Abtreibungen auf Kosten der Krankenkasse?

Gut, dass Allgemeinheit die Tötung menschlichen Lebens zahlt 67%
Schlecht, dass Allgemeinheit die Tötung menschlichen Leben zahlt. 33%

91 Stimmen

31 Antworten

Gut, dass Allgemeinheit die Tötung menschlichen Lebens zahlt

Schon mal drüber nachgedacht, dass eine Abtreibung auch eine lebenserhaltene Maßnahme sein kann?

Aber auch abseits eines gesundheitlichen (auch psychischen) Risikos wäre ich dafür, wenn sich Krankenkassen, je nach Einkommen der Betroffenen (da kann man auch gerne die Erzeuger hinzuziehen), zumindest an den Kosten beteiligen.


Einzelfahrer  18.06.2025, 22:18

Also darf eine "Arme" lustig durch die Gegend vögeln und die Versicherzengemeinschaft zahlt, jemand mit Einkommen ( aus Arbeit) zahlt selber???

BennTheMan  18.06.2025, 23:08
@Einzelfahrer

Sorry, aber Deine Herleitung ist bllsht, denn die Sozialversicherungen sind sowieso eine Solidargemeinschaft - wer arbeitet denn auf eine Abtreibung hin?

Einzelfahrer  19.06.2025, 09:18
@BennTheMan

Entweder ist es eine Leistung der Solidargemeinschaft, dann aber bitte für Alle, oder eben nicht, dann aber für Keinen!

Die Krankenkassenbeiträge sind ja schon einkommennsabhängig.

Anmerkung: Die Thematik, ob und ab wann menschliches Leben schützenswert ist, lasse ich mal unberücksichtigt.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 19:35
Schon mal drüber nachgedacht, dass eine Abtreibung auch eine lebenserhaltene Maßnahme sein kann?

Inwiefern?

BennTheMan  09.04.2025, 19:40
@Philippus1990

Noch nie von Risikoschwangerschaften gehört? Neben körperlichen Gründen würde ich da auch psychische Folgeerscheinungen dazu zählen.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 19:49
@BennTheMan
Noch nie von Risikoschwangerschaften gehört?

Doch, aber das ist die Ausnahme von der Regel. Abtreibungslobbyisten versuchen solche Extremfälle als Normalfall darzustellen, um ihr unmoralisches Handeln zu rechtfertigen.

Neben körperlichen Gründen würde ich da auch psychische Folgeerscheinungen dazu zählen.

Keine Lust auf ein Kind ist kein ausreichender Grund für dessen Tötung.

BennTheMan  09.04.2025, 19:57
@Philippus1990

Aus medizinischer Sicht sind diese Risiken individuell und sehr unterschiedlich hoch- man sollte frei entscheiden können, ob man sich dem aussetzen will (außerhalb von Schwangerschaften ist das normal und kein Thema).

Bei ungewollten Schwangerschaften (bei unfreiwilligen sowieso) gibt es das Risiko, daß das Kind nicht die Liebe und Fürsorge erhält und die es braucht, um physisch und psychisch gesund aufzuwachen.

Da sollte die Schwangere schon selbst entscheiden können, ob sie das Kind (und sich selbst) diesem Risiko aussetzen möchten + einer Beratung, in der sie darüber aufgeklärt und dieses Risiko bewertet wird.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 20:10
@BennTheMan
Aus medizinischer Sicht sind diese Risiken individuell und sehr unterschiedlich hoch- man sollte frei entscheiden können, ob man sich dem aussetzen will

Ja - BEVOR man ein Kind gezeugt hat. Danach gibt es kein moralisch vertretbares Zurück mehr.

Bei ungewollten Schwangerschaften (bei unfreiwilligen sowieso) gibt es das Risiko, daß das Kind nicht die Liebe und Fürsorge erhält und die es braucht, um physisch und psychisch gesund aufzuwachen.

Das Risiko besteht bei jeder Schwangerschaft. Im Übrigen: Gehst Du auch durch Obdachlosenheime und erschießt die Bewohner, weil sie ein beschissenes Leben haben und nicht die "Liebe und Fürsorge" erhalten, die sie brauchen?

