Ebay fordert Steuer ID kann es Probleme geben?

Hallo zusammen,

Vorerst ist es etwas lang geschrieben, aber kurz und knapp hier zusammengefasst geht es mir um die Sorgen mit dem Finanzamt…

Hierbei geht es um eine Frage aus dem Portal, eBay. Eventuell kennt sich der oder die eine Person damit etwas aus oder hat eventuell davon schon etwas gehört.

ich als Privatperson habe (vor etwa zwei Wochen ) eine automatische Mitteilung von eBay erhalten, wo ich meine Steuer ID hinzufügen muss, da ich sonst den Verkauf nicht mehr ausgezahlt bekomme.

Natürlich das erste, was ich gemacht habe bei eBay telefoniert. Diese meinten es sei eine automatische Nachricht des Systems, wenn man:

1.mehr als 30 Artikel verkaufe

oder

2.mehr als 2000€ einnimmt

Da ich immer Buchführung von meinen Verkäufen dokumentiere, bin ich bei über 30 Artikel mittlerweile angekommen ( wobei die Grenze mit 2000€ auch nahe liegt).

Zumindest Ebay meinte zu mir ich solle mir diesbezüglich keine Gedanken machen, und es liegt im Ermessen des Finanzamtes Ob etwas kommen sollte oder nicht.
Natürlich erklärte ich auch, dass ich als Hobbyschrauber über die Jahre viele Teile eingesammelt habe von Fahrzeugen, was der Tat entspricht und ich somit viel zum veräußern habe, aber unter dem Wert der Händler in eBay liegt.

Da ich mir denn noch Gedanken mache und hoffe, dass da nichts vom Finanzamt kommen soll und ich gerade wieder einen weiteren Artikel verkauft habe, mache ich mir von Verkauf zu Verkauf Gedanken und hoffe, dass nichts auf mich kommen soll.

Da ich nicht im Händler Ausmaß konkurriere!

Die Entscheidung Fälle jedoch nicht Ich , sondern das Finanzamt.

(wenn es so weitergeht, schließe ich mein Jahr auf eBay nach schätzungsweise mit etwa 40/45 Verkäufen ab und etwa 2500€ Einnahme)

Die große Frage nach dem langen Trend jedoch ist was meint Ihr dazu? Sind meine sorgen begründet…

Vielen Dank für Ihre Erfahrung und hilfreiche Antworten.

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Nur weil ebay dies melden muss, heißt es noch lange nicht, dass der Vorgang steuerlich relevant ist oder du gewerblich handelst, weil es dafür gesetzlich relativ eindeutige Definitionen gibt.

  1. Private Veräußerungsgeschäfte (Keller, Kleiderschrank etc. ausräumen) --> sind nur steuerbar, wenn ein Gewinn erzielt wird und zwischen An- und Verkauf weniger als 1 Jahr liegen.
  2. gewerbliches Handeln --> bedingt ein wiederkehrendes Teilnehmen am Waren und Dienstleistungverkehr mit dem Zweck Gewinn zu erzielen

Vgl. §§ 15, 23 EStG

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Es ist nie zu spät dafür, so lange das Urteil nichts rechtskräftig ist.

Dein Anwalt bzw. du aber auch die Staatsanwaltschaft kann jederzeit im Zuge der Beweisaufnahme Beweisanträge stellen.

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Wenn es einen (Unter-)Mietvertrag gibt, dann ist dieser für beide Seiten rechtlich bindend (evtl. verbotene Klauseln außen vor, das ist bei Muster- oder Individualverträgen vom MSB auch nicht unbedingt zu erwarten).

Es gilt allerdings der § 573a BGB, wonach der Vermieter dir ohne Angabe von Gründen, dafür mit um 3 Monate verlängerter Kündigungsfrist kündigen kann.

Die Kündigung bedingt der Schriftform und der Zugang ist beweispflichtig.

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Wenn ich einen Schwarzarbeiter meine Hecke schneiden lasse und der fällt von der Leiter und verletzt sich böse, hafte ich als Auftraggeber mit?

Nein, so lange dir kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann scheidet die Haftung aus.

Tipp: Auf Schwarzarbeit verzichten, gibt nur Ärger und Forderungen wenn Murks bei rum kommt sind auch nicht durchsetzbar.

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  • 5G = WWAN = Wireless Wide Area Network
  • WLAN = Wireless Local Area Network

Das eine stellt eine direkte Verbindung zum Internet her, das andere bedeutet einfach nur, dass Geräte im eigenen Netz (LAN) miteinander drahtlos kommunizieren können.

