Verfassungsschutz – die meistgelesenen Beiträge

Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?

Auf Initiative des Bundesinnenministeriums wird das rechtsextreme "Compact"-Magazin von nun an verboten. Das vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer herausgegebene Magazin zählt zu den auflagenstärksten und erfolgreichsten Organen der Neuen Rechten. Doch sind Verbote dieser Art wirklich zielführend?

Razzien und Verbot

Laut Bundesinnenministerium durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden diverse Räumlichkeiten und Privatwohnungen führender Akteure sowie der Geschäftsführung in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Wohnung des "Compact"-Chefs Jürgen Elsässer wird aktuell von Beamten nach Beweismitteln durchsucht.

Die Rechtsgrundlage für das Verbot liegt im Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, verboten werden können. Der Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Beweismittel gesammelt, die das jetzige Verbot des seit 2001 als gesichert rechtsextremistischen Magazins legitimieren.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei zunehmend "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nancy Faesers Statement

Die Innenministerin rechtfertigte das Verbot dahingehend, dass es sich bei "Compact" um ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele, welches auf "unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" hetzen würde.

Das Verbot bezeichnete sie als "harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene". Weiterhin verwies sie darauf, dass der Staat konsequent gegen "die geistigen Brandstifter [...] [vorgeht] [...], die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

Jürgen Elsässer & das "Compact"-Magazin

Tatsächlich zählt das "Compact"-Magazin im deutschsprachigen Raum zum wohl größten und reichweitenstärksten Organ der rechtsextremistischen Szene. Laut Bundesinnenministerium hat das monatlich herausgegebene Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Das Magazin greift i.d.R. politische und gesellschaftliche Themen auf. Die Färbung der Artikel allerdings ist überwiegend antisemitisch, rassistisch, geschichtsrevisionistisch und umstürzlerisch. Darüber hinaus verfügt das Organ über einen reichweitenstarken Youtube-Kanal mit bis zu 100.000 Klicks pro Tag.

Geleitet wird die "Compact"-Magazin GmbH vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer. Elsässer, der vor vielen Jahren noch Teil der linksextremistischen Szene gewesen ist und hier für viele Magazine der Szene tätig war, gilt innerhalb der rechtsextremistischen Szene heute als schillernde und gut vernetzte Gallionsfigur. Insbesondere zur Identitären Bewegung um Martin Sellner und weiteren Teilen der Neuen Rechten besitzt Elsässer mehr als gute Beziehungen.

In den letzten Monaten trat Elsässer zuhauf aggressiver auf; so äußerte er mehrfach Umsturzforderungen, wünschte sich Björn Höcke als "Reichskanzler" im Osten herbei und schwadronierte über deutsch-russische Bataillone, welche die Souveränität gegenüber Polen verteidigen könnten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?
  • Sind Verbote von Vereinen / Magazinen mit extremistischer Ausrichtung Eurer Meinung nach sinnvoll?
  • Inwieweit kollidiert das Verbot ggf. mit den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit?
  • Seht Ihr die allgemeine Pressefreiheit in Deutschland angesichts Verbote dieser Art in Gefahr?
  • Welche politischen / gesellschaftlichen Risiken könnte das vom Innenministerium initiierte Verbot haben?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-verbietet-rechtsextremes-compact-magazin-19858898.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/compact-magazin-juergen-elsaesser-rechtsextrem-lux.NTn7aRTDtj6nYmr9SRZt4

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/compact-magazin-razzia-bundesinnenministerium-verbietet-rechtsextremes-medium-a-6691b9f1-30ff-498f-85d0-3016b03e8506

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html

Bild zum Beitrag
Ich finde das Verbot sinnvoll, da... 52%
Ich finde das Verbot nicht zielführend, weil... 42%
Andere Meinung und zwar... 6%
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Sicherheitsüberprüfung SÜ2?

Hallo liebe Mitmenschen.....,

Bei mir steht aktuell die Sicherheitsüberprüfung Ü2 an. Das ist meine erste Sicherheitsüberprüfung Ü2.

