Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz uns als Bürger dieses Landes um Mithilfe bittet...?
Wenn man dann der Behörde hilfreich zur Seite stehen möchte indem man sie mit den angefragten Informationen versorgt...
Wie kann man da als wackerer Denunziant sicherstellen, dass man selbst nicht von so einem übereifrigen Staatsanwalt o.Ä. wegen Verstoß gegen § 241a angeklagt und vor den Kadi gezerrt wird?
7 Antworten
Bestes Beispiel dafür ist unsere Gegend...
Da haben rechte Hohlbirnen ihre Hakenkreuzflyer mit Ausländerfeindlichen Parolen in der Nacht herum erteilt, da hat die Polizei einen Aufruf gestartet die besagten Flyer nicht einfach so mit der Hand anzufassen und Anzeige zu erstatten.
Gemeldet haben sich jede Menge, haben bei der Polizei Anzeige erstattet und denen auch die Flyer ausgehändigt, zumindest einige ob das auch alle waren keine Ahnung aber ich glaub das auch einige in der papiertonne gelandet sind.
Wie kann man da als wackerer Denunziant sicherstellen, dass man selbst nicht von so einem übereifrigen Staatsanwalt o.Ä. wegen Verstoß gegen § 241a angeklagt und vor den Kadi gezerrt wird?
Ganz einfach - in dem man den Text dieser Vorschrift aufmerksam liest und selbst als juristischer Laie feststellt, dass sie für diesen Fall überhaupt nicht zutrifft.
Wozu ist das noch zusätzlich erforderlich. Ich denke, wenn man mitbekommen hat, dass irgendwo terroristische Straftaten geplant wurden, wurde die Polizei informiert.
Traut das Bundesamt der eigenen Polizei nicht mehr ?
Ich fürchte, dass es auch benutzt wird, um (anonym) missliebige Zeitgenossen anzuschwärzen.
Was soll denn § 241a sein? Unbestellte Leistungen wohl nicht!
Geht's Dir darum, dass die armen Rechtsextremen gemeldet werden?
Ist klar, dass Du dann von Denunzianten redest.
Wenn z.B. die AfD zur Meldung von unliebigen Lehrern aufruft, das wäre in Deinen und ihren Augen natürlich keine Denunziation.
Deine Wortwahl entlarvt Deine Gesinnung.
Ich bin auch rechts, mich musst du nicht entlarven, ich sage es dir voller Stolz ins Gesicht.
Ob du es hören willst oder nicht.
ich sage es dir voller Stolz ins Gesicht.
Ob du es hören willst oder nicht.............genau das ist der Ton , warum man Rechtsextremismus in seinen Anfängen bekämpfen muss. An der Basis der AfD-Schickeria.
Ich bin auch rechts
Ziwschen 'rechts' und 'rechtsextrem' besteht ein nicht ganz kleiner Unterschied.
Egal. Wirst vorsichtshalber auch angezeigt. Nicht das wir da jemanden übersehen. Das Amt hat sicher kompetente Mitarbeiter die sich der Sache dann annehmen und schauen ob dir da was gemacht werden kann.
Es geht nur darum ob das Amt Leute auffordert eine Straftat zu begehen.
Offensichtlich hast du den Sinn von § 241a StGB nicht verstanden.
Gemeint ist wahrscheinlich § 241a Strafgesetzbuch.
https://dejure.org/gesetze/StGB/241a.html
Kleiner Tipp an den Fragesteller: Es empfiehlt sich, das Gesetz anzugeben und nicht nur den Paragrafen.