Wenn man alleine lebt und nur ein Endgerät besitzt, nicht klassisch fernsieht, keinen Festnetzanschluss will, braucht man auch diesbezüglich keinen Vertrag (DSL, Kabel, Glasfaser).

Bedenke aber, dass

  • nicht überall 5G verfügbar ist und selbst 4G ggf. mit Funklöchern zu kämpfen hat
  • Mobile Datentarife meist im Volumen beschränkt sind, anders als die Mehrzahl der Festnetzinternetverträge
  • Mobile Funkübertragung störanfälliger ist und daher die tatsächlich verfügbare Bandbreite stark variieren kann und volatiler ist als bei stationären Anschlüssen
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Das hängt ein wenig davon ab, wie sich das Thema entwickelt und welche Mehrheiten nach der nächsten BTW möglich sind.

Das es unwahrscheinlich ist, dass die Union alleine regieren kann, braucht sie einen Koalitionspartner und folglich auch einen Koalitionsvertrag als Grundlage und die Legalisierung war Bestandteil des Wahlprogramms ALLER 3 Ampelparteien und ich glaube nicht so recht, dass die Grünen oder die SPD eine Rückgängigmachung mittragen würden.

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Lol?

Mit den Einheiten hast du es nicht so, oder? ;-)

Ein CAT7 Kabel überträgt 10 Gbit/s nicht 10.000.

  • 10 Gbit/s sind so der aktuelle Industriestandard um u.a. ein Rack im RZ mit mehreren Servern ans Internet anzubinden.
  • Im Heimbereich sind, zumindest in Deutschland meist bei, 1 Gbit/s Ende. Für das entspannte Zocken braucht es meist nicht mal 100 Mbit/s.

Entscheidend für Latenzen und Ping sind ohnehin primär der Upload und nicht der Download.

Mit CAT7 bist du im Privatbereich die nächsten 10 Jahre auf der Höhe.

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Testen.

Andere Kabel, andere Geräte und an anderen Ports einstöpseln.

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Wenn nicht anders bestimmt werden Geldeingänge grundsätzlich erst auf die Nebenforderung (u.a. Inkassokosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptforderung verrechnet).

Wenn die Forderung aber bereits tituliert ist, kannst du das Inkassobüro im Grunde ganz außen vor lassen und dich direkt mit dem GV auseinandersetzen, eine Pfändung liefe ohnehin ins Leere in deinem Szenario

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Ganz sicher nicht

Nein, Linux ist UNIX-basiert, ähnlich wie MacOS, FreeBSD. Diese sind sich untereinander ziemlich ähnlich aber die Windows Ursprünge stammen nicht aus dieser Ecke.

Vieles dort ist nach wie vor ziemlich unterschiedlich.

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Schwierig.

Dazu müssten die Palästinenser die Waffen niederlegen, die Geiseln frei lassen, die noch lebenden Verantwortlichen und Mittäter des 07. Oktobers an Israels Justiz überstellen.

Anschließend müsste Israel den Siedlungsbau im Westjordanland beenden und es müsste ein Konzept erarbeitet werden wie eine Zwei-Staaten-Lösung aussieht.

In der Theorie ganz einfach, in der Praxis deutlich schwieriger.

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Mein Vermieter möchte jedoch weiterhin die weit hochwertigere Duschwand eingebaut haben

kann er

und ich soll den Differenzbetrag selbst zahlen.

Kann er knicken.

Der Schaden besteht im Wert der Sache unmittelbar vor Schadeneintritt zzgl. ggf. noch Kosten des Einbaus eines Ersatzes. Wertverbesserungen gehen nicht zu deinen Lasten.

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Wenn dein Router genug SFP oder SFP+ Ports hast kannst du diesen natürlich über Fibre an einen Switch hängen (LAN), der ebenfalls SFP bzw. SFP+ unterstützt. Dann musst du passende LWL und die Module kaufen.

Geht, ist aber aufwendiger als ein RJ-45

So lange du nicht netzübergreifend arbeiten willst, reicht ein simpler L2-Switch.

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Steuerklassen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Steuerlast. Sie verändern nur die Fälligkeit der Zahlungen.

Ein Wechsel auf III/V bringt monatlich meist mehr Netto, führt aber bei der verpflichtenden Erklärung meist zu Nachzahlungen

Bei IV/IV ist es umgekehrt.

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