Ich arbeite seit 7 Jahren im Öffentlichen-Dienst und wurde schon 2 bis 3 mal der einfachen Sicherheitsüberprüfung Ü1 ausgesetzt und kontrolliert.

Nun hab ich ca. vor 4 Monaten die Abteilung gewechselt und arbeite auch in der abteilung seit 4 Monaten. Jedoch wird für die Arbeit in dieser Abteilung die SÜ2 Sicherheitsüberprüfung vom Kunden verlangt.

Sü2 Wurde nun vor 4 Monaten auch eingereicht jedoch hab ich bis heute keine rückmeldung. Auch nicht mein Vorgesetzter. Er meint das kann dauern. Bei dem ein oder anderen ist es in 2 Monaten durch und bei dem anderen in 6 Monaten und muss nichts heissen.

Mein Problem.. Ich habe ca. vor 10 Jahren. Damals Student eine Hausdurchsuchung in unserer WG gehabt bzgl. Onlinekriminalität. Ich war ein verdächtigter. In der Hausdurchsuchung wurde alles mitgenommen was EDV anging und Unterlagen. Ich wurde von den Beamten mitgenommen. Es wurden fotos von mir gemacht und Fingerabdruck genommen und ich durfte nach hause gehen am selben tag.

Das verfahren wurde nach 1,5 Jahren gottsei dank eingestellt. Es kam im nachhinein nie zu einem Gerichtsprozess oder weiteren Anhörung wie am Tag der Hausdurchsuchung. Ich bin es nunmal nicht gewesen. Ich durfte damals meine Sachen auch wieder bekommen die bei der Hausdurchsuchung mit genommen wurden.

Die Sü1 Prüfung verlief die letzten Jahre bei mir immer sauber ohne Probleme. Aber bei der SÜ2 hab ich angst, dass das Eingestellte Verfahren mir probleme bereiten würde.

Wieso dauert die SÜ2 so lange bei mir. Ich bin mittlerwiele verheiratet hab ein Kind. Meine Frau und ich sind Ausländischer Herkunft jedoch hier geboren und aufgewachsen zudem die deutsche Staatsbürgerschaft. Hatten auch nichts mit den bestimmten Ländern wie in der Staatenliste zu Sü2 aufgelistet nichts zu tun und allgemein mit dem Ausland nichts am hut.

Kann das Eingestellte Ermittlungsverfahren/Strafverfahren von damals mir Probleme machen bei der Sü2????

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Lauterbach in Handschellen und Habeck als Müllsammler, sowie Migranten als gefährliche Verbrecher: AfD sorgt für Eklat!

Bildausschnitet aus dem KI-Video der AfD:

Worum geht es?

In einem KI-generierten Wahlkampfvideo der Brandenburger AfD werden Politiker als Straftäter und Migranten als gefährliche Verbrecher präsentiert. Es ist nicht das erste Mal, dass die Partei mit einem solchen Video provoziert.

Dunkelhäutige Männer, die in finsteren Gassen jungen Frauen auflauern oder Ausländer, die mit Drogen handeln: Die AfD Brandenburg hat mit einem neuen KI-Wahlkampfvideo für Kritik gesorgt. Das auf dem X-Kanal des Landesverbands veröffentlichte Video zeichnet ein dystopisches Bild von Deutschland.

Verspätete Züge, prekäre Arbeitsbedingungen, finanzielle Unsicherheit – zu jedem Aspekt generierte die Partei eine dramatische Szene. Das Video zeigt etwa dunkelhäutige Männer und bringt sie mit „Übergriffen“ an Bahnhöfen und Drogenhandel auf den Straßen in Verbindung. Weiter sieht man ebendiese Männer, die junge, hellhäutige Frauen verfolgen und ihnen nachts auflauern. (...)

