Letzte Woche das Compact-Verbot heute trifft es das Islamische Zentrum Hamburg?

Beide Verbote gerechtfertigt, weil . . . 69%
Nur ein Verbot ist gerechtfertigt und zwar. . . 16%
Andere Meinung 9%
Keines der Verbote ist gerechtfertigt weil 6%

32 Stimmen

9 Antworten

Beide Verbote gerechtfertigt, weil . . .
  1. Religionsgemeinschaften haben unpolitisch zu sein und keine Kontakte zu Terroristen zu unterhalten.
  2. Meinungsfreiheit geht nur soweit wie die Treue zur Verfassung gewährleistet ist. Wer Medienmacht missbraucht um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu untergraben, kann seine Grundrechte verwirken.
Beide Verbote gerechtfertigt, weil . . .

Egal wo man politisch steht. Es gibt halt Gesetze. Die wurden in beiden Fällen missachtet. Mehr Begründung ist also nicht nötig. Da muss man auch tatsächlich sagen "Selbst Schuld". Man weiß ja welche Äußerungen verboten sind. Selbst wenn ich Freund dieser Zeitung wäre würde ich das selbe sagen.

Und diese Moschee, da gibt's halt auch keine Diskussion.

Andere Meinung

Ich finde das Verbot in Hamburg gerechtfertigt. Da handelt es sich klar um einen verfassungsfeindlichen Verein. Ich denke, das ist juristisch auch einwandfrei.

Bei compact - die sind scheiße, aber... ich fürchte, das kann rechtlich ganz schön in die Hose gehen und schwierig zu halten sein. Denn, das Compactmagazin war zwar immer grenzwertig in seinen Artikeln aber nie sehr offen weit drüber. Und das Verbot ist durch eine Hintertür nur ein Verbot des Magazines, würde ich sagen - und das halte ich für juristisch mindestens fragwürdig. Ich fürchte, das wird von Gerichten gekippt werden und dann haben wir eine "Mätyrer" und "Ätsch-Seid-Ihr-DOOF" und "'Ätsch, wir sind die guten, ihr Faschisten"- Attitüde von den Fans und Betreibern ...

Ich denke außerdem, da bin ich aber selber auch zwiegespalten, dass eine Gesellschaft, eine Demokratie, wie die unsere sowas wie das Compact-Magazin aushalten kann und können muss.

Nur ein Verbot ist gerechtfertigt und zwar. . .

Bezüglich Verbot der blauen Moschee:

Es ist ein leichter Lichtblitz, dass die Regierung dieses Landes doch noch ein wenig existieren und nicht durch ein Kalifat begraben werden will.

Ich hätte das der Ampel nicht mehr zugetraut.

Aber eine Schwalbe macht längst keinen Sommer und die oft schrecklichen Juristen könnten das Erreichte wieder kippen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplomierter Naturwissenschaftler
Beide Verbote gerechtfertigt, weil . . .

Meinungsfreiheit ist zunächst ein rein individuelles Recht. Handelt es sich um eine Gruppe und handelt es sich um eine antidemokratische Haltung, wird die Gruppenmeinung durch entsprechende Handlungen ausgedrückt ggf. verstärkt, dann ist die Meinung des Staates und seine entsprechend entgegenwirkenden Handlungen gefragt. Auch der Staat darf seine Meinung ausdrücken. Wem das nicht passt, dem steht der Rechtsweg offen.