BennTheMan  09.04.2025, 20:38
@Philippus1990

Da stellst Du aber nun wirklich Vergleiche an, die nicht miteinander zu verglichen werden können und deshalb brauche ich da auch nicht drauf einzugehen.

Du willst von Schwangeren eine Rechtfertigung vor Dritten für ihre Entscheidung und ich finde, eine Schwangere hat dies ausschließlich vor sich selbst zu rechtfertigen.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 23:00
@BennTheMan
Da stellst Du aber nun wirklich Vergleiche an, die nicht miteinander zu verglichen werden können und deshalb brauche ich da auch nicht drauf einzugehen.

Ach so.

Du willst von Schwangeren eine Rechtfertigung vor Dritten für ihre Entscheidung und ich finde, eine Schwangere hat dies ausschließlich vor sich selbst zu rechtfertigen.

Nein, ich will von Schwangeren keine Rechtfertigung, ich will dass Frauen, die ihren Nachwuchs töten, im Knast landen.

BennTheMan  09.04.2025, 23:37
@Philippus1990

Ach so, Du willst also, das betroffene Frauen nicht selbst über ihren Körper entscheiden dürfen, aber dafür andere über ihren Körper und ihr weiteres Leben entscheiden und sie darüber hinaus noch kriminalisieren (falls sie es wagt selbst zu entscheiden) und bestrafen?

Nette Einstellung, die glücklicherweise von der Mehrheit so nicht geteilt wird.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 10:28
@BennTheMan
Ach so, Du willst also, das betroffene Frauen nicht selbst über ihren Körper entscheiden dürfen

Bist Du schwer von Begriff? Das Ungeborene ist nicht der Körper der Frau. Und dass dieses sich in ihrem Körper befindet, ist ihr eigenes Verschulden. Rechtfertigt also keine Tötung. Wie kann man bitte ernsthaft glauben es sei ethisch vertretbar den eigenen Nachwuchs zu töten? Das ist krank. End of story.

Nette Einstellung, die glücklicherweise von der Mehrheit so nicht geteilt wird.

Die Mehrheit ist immer ein guter Indikator für moralische Verhaltensweisen. Konnte man ja im "Dritten Reich" sehen.

BennTheMan  10.04.2025, 10:52
@Philippus1990
Das Ungeborene ist nicht der Körper der Frau.

Und ab wann ist ein Embryo ohne den Wirtskörper der Frau überlebensfähig - mit den Fristen zum Schwangerschaftsabruch kommt man dem schon sehr entgegen.

Und dass dieses sich in ihrem Körper befindet, ist ihr eigenes Verschulden

Einfach nein

Rechtfertigt also keine Tötung. Wie kann man bitte ernsthaft glauben es sei ethisch vertretbar den eigenen Nachwuchs zu töten? Das ist krank.

Ein Zellklumpen ist noch weit davon entfernt als Nachwuchs betrachtet zu werden - ethisch vertretbar ist hier nur, Frauen nicht die Entscheidungshoheit über ihren Körper zu entziehen.

Die Mehrheit ist immer ein guter Indikator für moralische Verhaltensweisen. Konnte man ja im "Dritten Reich" sehen.

Und wieder ein Vergleich, der nicht nur hinkt, sondern lahm ist - Das 3. Reich hat selbst seinen eigenen Bürgern die persönlichen Freiheiten und Rechte nach und nach entzogen.

Bist Du schwer von Begriff?

In Deiner Welt vielleicht, in der nicht mehr alle frei über ihr Leben entscheiden können.

End of story.

Akzeptierst Du keinen anderen Meinungen?

Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 11:20
@BennTheMan
Und ab wann ist ein Embryo ohne den Wirtskörper der Frau überlebensfähig

Das spielt keine Rolle. Es ist menschliches Leben, das zu schützen ist. Ein Säugling ist auch nicht allein lebensfähig.

Ein Zellklumpen ist noch weit davon entfernt als Nachwuchs betrachtet zu werden

Jeder Mensch ist letztlich nur ein "Zellklumpen". Du genau so wie ich.

Akzeptierst Du keinen anderen Meinungen?

Wieso sollte ich?

Deine Antwortmöglich sind komplett tendenziös! DU siehst Abtreibung als Mord. Steht dir frei. Aber in der Antwortmöglichkeit dann ein "Tötung des menschlichen Lebens" vorzugeben ist schlicht frech!