Quelle:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article255271072/KI-Bilder-Lauterbach-in-Handschellen-und-Habeck-als-Muellsammler-AfD-Video-sorgt-fuer-Kritik.html

Meine Fragen an euch:

  • Was haltet ihr von den Inhalten in dem Video?
  • Liefert die AfD damit noch mehr Beweise vor, bezüglich eines Verbotsverfahrens?
  • Wird die AfD damit potentielle Wähler abschrecken oder eher anziehen?
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Ist Linksextremismus inzwischen gesellschaftlich akzeptiert?

Ich habe den Eindruck, dass Linksextremismus inzwischen gesellschaftlich akzeptiert ist. Dazu fünf Beispiele:

  • In Bündnissen gegen "Nazi-Aufmärsche" sind regelmäßig auch anarchistische und kommunistische Gruppen vertreten und dürfen auf der Bühne gleichberechtigt Reden zusammen mit etablierten Politikern halten.
  • An meiner ehemaligen Schule wurde ein bekennender Kommunist zum Schulsprecher gewählt. Keiner der Lehrer hat sich daran gestört. Der Schulleiter hatte sogar ein fast freundschaftliches Verhältnis zu ihm.
  • Straftaten aus der vermeintlich "richtigen" (also linken) Gesinnung heraus wie durch die Gruppe "Die Letzte Generation" werden in den Medien als "ziviler Ungehorsam" gerechtfertigt.
  • Gender-Sprache, insbesondere die Schreibweise mit Sternchen, waren vor zehn Jahren nur in der linksextremen Szene verbreitet. Inzwischen schreiben sogar staatliche Behörden so.
  • Wenn der Verfassungsschutz eine Gruppe wie "Ende Gelände" als linksextremistisch einstuft, muss nicht diese sich rechtfertigen, sondern der Verfassungsschutz (siehe hier).
  • In dem Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Verein "Rote Hilfe", der linksmotivierte Straftäter unterstützt, sind auch Mitglieder etablierter linker Parteien aktiv. Zum Beispiel die ehemalige Sprecherin der Grünen Jugend Sina Doughan, die SPD-Politikerin Angela Marquard oder die Berliner Linkspartei-Senatorin Katja Kipping.

Ich möchte Linksextremismus hier ausdrücklich nicht ausschließlich auf die Anwendung von Gewalt begrenzt verstanden wissen, weil dies eine zu enge Definition wäre.

Findet Ihr, dass Linksextremismus inzwischen gesellschaftlich akzeptiert ist?

Eher ja. 69%
Eher nein. 31%
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AfD gesichert rechtsextremistisch als Gesamtpartei auf Bundesebene. Stimmen dazu?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Neubewertung der AfD auf Bundesebene vorgenommen. Demnach bestehen keine Zweifel mehr, dass die Partei insgesamt rechtsextremistisch ist.

Bisher wurde die AfD auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" eingestuft und beobachtet. Heute Vormittag informierte das Bundesamt die Öffentlichkeit, dass die Gesamtpartei nun als "erwiesen rechtsextremistische Bestrebung" bewertet wird. In einer Pressemitteilung heißt es, die Anhaltspunkte hätten sich "verdichtet".

Das heißt, für den Verfassungsschutz ist erwiesen, dass die AfD insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist. Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Verschärfung der Bewertung, aber sie kommt nicht völlig überraschend.

Grundlage dafür ist eine umfangreiche Materialsammlung, die bis zuletzt vom Verfassungsschutz immer wieder aktualisiert wurde: Das Gutachten des Bundesamts umfasst nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR mehr als 1.000 Seiten und soll belegen, warum die AfD nach Einschätzung der Verfassungsschützer verfassungsfeindlich ist. Maßgeblich sind Verstöße gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip.

Der Verfassungsschutz unterscheidet bei Beobachtungsobjekten zwischen Prüffall, Verdachtsfall und "erwiesen extremistischer Bestrebung". Die AfD war 2019 auf Bundesebene zunächst als Prüffall vom Bundesamt eingestuft worden. In diesem Stadium darf der Verfassungsschutz lediglich öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären sammeln und bewerten.

...

