abgestellt und somit verschleiert, dass es um die Tötung aufgrund einer Behinderung geht. Die zeitliche Begrenzung wurde gänzlich aufgehoben.

Es geht dabei ausdrücklich nicht nur um lebensunfähige Ungeborene, sondern auch etwa um Kinder mit Trisomie-21, die zwischen 60 und 80 Jahre alt werden und ein glückliches Leben haben können. Nach ärztlichen Schätzungen werden 90 Prozent der Trisomie-Babys abgetrieben (siehe hier).

Als der AfD-Politiker Björn Höcke vor einem Jahr äußerte, dass er die Unterrichtung von Behinderten in Förderschulen bevorzuge - über Jahrzehnte Praxis in der Bundesrepublik - wurde ihm ein "Angriff auf die Menschenwürde" vorgeworfen. Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, unkte "angesichts dieser menschenfeindlichen Haltung können wir nur ahnen, wie Herr Höcke mit Menschen mit Behinderung umgehen möchte" (siehe hier).

Offenkundig sollte mit dieser Aussage insinuiert werden, dass Höcke Behinderten das Lebensrecht abspreche. Ironischerweise tut die aktuelle Gesetzeslage genau das. Es ist aus meiner Sicht wenig glaubwürdig, wenn Politiker in Sonntagsreden über schulische "Inklusion" reden und gleichzeitig zuzulassen, dass der Großteil eben jener Behinderten vorgeburtlich getötet wird.

Findet Ihr es richtig, dass behinderte Ungeborene in Deutschland bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen?

Ja. 65%
Nein. 35%
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