Wir haben diesbezüglich Gesetze. Die müssen dir nicht passen, aber sie sind wie sie sind.

Wenn du keine Antworten willst, sondern nur deine Ansichten bestätigt haben möchtest, dann solltest du dazu eine Diskussion eröffnen und dir so eine Umfrage echt sparen!

Und im übrigen: wo steht da, dass bei jedem Abbruch die Kosten übernommen werden sollen?

Was heute bereits gilt:

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation werden bei krankenversicherten Frauen von der Krankenkasse getragen. Ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch besteht auch dann, wenn die Frau sozial bedürftig ist. Der Antrag auf Kostenübernahme bei Bedürftigkeit ist bei der Krankenkasse zu stellen. Als bedürftig werden vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 Frauen angesehen, deren verfügbares persönliches Einkommen 1.446 Euro im Monat nicht übersteigt und denen auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht. Diese Einkommensgrenze, die an den Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist, erhöht sich für jedes im Haus der Frau lebende minderjährige Kind um 343 Euro. Eine weitere Erhöhung bis maximal 424 Euro ist möglich, wenn die Kosten der Unterkunft 424 Euro übersteigen. Nähere Auskünfte können die Schwangerschafts(konflikt)-Beratungsstellen erteilen.
Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung werden die Kosten jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Allerdings können dann die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen geltend gemacht werden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-nach-218-strafgesetzbuch-81020

Vielleicht solltest du dich erst einmal mit der Thematik beschäftigt und in Erfahrung bringen was jetzt genau damit gemeint ist. Und interessant, dass du dich über die bisherige Gesetzeslage nicht echauffierst, aber bei der künftigen Regierung auf Angriffskurs gehst... Zufall?


sarah3  18.06.2025, 22:19

Nur stimmt das nicht, die KK ist nur Zahlstelle, nach dem BVerfG darf sie nämlich rechtswidrige (das sind 98%) Abtreibungen nicht bezahlen

Kessie1  18.06.2025, 22:23
@sarah3

Was sie derzeit zahlt steht doch in dem was ich zitierte.

Ob das aber nun tatsächlich nur 2% ausmacht sei jetzt mal dahin gestellt. aber du hast ja sicherlich eine entsprechende Statistik zur Hand.

Kessie1  18.06.2025, 22:45
@sarah3
Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation werden bei krankenversicherten Frauen von der Krankenkasse getragen. Ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch besteht auch dann, wenn die Frau sozial bedürftig ist

Verstehe jetzt ehrlich gesagt nicht worauf du hinaus möchtest.

Denn diese Indikationen sind doch klar definiert?!

Und in dem was ich zitierte steht doch nicht, dass die KK in jedem Fall zahlt...

Also keine Ahnung was du nun möchtest.

sarah3  18.06.2025, 22:50
@Kessie1

von der Krankenkasse getragen. Ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch besteht auch dann, wenn die Frau sozial bedürftig ist“ impliziert dass auch der 2. Teil einer Erstattung aus KK Mitteln sei - und das ist weder zulässig noch richtig

Kessie1  18.06.2025, 22:55
@sarah3
Hat eine Frau nur ein geringes oder gar kein Einkommen, hat sie Anspruch auf die Übernahme der Kosten für den Abbruch. Dies ist unabhängig davon, ob und wie sie krankenversichert ist. 
Als sozial bedürftig gilt eine Frau, deren verfügbares persönliches Einkommen 1383 Euro im Monat (gilt bis Juni 2024) nicht übersteigt und die kein kurzfristig verwertbares Vermögen hat. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes im Haus der Frau lebende minderjährige Kind um 328 Euro. Eine weitere Erhöhung bis maximal 405 Euro ist möglich, wenn die Kosten der Unterkunft 405 Euro übersteigen. 
Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben auch Frauen, die Sozialleistungen beziehen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder in einer Einrichtung leben, deren Kosten von der Sozial- oder Jugendhilfe getragen werden. Die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen können in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle erfragt werden.  