Mit der Heraufstufung zur "erwiesen rechtsextremistischen Bestrebung" war bereits im vergangenen Jahr gerechnet worden. Dem Vernehmen nach nahm der Verfassungsschutz aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl jedoch zunächst Abstand davon, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf verletzt zu haben.

Es gilt als sicher, dass die AfD auch gegen die Neubewertung durch das Bundesamt vor Gericht ziehen wird. Gegenüber der Öffentlichkeit hat die AfD die Beobachtung durch den Verfassungsschutz stets als politisch motiviert bezeichnet. Einzelne Landesverbände der Partei sind bereits als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft: in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit heute nun auch die Bundespartei.

...

Mit der Neubewertung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfte die Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die AfD neu entfacht werden. Allerdings gibt es keinerlei Automatismus: Die Bewertung als "erwiesen rechtsextremistisch" ist weder die Voraussetzung dafür, noch ist ein Verbotsverfahren die zwangsläufige Folge.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html

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Wie sollte man in Deutschland mit der DİTİB umgehen?

Für Kritiker ist DİTİB „der verlängerte Arm des türkischen Staates“; sie betreibe planmäßig eine „Islamisierung Deutschlands“ und könne als „Vorfeldorganisation der türkischen AKP“, der Partei von Recep Tayyip Erdoğan, bezeichnet werden.

Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion - Wikipedia

Das Gift des Antisemitismus: wie Erdogan deutsche Muslime mit offizieller Hilfe indoktrinieren darf

20.05.2021

Dass aber in der geplanten Kommission – sie gibt Lehrmittel frei, erstellt Lehrpläne und erteilt Lehrbefugnisse – mit dem Verein Ditib erneut ausgerechnet die fünfte Kolonne des türkischen Regimes eingebunden werden soll, ist nicht nur grobfahrlässig. Es ist eine offizielle Hilfestellung des Düsseldorfer Kultusministeriums für den Versuch demokratiefeindlicher Islamisten, deutsche Muslime zu indoktrinieren.

Ein Fall für den Verfassungsschutz

Seit Herbst 2018 steht die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten als Prüffall unter verschärfter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Verein hat in seinen Moscheen Kleinkinder in Uniformen gesteckt und Kriegsszenen nachspielen lassen. Den Völkermord an den Armeniern leugnet die Organisation. Gegen 19 ihrer Imame hat die Generalbundesanwaltschaft nach dem 2016 gescheiterten Putschversuch in der Türkei wegen geheimdienstlicher Tätigkeiten in Deutschland ermittelt. Die vom Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan kontrollierte türkische Religionsbehörde Diyanet entsendet dennoch nach wie vor Hunderte Imame nach Deutschland und bezahlt diese auch. Deren Vorsitzender Ali Erbas hat jüngst mehrfach zur Eroberung Jerusalems aufgerufen.

https://www.nzz.ch/international/das-gift-des-antisemitismus-wie-erdogan-deutsche-muslime-mit-offizieller-hilfe-indoktrinieren-darf-ld.1625935

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Hilfe bei der Bachelorarbeit?

Hallo zusammen,

in nächster Zeit steht meine Bachelorarbeit an und ich bin noch auf der Suche nach dem konkreten Aufbau meiner Arbeit.

Nach langem Überlegen habe ich mich nun für das Rechtsgebiet des Waffenrechts entschieden und habe mir die Thesis "Politischer Extremismus als Herausforderung für das Waffenrecht in Brandenburg" ausgesucht.

Zum groben Aufbau:

Ich möchte wahlweise zunächst die Phänomenbereiche mit Fokus auf das Land Brandenburg beleuchten (als Quellen werden wohl hauptsächlich die Herausgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz dienen) oder ich beginne mit dem Teil des Waffenrechts. Bei dem plane ich in das für Außenstehende recht komplex wirkende Rechtsgebiet einzuführen und gehe dann auf die Zuverlässigkeitsüberprüfungen und im Speziellen die Regelabfragen beim Verfasssungsschutz ein.

