Bin ich gesetzlich verpflichtet, einen flüchtenden Verbrecher aufzuhalten bzw. durch Anweisung der Polizei festzuhalten?
Ohne Zweifel würde ich demjenigen einen Seitwärtstritt geben und ihn in einen Schwitzkasten nehmen, um ihn der Polizei zu übergeben.
Doch was besagt das Gesetz in Bezug auf die Verpflichtung zur Handlung oder das Eingreifen in solche Situationen?
Oder ist es eine Frage der Zivilcourage?
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