Ja eingestellt

Genau das steht bereits in dem Schreiben. Einstellung des Verfahrens lt. § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

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Es reicht, wenn eines der Elternteile die deutsche Staatsnagehörigkeit besitzt, um sie zu erlangen.

Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__4.html

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Du kannst nur ein Unternehmer haben als Einzelunternehmer, und dabei spielt es keine Rolle, was du machst.

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Das Finanzamt ist dafür nicht zuständig. Du solltest besser weiter suchen oder deine Eltern fragen, ob sie das Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern, in dem die Steuer-Id.-Nr. mitgeteilt wurde, noch haben.

ich brauche es dringend noch bis 15 Uhr .

Warum so dringend?

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Muss ich Bedenken haben das in dem Führungszeugnis was drin steht? 

Nein, wenn das stimmt, was du schreibst, nicht.

Ich stand noch nie vor Gericht und wurde auch noch nie zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt.
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Ja, wenn du Sachen kaufst, um sie zu einem höheren Preis wieder zu verkaufen, ist das ein Gewerbe und muss angemeldet werden.

Ein 'Kleingewerbe' gibt es übrigens weder im Gewerbe- noch im Steuerrecht. Es gibt bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung.

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Da du bei 1.000 € brutto keine Lohnsteuer zahlst, kannst du dir die Arbeit und das Geld für Zasta sparen.

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Wenn du einen Job hast, dann hast du auch einen Arbeitsvertrag, und dort sollte die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt stehen.

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Ich will einen Philippinischen pass beantragen den deutschen werde ich auch behalten. Sozusagen hab ich dann zwei Staats angehörigkeiten.

Die zwei Staatsangehörigkeiten solltest du jetzt schon haben, denn andernfalls wird es nichts mit dem Pass.

ist es also möglich das ich auf dem Deutschen Pass meinen ,,alten“ Namen behalte und auf dem Philippinischen dann noch den Mädchenname meiner mutter als Zweitnamen annehme?

Es sind zwei verschiedene Pässe, und wenn es auf den Pfilippinen üblich ist, dann kann dort auch der Mädchenname deiner Mutter stehen.

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Er berechnet die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6, § 39c Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39c.html

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Der Werbungskostenpauschbetrag, der schon bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt wird, beträgt 1.230 €. Du liegst also gerade mal 237 € darüber. Kein Wunder also, dass das lediglich 140 € bei der Erstattung ausmacht.

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Du bist seit deiner Geburt steuerpflichtig. Dass du keine Einkommensteuer zahlst, ist nicht von deinem Alter abhängig, sondern davon, dass du keine einkommensteuerpflichtigen Einkünfte hast.

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aber im Ausland geboren wurde und südländisch aussehe.

Irrelevant, die deutsche Staatsangehörigkei wird nicht nach dem Aussehen vergeben.

Artikel 116 Grundgesetz:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

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Eine Einkommensteuererklärung ergibt nur dann Sinn, wenn Lohnsteuer gezahlt wurde, und das ist bei vielen Auszubildenden nicht der Fall.

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Abgesehen davon, dass ich Probleme habe, mir einen 'Berater' vorzustellen, der vergisst, Werbungskosten anzugeben, hast du immer noch die Möglichkeit, sie im Rechtsbehelfsverhahren geltend zu machen, vorausgesetzt allerdings, dass der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.

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Abgesehen vom Februar hat jeder Monat mehr als vier Wochen. Deine Rechnung, 40 Stunden mit 4 zu multiplizieren, ist falsch.

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Viele sagen, dass man durch die Bezahlung einer Kaution, die Untersuchungshaft verlässt und bis zur Hauptverhandlung auf freiem fuß ist.

Und das stimmt auch, während das

wenn man die Kaution bezahlt kommt man für immer frei und wird nicht mehr für diesen Fall bestraft.

falsch ist. In den USA gibt es auch heute noch _Kopfgeldjäger', die sich um Personen kümmern, die eine Kaution gestellt haben, aber nicht zur Verhandlung erschienen.

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