Es gibt kein 'Kleingewerbe', und ein Einzelunternehmen trägt grundsätzlich den Namen des Eigentümers.
Du kannst bzw. musst ein Gewerbe anmelden. Ob du gegen das Urheberrecht verstößt ist ein anderes Thema.
Dasselbe wie in anderen Staaten auch: Die Unterteilung der Staatsmacht in Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Legislative (rechtsprechende Gewalt), hinzu kommt die vertikale Gewaltenteilung.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
Eine der Ausnahmen vom Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz, bezieht sich auf die Verwendung bei Filmaufnahmen, Abs. 2 Nr. 1 lautet:
Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Du solltest deinem Freund eine Rechnung stellen über 25 € + Umsatzsteuer, denn das ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Wenn dein Freund nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, kann er den Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer abziehen.
Das Nichtvorhandensein eines Wohnsitz ändert nichts an Steuerklasse.
Wenn es sich nicht um Gewinneinkünfte (Gewerbe, freier Beruf, Land- und Forstwirtschaft) handelt, ist das noch möglich. § 25 Abs. 4 Einkommensteuergesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
Bundesparlament sind Bundestag und Bundesrat, die Bundesversammlung tritt nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_54.html
Er meldet dich ab 0:00 Uhr am 1.April an.
Unabhängig von der Art der Tätigkeit und der Höhe der Vergütung ist ein Gewerbe anzumelden. Solltest du unter 18 sein, ist dafür die Zustimmung der Errziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, § 112 BGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html
Ich sehe keinen Sinn darin, Aufwendungen für Medikamente zu erstatten, die keinen Nachweis für eine Wirkung besitzen und in vielen Fällen nur aus Zucker bestehen.
Wenn Putin & Co. sich von einem Verteidigungsbündnis bedroht fühlen, dann liegt es an ihnen und nicht an der NATO.
Nein, m.E.. gehört dieser Verein eher zu den nichtwählbaren Parteien.
Ja, du musst ein Gewerbe anmelden, wozu bei einem Minderjärhrigen die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html
Steuern zahlst du auch im dritten Jahr nicht, nur Beiträge zur Sozialversicherung. Wieviel sagt dir einer der Brutto-Netto-Rechner im Internet, z.B. dieser:
https://www.brutto-netto-rechner.info/
Du hast einen Schaden verursacht, also musst du für die Beseitigung der Folgen auch aufkommen. Auch eine ältere Frau müsste das.
Es macht dann Sinn, wenn man Lohnsteuer zahlt, was bei nicht jedem Auszubildenden wegen der relativ niedrigen Ausbildungsvergütung der Fall ist.
Um die Steuererklärung für welches Jahr geht es denn? Die Erklärungen für 2023 können voraussihtlich erst ab Ende März 2024 bearbeitet werden, da vorher die zur Bearbeitung erforderlichen Programme nicht vorliegen.
Wenn du eine Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr abgibst und du mehr Lohnsteuer gezahlt hast als die Jahreseinkommensteuer. Ob du Teil- oder Vollzeit arbeitest, ist insofern egal.
Du kannst Aufwendungen nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie entstanden sind. Ausbildungskosten sind zudem Sonderausgaben und können daher auch nicht zu einem Verlustvortrag führen, der in späteren Jahren zu berücksichtigen wäre.