https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/die-kosten-eines-schwangerschaftsabbruchs/#c65077

sarah3  19.06.2025, 08:16
@Kessie1

Alles bekannt, trotzdem

erweckt dein erster Post den Eindruck als würden die rechtswidrigen Abtreibungen von der Kasse bezahlt, was eben unzulässig wäre und daher auch nicht erfolgt

Kessie1  19.06.2025, 14:38
@sarah3

Dann solltest du vielleicht das entsprechende Bundesministerium darauf hinweisen, dass deren Ausführungen für dich nicht ganz verständlich waren.

sarah3  19.06.2025, 14:40
@Kessie1

Ich weise dich darauf hin, dass du schlechte infos gepostet hast:-) wo du die herhast ist deine Sache

Kessie1  19.06.2025, 14:48
@sarah3

DU verstehst es halt nur nicht. Aber schön, dass man sich mal drüber unterhalten hat!

sarah3  19.06.2025, 14:50
@Kessie1

Ich verstehe es sehr genau und kenne die Rechtslage, genau deswegen kläre ich gerne auf, wenn solche unrichtigen Posts kommen

sarah3  19.06.2025, 14:51
@Kessie1

Ja habe dir gerne geholfen - schönen Feiertag noch😀

Kessie1  19.06.2025, 14:52
@sarah3

Du hast zwar nicht geholfen, aber es sei dir vergönnt es zu glauben. Und einen Feiertag gibt es hier auch nicht. Aber sei es drum. Dir ebenfalls einen schönen Tag.

sarah3  19.06.2025, 14:56
@Kessie1

Schade für dich, dass du arbeiten musst und die Informationen nicht animmst. Dann eben nicht, wer nicht geholfen haben will….

Kessie1  19.06.2025, 15:01
@sarah3

Danke, ich verzichte dann gerne drauf 🤣. Und nun darfst du natürlich weiter schreiben um das letzte Wort zu haben. Das scheint dir ja wichtig zu sein... Aber du wirst verstehen, dass ich es dann nicht mehr lesen werde. In dem Sinne...

sarah3  19.06.2025, 15:08
@Kessie1

auch da liegst du falsch… das ist mir sowas von egal. Nicht egal sind mir lediglich falsche Infos.

Smaragda1967  19.06.2025, 22:10

Ganz genau. Ein Zellklumpen von 5 mm Durchmesser mehr oder weniger ist kein Mensch. Willst du die Gesetze umschreiben lassen? Wenn uns die ultrareligiösen bevormunden wollen dann Prost Mahlzeit.

Gut, dass Allgemeinheit die Tötung menschlichen Lebens zahlt

Du versuchst zwar, durch eine tendenziöse Art der Fragestellung eine bestimmte Antwort zu provozieren, aber die Leute hier durchschauen das ja offenbar.

Ersteres finde ich Scheiße, letzteres gut.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 19:31
Du versuchst zwar, durch eine tendenziöse Art der Fragestellung eine bestimmte Antwort zu provozieren, aber die Leute hier durchschauen das ja offenbar.

Ich bin ein verschlagener Manipulateur mit tendenziöser Fragestellung. Doch die GF-Intelligenzia durchschaut meine sinisteren Vorhaben.

Stimmt - absolut unverantwortlich! Ist deutlich besser, dass Frau die abtreibung illegal macht und ggf. dadurch schwer erkrankt oder sich umbringt! Definitiv deutlich besser!
oder noch schöner ein lebensunfähiges Kind zehn Monate auszutragen um es dann sterben zu sehen!

oder anders gesagt: du hast in dem Fall Nix zu melden, da du männlich bist und nicht das Kind austrägst.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 19:34
Ist deutlich besser, dass Frau die abtreibung illegal macht und ggf. dadurch schwer erkrankt oder sich umbringt!

Wieso denkst Du eigentlich nur an die Frau und nicht an das Leben, das bei einer Abtreibung ausgelöscht wird? Keine Frau ist dazu gezwungen ihren Nachwuchs zu töten.

oder anders gesagt: du hast in dem Fall Nix zu melden, da du männlich bist und nicht das Kind austrägst.

Schau mal ins Grundgesetz. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf Leben gelten auch für Männer. Die Hälfte der durch Abtreibung getöteten Ungeborenen ist männlich. Mal ganz davon abgesehen, dass dieses "Als Mann darfst Du nichts dazu sagen, wenn Frauen ihren Nachwuchs töten!" dümmliche Identitätspolitik ist.

