Wie konnte Jeffrey Epstein all diese Jobs bekommen?

also ich bin eigentlich absolut kein Verschwörungstheoretiker, aber ich habe mich mittlerweile extrem lange mit der Biografie von Jeffrey Epstein beschäftigt, also auch schon vor Jahren, weil er eben sehr mysteriös war.

Beispielsweise ist es so, dass er mit nur 20 Jahren Lehrer an der Privatschule der Dalton School in NYC wurde. Er unterrichte Physik bzw. Mathematik. Wie kann jemand aber als Lehrer eingestellt werden, wenn man nur 20 Jahre alt ist?

Und wieso hat er seinen Nachnamen auf der Tafel einfach falsch geschrieben?

Sein Name heißt Epstein, er schrieb Epstine.

Und als wäre das nicht alles, mit 20, als vollwertiger Lehrer eingestellt zu werden. Auf der Schule hat er dann zufälligerweise einen Schüler unterrichtet, wo der Vater den 20 jährigen so toll fand, dass er Ihm einen Kontakt zu Alan Courtney Greenberg geschaffen hat, der damalige Vorstand von Bear Stearns.

Jeffrey Epstein hatte schlechte Noten in seiner Schulausbildung, hat weder studiert noch eine Ausbildung gemacht, und kam dann als Lehrer bei Bear Stearns als Investmentbanker. Also ohne BWL Studium oder sonst was.

Und als wäre das nicht alles, wird Ihm von Lex Wesner das Herbert N. Straus House, mit einem Wert von 77 Millionen Dollar, für 0€ geschenkt. Und bis heute weiß niemand, wie das sein konnte. Nicht mal Lex Wesner selbst.

Also irgendwie ist alles komisch an dieser Geschichte

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Wirtschaft, USA, Politik, New York, Jeffrey epstein

Wieso gibt es illegale Einwanderer?

Ich mein, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist doch im Vergleich zu anderen Ländern wie die USA Kinderkram.

(1) Ein Ausländer, der seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 34 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er 

1.

sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die

a)

gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder

b)

eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder

c)

durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,

1a.

sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennt,

2.

ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, eine Blaue Karte EU oder einen Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt,

3.

den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann; von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer 

a)

auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 2. Oktober 1990 oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet eingereist oder als dessen Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen ist und die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht zu vertreten hat,

b)

in Vollzeit erwerbstätig ist und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate war oder

c)

als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner mit einer nach Maßgabe von Buchstabe b erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft lebt,

4.

(weggefallen)

5.

weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,

6.

über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und

7.

über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.

Und wie kommt man nun dazu, dass man 5 Jahre hier lebt?

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

also das ist doch absolut einfach

USA, Deutschland, Politik, Einwanderung, staatsbuergerschaftsrecht