Möglicherweise ist das Themenfeld für eine Bachelorarbeit auch noch zu weit gefasst - ggf. beschränke ich mich auf den Rechtsextremismus (wie ich erst nach der Themenfindung erfahren habe, gibt es eine Bachelorarbeit zum Waffenrecht und Reichsbürger schon). Evtl. genügt die geografische Einschränkung aber auch.

Soweit der grobe Ablaufplan. Meine Hürde ist nun jedoch das Finden einer geeigneten wissenschaftlichen Betrachtung - also einen eigenen Anteil.

Als erstes kam mir in den Sinn, die vertretenen Extremismusformen mit den Versagungen der waffenrechtlichen Erlaubnisse abzugleichen. In Brandenburg besteht die Besonderheit, dass im Umland von Berlin - also etwa Potsdam - schwerpunktmäßig Linksextremismus vorzufinden ist. Im übrigen Landesgebiet überwiegt eindeutig der Rechtsextremismus und die Reichsbürgerszene. Dies könnte man nach LK aufschlüsseln und den Versagungen nach LK in den Waffenbehörden gegenüberstellen. Allerdings ist mir nicht so recht klar, wohin das dann führen könnte.

Eine weitere "wissenschaftliche" Betrachtungsweise könnte die Perspektive für den Gesetzgeber von weiteren Verschärfungsmöglichkeiten sein und der Evaluation, ob dies überhaupt sinnhaft wäre. Möglicherweise würde sich hier ein Experteninterview anbieten.

Weiterhin könnte man die Entwicklung der Gesetzgebung im Bezug auf Waffenrechtsverschärfungen für Extremisten betrachten - die wohl einfachste Methode. Allerdings weiß ich da nicht so recht, ob eine bloße historische Darstellung den Anforderungen einer Bachelorarbeit genügt.

Was meint ihr dazu? Habt ihr Tipps zur Ausgestaltung meiner ersten Ideen oder habt weitere Vorschläge für eine wissenschaftliche Methode bei diesem Thema? 

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Faeser verbietet "Compact"-Magazin inklusive Online-Formaten. Stimmen dazu?

Nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR verbietet das Bundesinnenministerium das rechtsextremistische "Compact"-Magazin des Publizisten Elsässer. Damit verschwindet das erfolgreichste und reichweitenstärkste Organ der Neuen Rechten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das rechtsextremistische "Compact"-Magazin verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von "Compact" in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren "Compact"-Beschäftigten werden nach Beweismitteln durchsucht.

Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war. Sowohl das Bundesamt als auch der Landesverfassungsschutz beobachten "Compact" seit Jahren und bewerten das Medium seit Ende 2021 als "gesichert rechtsextremistisch".

Chefredakteur und prägende Figur an der Spitze von "Compact" ist Jürgen Elsässer. In den einzelnen Formaten wurden sowohl aktuelle Themen aufgegriffen als auch eigene Themen gesetzt. Durchweg wurden Hass und Hetze verbreitet, insbesondere gegen muslimische Migrantinnen und Migranten, aber auch gegen die Bundesregierung, die sogenannten "Altparteien" und nach journalistischen Kriterien arbeitende Medien, die als "Systempresse" oder "Lügenpresse" diffamiert wurden.

"Compact" bestand aus einem Magazin, das monatlich erscheint, nebst Sonderheften, einem Online-Auftritt und einer täglichen Sendung namens "Compact Der Tag", die von Montag bis Freitag täglich produziert wurde. Das Heft hatte nach eigenen Angaben eine Auflage von 40.000 Exemplaren.

Die tägliche Sendung, die auch auf dem YouTube-Kanal von "Compact" zu sehen war, verfügte über eine erhebliche Reichweite: Bis zu 100.000 Klicks erreichten Videos von "Compact Der Tag" auf YouTube, einzelne Doku-Formate sogar bis zu eine Million.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nach Belegen dafür muss man in der Tat nicht lange suchen: "Compact" sprach von sich selbst als "Widerstand", seit der Pandemie wurde das politische System als Corona- oder Impf-"Diktatur" diffamiert. In einer Sendung zur Vogelgrippe hieß es kürzlich, "neuer Impfterror" sei im Anmarsch, während der Corona-Pandemie seien die Menschen "zwangsgeimpft" worden.

Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von "Compact". Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke". Um die Souveränität gegen Polen zu verteidigen, könne man gemischte "deutsch-russische Bataillone" an der Grenze stationieren.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

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Meinung des Tages: AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft - wie bewertet Ihr diese Entscheidung?

(Bild mit KI erstellt)

AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die bisher als "Verdachtsfall" klassifizierte AfD auf Bundesebene nun als "erwisen rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die Entscheidung basiert auf einem über 1.000 Seiten starken Gutachten, das zahlreiche Belege für demokratiefeindliche, rassistische und völkisch-nationalistische Tendenzen enthält.

Die Hochstufung ermöglicht weiterhin den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – wie Abhörmaßnahmen oder die Anwerbung von Informanten –, verändert aber formal erst einmal nichts an den bisherigen Befugnissen.

Inhalt und Begründung des Gutachtens

Das Gutachten beinhaltet u.a. rassistische und pauschalisierende Äußerungen gegenüber Migranten, Muslimen und Menschen mit Migrationshintergrund. Besonders hervorgehoben wird der sogenannte „völkische Nationalismus“ und die Verwendung des Begriffs „Remigration“. Auch Aussagen von Alice Weidel sowie weiterer AfD-Funktionäre werden als Beleg für die Missachtung der Menschenwürde und demokratischer Grundsätze angeführt.

Politische Konsequenzen

Die Neueinstufung hat die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren neu entfacht. Während einige Politiker wie Grünen-Chef Banaszak nun ein Verbot befürworten, lehnen CDU-Politiker wie Hendrik Wüst und CSU-Politiker Alexander Dobrindt ein solches ab; sie betonen die Notwendigkeit politischer Auseinandersetzung statt juristischer Schritte. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot gelten zudem als sehr hoch.

Die AfD hat angekündigt, juristisch gegen die Einstufung vorzugehen, sieht sich politisch verfolgt und fordert parlamentarische Ämter ein.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Einschätzung des Verfassungsschutzes?
  • Sollte Eurer Meinung nach ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet werden?
  • Was denkt Ihr darüber, dass das komplette Gutachten aus Daten- und Personenschutzgründen nicht offen gelegt wird?
  • Was bedeutet die Neubewertung des Verfassungsschutzes für den politischen Wettbewerb und die Rolle der AfD als Oppositionspartei?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ich bewerte die Einstufung als positiv, da... 54%
Ich sehe die Einstufung kritisch, weil... 40%
Andere Meinung und zwar... 6%
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Meinung des Tages: Erneuter Prozess gegen Björn Höcke - fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit eigenen problematischen Politikern?

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss sich ein weiteres Mal wegen der Verwendung einer Nazi-Parole vor Gericht verantworten. Bereits im Mai wurde Höcke wegen der identischen Losung verurteilt. Fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?

Schleppender Prozessauftakt

Der erneute Prozess gegen eines der wohl bekanntesten Gesichter der AfD am Landgericht Halle kommt derzeit nur schleppend in Gang. Die Strafverteidiger Björn Höckes stellten noch vor Verlesung der Anklageschrift mehrere Anträge, in denen sie die Zuständigkeit des Landgerichts anzweifelten. Weiterhin bezeichneten diese den Prozess hinsichtlich des öffentlichen Interesses als mediales "Trommelfeuer", das einen fairen und objektiven Prozess kaum noch möglich mache. Die beiden Verteidiger des 52-Jährigen plädierten dafür, das Verfahren einzustellen. Nach mehreren Unterbrechungen jedoch lehnte das Gericht die Forderung der Anwälte Höckes ab.

Das wird Björn Höcke vorgeworfen

Der Anklage zufolge soll Höcke im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch in Gera die Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben. Nachdem er die ersten beiden Worte ausgesprochen hat, soll er das Publikum mittels einer Handbewergung dazu animiert haben, die Parole zu vervollständigen.