Missy274  09.04.2025, 19:38
@Philippus1990

Weil das Lebenswesen, was du meinst außerhalb des Körpers der Mutter unfähig ist zu Leben. Wir können ja wirklich ne Geburt in der 4 Woche einleiten - wie lang lebt dann dein Baby - richtig gar nicht!
und das recht am eigenen Körper gilt auch für Frauen - und diesen willst du es gerade absprechen. Du willst das nicht? Dann machen wir es so, wie happyMe1984 vorgeschlagen hat. Vasektomie aller Männer! Zack schon sind die abtreibungen nicht mehr gegeben! Wie würdest du das finden? Richtig geil, oder? Musst du ja so finden - denn du verlangst das gleiche von den Frauen!

Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 19:47
@kugel
My Body, my choice

Das Ungeborene ist nicht Dein Körper, sondern ein eigenes Lebewesen. Das ist das Ding.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 19:48
@Missy274
Weil das Lebenswesen, was du meinst außerhalb des Körpers der Mutter unfähig ist zu Leben.

Und wieso sollte das zur Tötung berechtigen? Säuglinge sind auch nicht fähig ohne fremde Hilfe zu überleben.

und das recht am eigenen Körper gilt auch für Frauen

Das Ungeborene ist nicht Dein Körper, sondern ein eigenes Lebewesen. Das ist das Ding.

kugel  09.04.2025, 19:54
@Philippus1990

Es ist in meinem Körper. Und ich entscheide über meinen Körper. Es ist auch bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht lebensfähig oder ein "eigenes Lebewesen"

Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.04.2025, 20:07
@kugel
Es ist in meinem Körper. Und ich entscheide über meinen Körper. 

De facto entscheidest Du über einen fremden Körper. Das Kind ist da im Übrigen ja nicht ohne Dein Zutun aufgetaucht.

Es ist auch bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht lebensfähig oder ein "eigenes Lebewesen"

Wieso sollte es kein eigenes Lebewesen sein? Übrigens: Auch ein Säugling ist nicht alleine lebensfähig.

Deamonia  11.04.2025, 16:00
@Philippus1990
De facto entscheidest Du über einen fremden Körper. 

Falsch, man entscheidet nur, seinen Körper nicht mehr als Versorgungswerkzeug zur Verfügung zu stellen.

Ist das selbe als wenn die Schwangere sich das Leben nimmt, der Embryo stirbt dann, weil der Wirtskörper Tod ist, er wird aber nicht aktiv getötet.

Übrigens: Auch ein Säugling ist nicht alleine lebensfähig.

Traurig das du den Unterschied immer noch nicht verstanden hast. Ein Säugling kann von jeder X beliebigen Person versorgt werden, er ist nicht abhängig von einem bestimmten Körper an den er angeschlossen ist.

Beim Fötus hingegen ist das durchaus der Fall.

GutenTag2003  11.04.2025, 20:30
@Philippus1990
Schau mal ins Grundgesetz.

Dieses Thema ist bereits entschieden, Du erinnerst Dich (nicht)?

Philippus1990 
Beitragsersteller
 11.04.2025, 20:35
@GutenTag2003
Dieses Thema ist bereits entschieden, Du erinnerst Dich (nicht)?

In einer Demokratie ist kein Thema für immer entschieden. Das macht Demokratie ja gerade aus - dass sich alles wieder ändern lässt.

GutenTag2003  11.04.2025, 20:37
@Philippus1990

Ändert das etwas daran, dass es bereits entschieden ist? ... und das trotz Deiner Aufforderung ...

Schau mal ins Grundgesetz.

Willst Du etwas daran ändern ... sorge für entsprechende Mehrheiten. Aktuell hast Du sie nicht.

Das mag Dir nicht gefallen, es ist aber so.

... und das gilt in einer Demokratie. Solltest Du eigentlich wissen, nachdem Du darauf hingewiesen hast.

Schwer manipulative Fragestellung.

Es ist gut, wenn Abtreibungen vom KK bezahlt werden. Dadurch gibt es mehr Sicherheit.


1sechs1  11.04.2025, 18:42

Was anderes kann der Herr Rechtsextremist auch nicht.