Bei der Parole "Alles für Deutschland" handelt es sich um eine verbotene Losung der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Rechtlich gesehen fällt die Losung unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB). Dieser stellt das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe.

Vor wenigen Wochen erst wurde Höcke wegen dieser SA-Parole vom Landgericht Halle verurteilt, da er die Losung im Mai 2021 auf einer AfD-Wahlkampveranstaltung in Merseburg aussprach. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu einer Geldstrafe; da Höckes Verteidigung Revision einlegte, ist das frühere Urteil bislang nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Geschichtslehrer allerdings gab im Mai vor Gericht an, die Losung nicht gekannt zu haben. Das Gericht hingegen sah den Sachverhalt anders und kam zu dem Schluss, dass der Politiker um die Bedeutung des Spruchs sehr wohl wisse und bewusst seine Grenzen austeste.

Reaktionen auf den Prozess

Sowohl in Interviews als auch vor Gericht gibt sich Höcke unschuldig. Er wisse, dass er verurteilt werden würde. Seiner Meinung nach fühle es sich für ihn jedoch nicht gerecht an. Mit Blick auf den Stammtisch sagte der AfD-Politiker, dass er nicht damit rechnen konnte, dass die fehlende Passage von den Anwesenden Gästen ausgesprochen werden würde. Weiterhin gibt sich Höcke hinsichtlich der Strafbarkeit der Parole, die "Allerweltsworte" beinhalte, mehr als überrascht.

Direkte Konsequenzen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen hatte das Mitte Mai gesprochene Urteil nicht. Im Falle einer Verurteilung im aktuellen Verfahren droht dem vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Politiker eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Seitens der AfD-Führung hält man sich mit zu klarer Kritik zum umstrittenen AfD-Spitzenpolitiker weiterhin bedeckt. AfD-Vorsitzende Alice Weidel erwähnte kürzlich lediglich in einem N-TV Interview, dass der gesamte Prozess "ein alberner Vorgang" sei und einzig dazu diene, den "Spitzenkandidaten [...] zu diskreditieren".

Jüngste Negativschlagzeilen wie z.B. die kritischen Spitzenkandidaten bei der Europawahl, die Niederlage gegen den Verfassungsschutz oder die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zumindest haben sich nicht negativ auf die Mitgliederzahlen ausgewirkt; im Gegenteil. Bei aktuell ca. 48.000 Mitgliedern rechnet die AfD-Spitze damit, schon recht bald ihr 50.000stes Parteimitglied beglückwünschen zu können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Fehlt der AfD Eurer Meinung nach ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?
  • Schaden Personen wie Höcke oder andere als rechtsextrem eingestufte Politiker der AfD auf lange Sicht?
  • Dient das öffentliche Interesse am Prozess am Ende dazu, die Grenzen des Sagbaren (Meinungsfreiheit vs. StGB) zu verschieben?
  • Sollte der Staat Personen mit klar antidemokratischen Positionen konsequenter bekämpfen und ggf. sogar von Wahlen ausschließen?
  • Wie erklärt Ihr Euch den Zusammenhang zwischen den zahlreichen Negativschlagzahlen sowie den immer weiter steigenden Mitgliederzahlen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/hoecke-prozess-afd-ns-parole-halle-104.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-zweiter-prozess-wegen-nazi-parole-hoecke-beteuert-unschuld-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240623-99-502734

https://www.sueddeutsche.de/politik/bjoern-hoecke-sa-parole-afd-prozess-halle-lux.PoBrfTv2KoR97pG7DBVnmo

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-mitgliederzahl-100.html

https://www.n-tv.de/der_tag/Weidel-AfD-geht-gegen-albernes-Hoecke-Urteil-in-Berufung-article24945616.html

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Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?

Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:

So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.

Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:

Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.

Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:

https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950

Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.

Ist ein ethnischer Volksbegriff für Euch rechtsextrem?

Nein. 63%
Ja. 37%
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